27/07/2026
Pflegegrad bei Demenz: Auch ohne Hilfe beim Waschen und Anziehen?
Viele Angehörige erleben dieselbe Situation: Der körperliche Alltag funktioniert noch erstaunlich gut. Trotzdem kann die betroffene Person Medikamente nicht zuverlässig einnehmen, findet sich außerhalb der Wohnung nicht mehr zurecht oder vergisst, ob sie bereits gegessen hat.
Auch dann kann ein Pflegegrad in Betracht kommen. Bei Demenz zählt nicht nur, ob jemand Hilfe bei der Körperpflege benötigt. Bewertet werden ebenso die Orientierung, das Erinnerungsvermögen, das Verhalten, der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und die Fähigkeit, den Tagesablauf selbstständig zu gestalten.
Für die Begutachtung sollte deshalb konkret geschildert werden, was im Alltag tatsächlich passiert. Muss regelmäßig an Essen, Trinken oder Medikamente erinnert werden? Wird der Herd angelassen? Kommt es zu nächtlicher Unruhe? Werden vertraute Personen oder Wege nicht mehr erkannt? Kann die betroffene Person Termine, Einkäufe und Arztbesuche noch selbst organisieren?
Gerade bei beginnender Demenz entsteht im Begutachtungstermin schnell ein falscher Eindruck. Viele Betroffene wirken in einem kurzen Gespräch orientierter, als sie im Alltag tatsächlich sind, oder überspielen ihre Schwierigkeiten. Angehörige sollten deshalb eigene Beobachtungen schildern und konkrete Beispiele nennen.
Pflegebedürftigkeit setzt voraus, dass die Beeinträchtigungen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Wird der Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig festgesetzt, sollte das Gutachten des Medizinischen Dienstes geprüft werden. Gegen den Bescheid kann regelmäßig innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Rechtsanwältin Katrin Wintzer, Fachanwältin für Sozialrecht in Gotha, berät und vertritt Betroffene und Angehörige aus Gotha, dem Landkreis Gotha und ganz Thüringen gegenüber der Pflegekasse.
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