STRAUBE Verkehrsrecht

STRAUBE Verkehrsrecht Spezialisierte Anwaltskanzlei für Baurecht und Architektenrecht, Immobilienrecht, Grundstücksrecht,

Verantwortlich:Rechtsanwalt Martin Straube STRAUBE | Rechtsanwalt & Fachanwalt Goethestr. 0299867 GothaKontakt:Telefon: +49 3621 42 90 30Telefax: +49 3621 42 90 3 980E-Mail: [email protected] - Informationspflichtenverordnung DL-InfoVO Zuständige Haftpflichtversicherung: Allianz Versicherungs AG, 10900Berlin, Tel. (0180) 2100105, Fax (0180) 2400101, [email protected]äu

mlicher Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet und denStaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.Wir sind zugelassen bei:RAK Thüringen, Bahnhofstr. 46, 99084 Erfurt,Tel. (0361) 654 880, Fax (0361) 654 8820Verleihungsstaat: Bundesrepublik DeutschlandPostulationfähig: In der Bundesrepublik Deutschland dürfen bei einerRechtsanwaltskammer zugelassene Rechtsanwälte an sämtlichen Amts-,Land- und Oberlandesgerichten auftreten.Zuständige Kammer:RAK Thüringen, Bahnhofstr. 46, 99084 Erfurt,Tel. (0361) 654 880, Fax (0361) 654 8820Für Rechtsanwälte gelten die folgenden berufsrechtlichen Vorschriften:- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),- die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA),- das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),- die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)- die Fachanwaltsordnung (FAO), welche Sie auf der Webseite derBundesrechtsanwaltskammer unter der Rubrik "Berufsrecht" einsehenkönnen.Finanzamt GothaUmsatzsteuer-IDUmsatzsteuer-Identifikationsnummer:[DE226127427]

Erneut drohen höhere Bußgelder im Straßenverkehr. Zahlen Sie nicht vorschnell!Wir prüfen als Kanzlei konsequent und spez...
01/11/2021

Erneut drohen höhere Bußgelder im Straßenverkehr. Zahlen Sie nicht vorschnell!
Wir prüfen als Kanzlei konsequent und spezialisiert, ob Sie tatsächlich belangt werden können.

Save the Date: Am 09. November tritt der neue in Kraft.

👉 Heute wurden die Änderungen des Bußgeldkatalogs im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit greifen die Regelungen nun offiziell in drei Wochen. Viele Vergehen werden dann teurer. Wer beispielsweise bis zu 20 km/h zu schnell fährt, zahlt künftig doppelt so viel wie bisher: 70 Euro innerorts und 60 Euro außerorts. Neue Verstöße wurden ebenfalls beschlossen. So wird für das Nichtbilden einer Rettungsgasse ein Bußgeld von 200 Euro fällig.
👉 Der ACE begrüßt die neue Bußgeldverordnung. Zu schnelles Fahren, Parken in zweiter Reihe oder auf Radwegen und zu wenig Seitenabstand beim Überholen sind keine Kavaliersdelikte, sondern lebensgefährlich.
– damit alle sicher ankommen!
Alle Neuerungen findest Du unter:
www.ace.de/ratgeber/verkehrsrecht/bussgeldkatalog/

UPDATE: Der neue Bußgeldkatalog tritt bereits ab 09. November 2021 in Kraft. In einer früheren Version des Beitrags war noch vom 10.11. die Rede.

21/09/2021

Wir wachsen weiter und freuen uns auf Sie!

Wir suchen zum schnellstmöglichen Zeitpunkt eine/n versierte/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n m/w/d für unsere Kanzlei in Vollzeit oder Teilzeit.

Wir bieten
-ein spannendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld mit einem hoch motivierten und kollegialen Team
- ein modernes Office in zentraler Lage
- Raum zur aktiven Mitgestaltung der Arbeitsabläufe
- angemessene Vergütung

Sie bringen mit:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten m/w/d
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- gute Kenntnisse in digitalen Prozessen und die Bereitschaft sich in neue Medien und Systeme einzuarbeiten

Wir arbeiten mit der elektronischen Akte und Spracherkennung. Diktate gehören bei uns der Vergangenheit an.

Bewerbungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Done.
06/05/2021

Done.

Thüringens einzige Umweltzone in Erfurt muss wieder aufgehoben werden.

AG Weimar Corona-Bußgeld: Freispruch Das Amtsgericht Weimar hat einen Betroffenen vom Vorwurf des Verstoßes gegen Thürin...
22/01/2021

AG Weimar Corona-Bußgeld: Freispruch

Das Amtsgericht Weimar hat einen Betroffenen vom Vorwurf des Verstoßes gegen Thüringer Corona-Verordnung freigesprochen. Das Gericht hält die Regelungen dieser Verordnung für verfassungswidrig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; die Staatsanwaltschaft Erfurt hat Rechtsmittel eingelegt. Das Thüringer Oberlandesgericht ist nun berufen, zu entscheiden. Der Link zum Urteil:

Der Betroffene wird freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen hat die Staatskasse zu tragen.

Bravo! Wir haben auch eine Verfassungsbeschwerde am VerfG Brandenburg laufen.
17/12/2020

Bravo! Wir haben auch eine Verfassungsbeschwerde am VerfG Brandenburg laufen.

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die den Zugang des Betroffenen im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zu Informationen betrifft, die nicht Teil der Bußgeldakte ware...

Soviel dazu.
10/10/2020

Soviel dazu.

Wer hat es noch nicht erlebt: Über den „Zebrastreifen“ schießende Radfahrer. Sowohl für E-Bikes als auch für „normale“ R...
09/06/2020

Wer hat es noch nicht erlebt: Über den „Zebrastreifen“ schießende Radfahrer. Sowohl für E-Bikes als auch für „normale“ Räder gilt hier aber kein besonderer Schutz. Den Vorrang genießen nur Fußgänger (und das Rad schiebende Radfahrer🧐).

🚲 Vorrang bei Fußgängerüberweg gilt nicht für Elektrobikes 🚲

Für einen E-Bikefahrer gilt der Vorrang bei Fußgängerüberwegen gemäß § 26 StVO nicht. Kommt es zu einer Kollision mit einem PKW, so ist ihm ein Verstoß gegen § 10 StVO anzulasten. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm. In einem aktuellen Fall kam es auf einem Fußgängerüberweg zu einem Zusammenstoß zwischen einem E-Bikefahrer und einem PKW. Der E-Bikefahrer fuhr auf den Fußgängerüberweg, die PKW-Fahrerin merkte zu spät, dass der E-Bikefahrer nicht anhalten wird und es kam zu einer Kollision. Der E-Bikefahrer wurde schwer verletzt und erhob Klage auf Schadensersatz. Dem Kläger wurde ein überwiegendes unfallursächliches Verschulden vorgeworfen. Die Beklagte wurde wegen der verspäteten Reaktion zu einem Drittel für die Unfallfolgen haftbar gemacht.

27/04/2020

ACHTUNG ❗❗❗ Neue Verkehrsregeln. Diese Verstöße werden teurer
Nun wird es amtlich! Am 28. April 2020 tritt die Straßenverkehrsverordnungs-Novelle in Kraft. Ziel ist es, unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter zu machen. Die neuen Regeln sollen angeblich vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer stärken: mehr Schutz für Radfahrer und Vorteile für das Carsharing sowie elektrisch betriebene Fahrzeuge. Ab sofort wird auch jeder härter bestraft, der die Rettungsgasse blockiert. Und auch beim Thema Geschwindigkeit müssen Autofahrer zukünftig tiefer in die Tasche greifen: Schon bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen als bisher wird ein Monat Fahrverbot verhängt. Dies gilt innerorts bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h. 🛣 🚗 🚲
Mehr Infos hier: https://bit.ly/2y2YWGL
Wie findet ihr die neuen Regeln?
-Novelle

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Gotha
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