01/11/2021
Erneut drohen höhere Bußgelder im Straßenverkehr. Zahlen Sie nicht vorschnell!
Wir prüfen als Kanzlei konsequent und spezialisiert, ob Sie tatsächlich belangt werden können.
Save the Date: Am 09. November tritt der neue in Kraft.
👉 Heute wurden die Änderungen des Bußgeldkatalogs im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit greifen die Regelungen nun offiziell in drei Wochen. Viele Vergehen werden dann teurer. Wer beispielsweise bis zu 20 km/h zu schnell fährt, zahlt künftig doppelt so viel wie bisher: 70 Euro innerorts und 60 Euro außerorts. Neue Verstöße wurden ebenfalls beschlossen. So wird für das Nichtbilden einer Rettungsgasse ein Bußgeld von 200 Euro fällig.
👉 Der ACE begrüßt die neue Bußgeldverordnung. Zu schnelles Fahren, Parken in zweiter Reihe oder auf Radwegen und zu wenig Seitenabstand beim Überholen sind keine Kavaliersdelikte, sondern lebensgefährlich.
– damit alle sicher ankommen!
Alle Neuerungen findest Du unter:
www.ace.de/ratgeber/verkehrsrecht/bussgeldkatalog/
UPDATE: Der neue Bußgeldkatalog tritt bereits ab 09. November 2021 in Kraft. In einer früheren Version des Beitrags war noch vom 10.11. die Rede.