29/01/2026
Unfair spielen, kann teuer kommen!
Auf der Suche nach einer Wohnung hatte sich Humaira Waseem online auf eine Wohnung beworben. Der Makler: keine Termine mehr frei. Sie versuchte es unter den Namen Schneider, Schmidt und Spieß: prompt wurden ihr Besichtigungstermine angeboten. Das kostet den Makler jetzt 3.000,00 EUR wegen Diskriminierung, hat der BGH entschieden (Az. I ZR 129/25).
Ein Makler muss einer Mieterin 3000 Euro Schadenersatz zahlen. Das BGH urteilte in einem Fall von ethnischer Diskriminierung bei der Wohnungssuche.