08/11/2025
Wussten Sie schon? In Nordrhein-Westfalen gelten ab März 2025 in 57 Städten und Gemeinden neue Miet-schutz-regelungen:
Bei Neuvermietungen darf die Miete nur noch maximal 10 % über der üblichen Vergleichsmiete liegen.
Und in Bestandsmiet-verhältnissen: Die Miete darf in drei Jahren nur maximal um 15 % steigen (sofern die Kommune betroffen ist).
Für Vermieter und Verwalter heißt das: frühzeitig planen, transparent kommunizieren, rechtlich fit sein.
Die HaBo Hausverwaltung GmbH kennt die Regelungen - wir beraten Eigentümer und Mietverwaltungen im Ruhrgebiet, damit alle legal und sicher im Markt agieren.
👉 Haben Sie Fragen zu Ihrer Immobilie oder Miet-verhältnis? Sprechen Sie uns gern an.