20/04/2026
// Laut dem Kölner Landgericht gehört Duschen oder Baden zu jeder Tageszeit zum hygienischen Mindeststandard und ist daher auch nachts erlaubt - unabhängig davon, ob Nachbarn die Geräusche hören können oder nicht (LG Köln 1 S 304/96).
Eine Regel muss bei der nächtlichen Körperhygiene dennoch beachtet werden: Um Nachbarn nicht unnötig zu stören, darf der Dusch- oder Badevorgang nicht länger als 30 Minuten dauern. //