07/03/2014
Das Bundesarbeitsgericht hat den Schutz von Schwangeren nochmals gestärkt. Arbeitgeber müssen in Zukunft bei dem Versuch der Kündigung von Schwangeren vorsichtiger sein, um Schadensersatzansprüche wegen Diskriminierung nach dem AGG zu vermeiden. Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich entschieden, dass es eine Benachteiligung wegen des Geschlechts darstellt, wenn ein Arbeitgeber in Kenntnis einer Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin unter Verstoß gegen das Mutterschutzgesetz eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erklärt (Urteil vom 12. Dezember 2013 - 8 AZR 838/12). Eine gegenüber einer Schwangeren ausgesprochene Kündigung ist zukünftig nicht nur nach dem Mutterschutzgesetz unwirksam ist, sondern der Arbeitgeber, welcher der Schwangeren in Kenntnis ihrer Schwangerschaft kündigt und sich über das gesetzliche Kündigungsverbot hinwegsetzt, löst Schadensersatzansprüche der schwangeren Mutter aus. Im vorliegenden Fall wurde der Schwangeren 3.000 Euro Schadenersatz vom Bundesarbeitsgericht zugesprochen.