Dingeldey

Dingeldey Dingeldey.de - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht in Gießen
Impressum: http://www.dingeldey.de/impressum.htm

Wir bieten seit 1965, der Gründung unserer Kanzlei durch Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Matthias Dingeldey (Notar a.D.), rechtliche Hilfe auf höchstem Niveau. An dem kontinuierlichen Streben nach kompromißloser Qualität als Fundament der Mandantenzufriedenheit haben wir bis heute unverändert festgehalten. Aufgrund unseres Qualitätsbewußtseins besteht eine Bindung zu Mandanten

der ersten Stunde, die durch die Zusammenführung zweier Rechtsanwaltsgenerationen auch generationsübergreifend verstärkt wird. Mit dazu beigetragen hat die erweiterte Ausbildung von Herrn Rechtsanwalt Bob Dingeldey zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und zum Fachanwalt für Familienrecht und die kontinuierliche fachliche Weiterbildung. Einen wesentlichen Anteil an der Qualität unserer juristischen Leistung haben unsere langjährigen Mitarbeiter, die durch ihre reiche Erfahrung entscheidend dazu beitragen.

21/03/2014

Übrigens können Postings auf Facebook auch außerhalb der Arbeitszeit den Arbeitgeber sogar zur fristlosen Kündigung berechtigen, etwa bei illoyalen, bewusst unwahren oder ehrverletzenden Äußerungen über den Arbeitgeber, oder aber die Öffentlichmachung von Betriebsgeheimnissen.

21/03/2014

Posten auf Facebook - schön und gut. Aber die Nutzung von sozialen Netzwerken wie Facebook durch den Arbeitnehmer während der Arbeitszeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers ist in der Regel ein Arbeitspflichtenverstoß der nach vorheriger Abmahnung die Kündigung zur Folge haben kann!

14/03/2014

Was hat Uli Hoeneß mit Ihnen zu tun? Sie erben und im Nachlass findet sich beispielsweise die Nummer zu einem wohlgefüllten Schweizer Bankkonto. Alles spricht für unversteuerte Gelder. Als Erbe sind sie verpflichtet, unverzüglich steuerliche Nacherklärungen abzugeben und zwar rückwirkend für bis zu 12 Jahre. Dabei gilt ein Zuwarten von sechs Wochen nicht mehr als unverzüglich und führt zur eigenen Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung! So kann's gehen.

07/03/2014

Das Bundesarbeitsgericht hat den Schutz von Schwangeren nochmals gestärkt. Arbeitgeber müssen in Zukunft bei dem Versuch der Kündigung von Schwangeren vorsichtiger sein, um Schadensersatzansprüche wegen Diskriminierung nach dem AGG zu vermeiden. Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich entschieden, dass es eine Benachteiligung wegen des Geschlechts darstellt, wenn ein Arbeitgeber in Kenntnis einer Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin unter Verstoß gegen das Mutterschutzgesetz eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erklärt (Urteil vom 12. Dezember 2013 - 8 AZR 838/12). Eine gegenüber einer Schwangeren ausgesprochene Kündigung ist zukünftig nicht nur nach dem Mutterschutzgesetz unwirksam ist, sondern der Arbeitgeber, welcher der Schwangeren in Kenntnis ihrer Schwangerschaft kündigt und sich über das gesetzliche Kündigungsverbot hinwegsetzt, löst Schadensersatzansprüche der schwangeren Mutter aus. Im vorliegenden Fall wurde der Schwangeren 3.000 Euro Schadenersatz vom Bundesarbeitsgericht zugesprochen.

16/11/2013

Ich habe jetzt seit Beginn meiner Tätigkeit über 4.500 arbeitsrechtliche Fälle bearbeitet.

Ich bin seit 22.09.2013 Mediator im Arbeitsrecht und Mediator im Erbrecht. Die Mediation ist ein freiwilliges, schnelles...
24/09/2013

Ich bin seit 22.09.2013 Mediator im Arbeitsrecht und Mediator im Erbrecht. Die Mediation ist ein freiwilliges, schnelles und kostengünstiges Verfahren zur Beilegung eines Konflikts unter Leitung des Mediators. Das biete ich nun in meiner Kanzlei an.

http://www.dingeldey.de/
20/02/2013

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