06/10/2021
Hier bewährt sich der Grundsatz möglichst viele Eventualitäten im Vorfeld zu regeln - dann gibt es hinterher auch keinen Ärger!
Wenn im Reitbeteiligungs-Vertrag ein Haftungsausschluss des Pferdebesitzers vereinbart wurde, dann gilt dieser auch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung: Diese kann sich nach einem Reitunfall des Mitreiters nicht per Regress die Behandl...