24/04/2026
„Wie soll ich unterschreiben🖊❓️“ - Diese Frage höre ich zum Abschluss einer Beurkundung regelmäßig.
Ausgangspunkt ist, dass die Unterschrift eine sogenannte Autorisierungsfunktion hat💡 Die Beteiligten bestätigen damit also, dass sie sich mit dem Inhalt der Urkunde identifizieren und bringen letztlich ihren Rechtsbindungswillen zum Ausdruck⚠️
Nach der Rechtsprechung des BGH👨⚖️👩⚖️ setzt das zwingend voraus, dass zumindest der Familienname👪 zum Ausdruck kommt. Auf den Zusatz des Geburtsnamens kommt es dagegen nicht an; schadet aber auch nicht. Die Unterzeichnung mit einem von mehreren Vornamen zusätzlich zum Familiennamen reicht völlig aus.
Aber: Paraphen (Kürzel), ein gerader Strich oder mehrere Kreuze genügen nicht 🚫
Meine Empfehlung:
✅ Unterschreibe am besten mit Vor- und Zunamen.
✅ Dein Geburtsname ist heute kein Muss mehr, darf aber dazu.
✅ Bleib bei deinem authentischen Schriftzug; achte aber darauf, dass zumindest einzelne Buchstaben lesbar sind, um eine klare Abgrenzung von Paraphen (Kürzel) zu ermöglichen.
Deine Unterschrift ist Ausdruck deines Rechtsbindungswillens. Nimm dir den Moment! ✨
Dr. Stefan Unger, Rechtsanwalt & Notar