Bußgeldprüfstelle

Bußgeldprüfstelle Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten

ETL Rechtsanwälte GmbH
Rechtsanwaltsgesellschaft - Standort Gera
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/standorte-deutschland/

18/04/2024

Du bist ein Organisationstalent und hast das Multitasking perfektioniert? Du hast Lust, die Struktur und Ordnung in unserem Team zu bewahren? Dann suchen wir Dich ab sofort als

Rechtsanwaltsfachangestellte(r) (m/w/d) in Vollzeit/ Teilzeit

für unseren Standort in Gera.
Wir, die ETL Rechtsanwälte GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, arbeiten mit innovativen Ideen und großer Leidenschaft seit vielen Jahren am Erfolg unserer langjährigen Mandantschaft.
Wir pflegen eine lockere Hierarchie mit offenen Türen und sind der Meinung, dass Kommunikation und ein entspanntes Arbeitsklima der Schlüssel zum Erfolg sind.

Deine Aufgaben in unserem Team:
Die Bearbeitung der Eingangs- und Ausgangspost
Die Kommunikation mit den Mandanten
Die Notierung und Überwachung von Fristen, Terminen und Wiedervorlagen
Die sorgfältige Führung, Bearbeitung und Pflege des Aktenbestandes
Die Erstellungen von Rechnungen und Überwachung der offenen Posten

Das bringst Du mit:

Du bist ein Organisationstalent. Idealerweise hast Du eine Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten (m/w/d) abgeschlossen.

Auch Quereinsteiger(innen) mit einer ähnlich gelagerten oder kaufmännischen Ausbildung sind herzlich willkommen. Berufserfahrung wäre wünschenswert ist aber nicht zwingend erforderlich.

Du bist digitalaffin. Du verfügst über gute Kenntnisse der einschlägigen MS Office-Programme (Outlook, Word & Excel)
Du bist ein Dienstleister (m/w/d). Für Dich stehen die Service- und Dienstleistungsorientierung ganz oben und Du hast Freude am Umgang mit Menschen
Du bist ein Netzwerker (m/w/d). Du besitzt ein gutes Ausdrucksvermögen und tauschst Dich gerne mit anderen aus
Du bist ein Teamplayer (m/w/d). Als Kanzlei sind wir nur erfolgreich, wenn wir alle an einem Strang ziehen. Siehst Du aus so? Dann werde Teil unseres Teams!

Kontakt
Dein Arbeitskontakt
ETL Rechtsanwälte GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft
Straße des Friedens 104
07548 Gera
Mail: [email protected]

23/05/2023

Auch Beifahrer dürfen Autofahrer nicht mittels einer Blitzer-App vorwarnen - so das OLG Karlsruhe

In den letzten Jahren ist eine hitzige Debatte um die Verwendung von Blitzer-Apps für Beifahrer entstanden. Während einige die Nutzung dieser Apps als nützliches Werkzeug zur Vermeidung von Bußgeldern sehen, betrachten andere sie als eine potenzielle Gefahr im Straßenverkehr. Nunmehr hat das OLG Karlsruhe entschieden, dass auch Beifahrer eine solche App nicht benutzen dürfen.

Der Entscheidung lag zu Grunde, dass ein Betroffener Ende Januar 2022 in Heidelberg wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung angehalten wurde. Über eine Blitzer-App informierte sich der Beifahrer des Mannes nach aktuellen Blitzern in der Umgebung. Das Amtsgericht Heidelberg verhängte in diesem Fall gegen den Betroffenen ein Bußgeld in Höhe von 100 € wegen vorsätzlichen Mitsichführens eines betriebsbereiten technischen Geräts, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen. Hiergegen wehrte sich der Betroffene.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied diesbezüglich, dass die Nutzung einer Blitzer-App auch für Beifahrer verboten wird, wenn der Fahrer dadurch bevorteilt ist. Der Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Gericht verwies auf § 23 Abs. 1 (1c) StVO.
Ein solcher Verstoß gegen § 23 Abs. 1 (1c) StVO setzt nach Auffassung des OLG Karlsruhe nicht voraus, dass die Funktion zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen vom Fahrzeugführer selbst aktiviert worden ist.

27/04/2023

Wann muss eine Rettungsgasse gebildet werden?

Eine Rettungsgasse muss sofort gebildet werden, wenn die Fahrzeuge in Schriftgeschwindigkeit fahren oder der Verkehr zum Stillstand kommt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Fahren mit Schrittgeschwindigkeit oder der Stillstand nicht erst über eine geraume Zeit andauern muss. Die Betonung liegt auf SOFORT. Wird dies nicht gewährleistet, droht ein Bußgeld. Das Amtsgericht Vechte verurteilte einen Betroffen zu einem Bußgeld in Höhe € 230,00. Das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil.
Bei Behinderung muss sogar mit einem Fahrverbot gerechnet werden.

Mal etwas aus dem Mietrecht.
09/02/2018

Mal etwas aus dem Mietrecht.

Der Bundesgerichtshof (Urteil, Az. VIII ZR 189/17) hat sich mit grundsätzlichen Fragen zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast und zu den Verpflichtungen des Vermieters auf Gewährung einer Belegeinsicht im Zusammenhang mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummietverhältniss...

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