04/02/2022
Nachzahlungen bei Hartz IV sichern:
Leistungsberechtigte, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten oder vergleichbare Zeiten erreicht haben, erhalten einen höheren Freibetrag auf ihr Renteneinkommen (11b Abs. 2a SGB II). Wer also Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) bezieht oder bezogen hat und bei dem Rente angerechnet wurde, sollte ggf. einen Überprüfungsantrag beim Jobcenter stellen!