01/09/2026
𝗥𝗲𝗳𝗼𝗿𝗺 𝗱𝗲𝗿 𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗞𝗿𝗮𝗻𝗸𝗲𝗻𝘃𝗲𝗿𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴:
𝗪𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝗲 Ä𝗻𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗮𝗯 𝟮𝟬𝟮𝟳 𝘂𝗻𝗱 𝟮𝟬𝟮𝟴
Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 30.7.2026 in Kraft getreten. Einige Regelungen gelten allerdings erst ab 2027 bzw. ab 2028.
Wichtige Aspekte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:
𝗕𝗲𝗶𝘁𝗿𝗮𝗴𝘀𝗯𝗲𝗺𝗲𝘀𝘀𝘂𝗻𝗴𝘀𝗴𝗿𝗲𝗻𝘇𝗲
2026 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung 69.750 EUR jährlich bzw. 5.812,50 EUR monatlich. 2027 steigt die Beitragsbemessungsgrenze einmalig (zusätzlich zur regulären Lohnentwicklung) um zusätzliche 3.600 EUR jährlich bzw. um 300 EUR monatlich.
𝗠𝗶𝗻𝗶𝗷𝗼𝗯𝘀
Der pauschale Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung für gewerbliche Minijobs beträgt derzeit 13 %. Ab 2027 wird der pauschale Beitragssatz der Arbeitgeber erhöht. Maßgeblich sind dann der allgemeine Beitragssatz sowie der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz (das wären zusammen aktuell 17,5 %).
𝗙𝗮𝗺𝗶𝗹𝗶𝗲𝗻𝘃𝗲𝗿𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴
Ab 1.1.2028 wird die beitragsfreie Familienversicherung begrenzt. Dann zahlen Mitglieder mit derzeit beitragsfrei mitversicherten Ehegatten einen Beitragszuschlag in Höhe von 2,5 % der beitragspflichtigen Einnahmen. Ausnahmen z. B. bei Kindern unter 12 Jahren, Pflege, Pflegegrad 3 oder voller Erwerbsminderung.
Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern bleibt demgegenüber erhalten.
👉 𝗪𝗲𝗹𝗰𝗵𝗲 Ä𝗻𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗶𝗺 𝗗𝗲𝘁𝗮𝗶𝗹 𝗴𝗲𝗹𝘁𝗲𝗻, 𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿
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