05/06/2026
Keine ermäßigte Besteuerung: Kapitalauszahlung aus betrieblicher Altersversorgung
Ist bei einer betrieblichen Altersversorgung ein Wahlrecht zwischen Verrentung und Kapitalauszahlung vorgesehen und entscheidet sich der Steuerpflichtige nach Ablauf des Vertrags für eine einmalige Auszahlung des Kapitals, stellt sich die Frage, ob hier die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) greift („Vergütung für mehrjährige Tätigkeit“).
Nachdem sich zuletzt mehrere Finanzgerichte mit dem Merkmal der „Außerordentlichkeit“ beschäftigt hatten, hat nun der Bundesfinanzhof entschieden, dass in derartigen Fällen regelmäßig keine außerordentlichen Einkünfte vorliegen.
👉 𝗠𝗲𝗵𝗿 𝘇𝘂𝗺 𝗮𝗸𝘁𝘂𝗲𝗹𝗹𝗲𝗻 𝗕𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝗳𝗶𝗻𝗮𝗻𝘇𝗵𝗼𝗳-𝗨𝗿𝘁𝗲𝗶𝗹
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