Anwaltskanzlei König & König Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft

Anwaltskanzlei König & König Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft Die Rechtsanwaltsbürogemeinschaft JURICOM mit dem Sitz in Göttingen versteht sich als Dienstleiste

Der Bürogemeinschaft gehören zwei Rechtsanwälte an, deren Kenntnisse eine kompetente Beratung und Interessenvertretung der Mandantschaft im In- und Ausland sicherstellen. Die Rechtsanwälte der Bürogemeinschaft bieten die Beratung und die Interessenvertretung in den Bereichen des Zivil-, Straf- und des öffentlichen Rechts. Wo immer es möglich ist, streben wir eine außergerichtliche Lösung Ihres Pro

blems an. Die Tätigkeitsschwerpunkte der Rechtsanwälte der Bürogemeinschaft sind insbesondere die Bereiche des Handels- und Gesellschaftsrechts, Strafrecht, Verkehrsrechts, IT-Recht und gewerblicher Rechtsschutz, Ausländerrecht und Sozialrecht. Die Rechtsanwälte der Bürogemeinschaft sind bestrebt, auch außerhalb der üblichen Bürozeiten, flexibel und schnell zu reagieren, wenn es die Umstände eines Mandats erfordern, um die effektive Vertretung Ihrer Interessen zu gewährleisten.

„Ein Gramm Beweis wiegt mehr als ein Kilo Jurisprudenz“
04/03/2024

„Ein Gramm Beweis wiegt mehr als ein Kilo Jurisprudenz“

03/05/2023

in meinem früheren Beitrag (Härtefallfonds: Sonderzahlung für Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge (Nachtrag beachten!)) habe ich mich mit der Sonderzahlung für Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge beschäftigt.

Verkehrsüberwachung mittels Abschnittskontrolle auf B 6 ist rechtmäßigDas OVG Lüneburg hat entschieden, dass die Geschwi...
16/11/2019

Verkehrsüberwachung mittels Abschnittskontrolle auf B 6 ist rechtmäßig

Das OVG Lüneburg hat entschieden, dass die Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (sogenannte Abschnittskontrolle = Section Control) in Niedersachsen auf der B 6 zwischen Gleidingen und Laatzen wieder in Betrieb genommen werden kann.

Der 12. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat durch Urteil vom 13. November 2019 (Az. 12 LC 79/19) auf die Berufung der Polizeidirektion Hannover für das Land Niedersachsen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 12. März 2019 (Az. 7 A 849/19 ) geändert und die mit dem ...

Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des ...
29/01/2019

Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, haben dessen Erben nach § 1922 Abs. 1 BGB iVm. § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anspruch auf Abgeltung des von dem Erblasser nicht genommenen Urlaubs.

Die Klägerin ist Alleinerbin ihres am 20. Dezember 2010 verstorbenen Ehemanns (Erblasser), dessen Arbeitsverhältnis mit der Beklagten durch seinen Tod endete. Nach § 26 des auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) standen dem Erblasser in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage Urlaub zu. Der Erblasser wurde mit Wirkung vom 18. August 2010 als schwerbehinderter Mensch anerkannt. Er hatte danach gemäß § 125 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 SGB IX aF für das Jahr 2010 Anspruch auf anteiligen Zusatzurlaub von zwei Arbeitstagen. Die Klägerin verlangt die Abgeltung des Resturlaubs von insgesamt 25 Arbeitstagen, der ihrem verstorbenen Ehemann zum Zeitpunkt seines Todes für das Jahr 2010 noch zustand.

Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. Die Revision der Beklagten hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die Beklagte hat den nicht gewährten Urlaub des Erblassers mit einem Betrag iHv. 5.857,75 Euro brutto abzugelten.

Urlaub, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann, ist nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten. Die nach dem europäischen Unionsrecht gebotene Auslegung von §§ 1, 7 Abs. 4 BUrlG ergibt, dass der Resturlaub auch dann abzugelten ist, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass der durch Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie) gewährleistete Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaub nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis untergehen darf, ohne dass ein Anspruch auf finanzielle Vergütung für diesen Urlaub besteht, der im Wege der Erbfolge auf den Rechtsnachfolger des Arbeitnehmers überzugehen hat (EuGH 6. November 2018 - C-569/16 und C-570/16 - [Bauer und Willmeroth]). Daraus folgt für die richtlinienkonforme Auslegung von §§ 1, 7 Abs. 4 BUrlG, dass die Vergütungskomponente des Anspruchs auf den vor dem Tod nicht mehr genommenen Jahresurlaub als Bestandteil des Vermögens Teil der Erbmasse wird. Der Abgeltungsanspruch der Erben umfasst dabei nicht nur den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub nach §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG von 24 Werktagen, sondern auch den Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen nach § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX aF sowie den Anspruch auf Urlaub nach § 26 TVöD, der den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigt. Dem TVöD lässt sich nicht entnehmen, dass dem Erben das Verfallrisiko für den tariflichen Mehrurlaub bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Tod des Arbeitnehmers zugewiesen ist.

So das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 22. Januar 2019 - 9 AZR 45/16 -

Pressemitteilung des BAR 1/19

https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2019-1&nr=21840&pos=2&anz=3&titel=Urlaubsabgeltung_bei_Tod_des_Arbeitnehmers_im_laufenden_Arbeitsverh%E4ltnis

Höchste Instanz des Arbeitsrechts Bundesarbeitsgericht

Mündliche Verhandlung in Sachen "Sanktionen im SGB II"Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am Dienst...
15/01/2019

Mündliche Verhandlung in Sachen "Sanktionen im SGB II"

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am Dienstag, 15. Januar 2019, um 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts über eine Vorlage des Sozialgerichts Gotha.

Gegenstand sind die , die der Gesetzgeber im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ( II ) geregelt hat.

Aktenzeichen: 1 BvL 7/16

28/11/2018

Wir bekommen eine Freundschaftsanfrage von Herrn Dr. Hauke Scheffler ( ). Ich werfe mal einfaches "ich glaube es hackt" in die Runde.

Neue Regelung für die Ausbildung von Ausländern in Baden-Württemberg Die Landesregierung hat eine neue Regelung geschaff...
28/11/2018

Neue Regelung für die Ausbildung von Ausländern in Baden-Württemberg

Die Landesregierung hat eine neue Regelung geschaffen, mit der Ausländer, die sich zum staatlich anerkannten Alten- oder Krankenpflegehelfer ausbilden lassen oder eine Einstiegsqualifizierung wahrnehmen, vor einer Abschiebung geschützt sind.

Die Unternehmen im Land suchen dringend Alten- und Krankenpfleger sowie Auszubildende. Die Landesregierung hat deshalb eine neue Regelung geschaffen: Ausländer, die sich zum staatlich anerkannten Alten- oder Krankenpflegehelfer ausbilden lassen oder eine Einstiegsqualifizierung wahrnehmen, sind vor...

http://auslaenderrecht-goettingen.de/2018/07/27/fluechtlingsschutz-fuer-syrische-buergerkriegsfluechtlinge/Der Hessische...
27/07/2018

http://auslaenderrecht-goettingen.de/2018/07/27/fluechtlingsschutz-fuer-syrische-buergerkriegsfluechtlinge/

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit zwei Urteilen die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, zwei syrischen Flüchtlingen, die sich dem Wehrdienst entzogen haben, die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.

Flüchtlingsschutz für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteilen vom heutigen Tag die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, zwei syrischen Flüchtlingen, die sich dem Wehrdienst entzogen haben, die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Nr. 14/2018 D...

Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist nicht immer erforderlich, auch dann nicht, wenn nach Verursachungsprinzip der G...
16/04/2018

Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist nicht immer erforderlich, auch dann nicht, wenn nach Verursachungsprinzip der Gegner die Kosten zu tragen hätte.
In der Sache ging es um die Kostenerstattung für ein Verfahren vor dem Sozialgericht. Das letzte Wort sprach hier das BVerfG und bestätigte, keine Kostenerstattung, wenn die Bindung von Ressourcen und Kostenfolge mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht notwendig war.

Das BVerfG hat entschieden, dass ein Beschwerdeführer, der sich sofort mit einem Eilantrag an das Gericht wendet, ohne zuvor den Versuch zu unternehmen, unmittelbar bei der Behörde die Korrektur des (möglicherweise auf einem Versehen beruhenden) Verwaltungsaktes zu erreichen, selbst seine Kosten ...

27/02/2018

Wie juris berichtet, hat das Sozialgericht Detmold entschieden, dass eine Krankenkasse zur Zahlung des Krankengeldes auch dann verpflichtet ist, wenn der behandelnde Arzt die AU-Bescheinigung selbst, aber verspätet bei der zuständigen Krankenkasse einreicht. Auch nach dem Ablauf der Entgeltfortzah...

Landkreis   hat den Leitfaden zur Anwendung des § 22 SGB II (    der  ) geändert und die Kosten angepasst. Die Umsetzung...
13/10/2017

Landkreis hat den Leitfaden zur Anwendung des § 22 SGB II ( der ) geändert und die Kosten angepasst. Die Umsetzung erfolgt ab dem 01.09.2017. Die Bescheide nach SGB II und SGB XII werden nach und nach geändert.
https://www.landkreisgoettingen.de/pics/medien/1_1504528810/09_-____22_-_Unterkunftskosten2016__Version_Stand_21.08.2017_Aenderungen_Seitenstrich.pdf
Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass bereits zuvor die Kosten der Unterkunft fehlerhaft (in der Regel zu wenig) berechnet und bewilligt wurden. Sofern ein Widerpsruch hier nicht mehr in Betracht kommt, wäre noch u.U. ein Überprüfungsantrag möglich. Erfahrungsgemäß gehen wird adavon aus, dass die Mehrzahl der Bescheide der Stadt und Landkreis Göttingen bzgl. Kosten der Unterkunft fehlerhaft sind.💪

Wir stehen gern allen Fragenden als Hilfe zur Verfügung und überprüfen die Bewilligungsbescheide.

15/09/2017

"Eine verhaltensbedingte Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer nach Abmahnung seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mit der geschuldeten Qualität oder Quantität erfüllt. Der Arbeitnehmer muss tun, was er kann, und zwar so gut, wie er kann."

https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170905198&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

Das ArbG Siegburg hat entschieden, dass eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt sein kann, wenn der Arbeitnehmer nach Abmahnung seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mit der geschuldeten Qualität oder Quantität erfüllt.

Adresse

Groner-Landstraße 27
Göttingen
37081

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 16:00
Dienstag 09:00 - 16:00
Mittwoch 09:00 - 16:00
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Telefon

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