23/09/2024
Wichtige Information für alle Bürgergeld-Empfänger:
Die Rechtsbehelfsbelehrung in wahrscheinlichen allen Bescheiden ab Januar 2024 ist fehlerhaft. Das bedeutet, die Widerspruchsfrist beträgt nicht 1 Monat, sondern 1 Jahr.
Es kann also auch jetzt noch gegen alle Bescheide aus dem Jahr 2024 Widerspruch eingelegt werden!
Falls Sie Ihren Bescheid überprüfen lassen möchten, wir bieten dies für alle Bürgergeld-Empfänger kostenlos an. Bundesweit.
Die Kanzlei ist auf die Vertretung von Menschen mit geringem Einkommen spezialisiert