Rechtsanwalt Dr. Robin von Eltz

Rechtsanwalt Dr. Robin von Eltz Die Kanzlei ist auf die Vertretung von Menschen mit geringem Einkommen spezialisiert Sind Sie betroffen von Hartz IV? Haben sie Probleme mit dem Jobcenter?

Ich helfe Ihnen!

23/09/2024

Wichtige Information für alle Bürgergeld-Empfänger:

Die Rechtsbehelfsbelehrung in wahrscheinlichen allen Bescheiden ab Januar 2024 ist fehlerhaft. Das bedeutet, die Widerspruchsfrist beträgt nicht 1 Monat, sondern 1 Jahr.

Es kann also auch jetzt noch gegen alle Bescheide aus dem Jahr 2024 Widerspruch eingelegt werden!

Falls Sie Ihren Bescheid überprüfen lassen möchten, wir bieten dies für alle Bürgergeld-Empfänger kostenlos an. Bundesweit.

Die Kanzlei ist auf die Vertretung von Menschen mit geringem Einkommen spezialisiert

Ein weiterer "Dauerbrenner" in unserer Kanzlei: Häufig kommen Mandanten und berichten, das Jobcenter fordere die Vorlage...
15/07/2024

Ein weiterer "Dauerbrenner" in unserer Kanzlei:

Häufig kommen Mandanten und berichten, das Jobcenter fordere die Vorlage von Unterlagen (meistens Einkommensnachweise) von Dritten, diese würden sich jedoch weigern, die Unterlagen herauszugeben. Das Jobcenter würde deshalb keine Leistungen bewilligen bzw. habe die Leistungen deshalb versagt oder auf 0,00 € gesetzt.

Häufig handelt es sich bei diesem Dritten um den Mitbewohner des Mandanten.

Nach der Rechtsprechung sind Leistungsbezieher nicht verpflichtet, Unterlagen von Dritten oder selbst eines anderen Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft vorzulegen. Denn auf deren Herausgabe haben sie keinen Einfluss. Vielmehr muss das Jobcenter, wenn es die Unterlagen für notwendig erachtet, selbst gegen den Dritten vorgehen und von diesem die Herausgabe verlangen (vgl. BSG vom 01.07.2019 - B 4 AS 78/08 R; LSG Niedersachsen - Bremen vom 14.01.2008 - L 7 AS 722/07 ER).

Falls Ihr diesbezüglich Beratungsbedarf haben, stehen wir Euch gerne zur Verfügung.

Foto: pixabay.com/Aristal Branson

Fall des Monats: Mandantin kommt zu uns, weil Ende November keine Leistungen vom Jobcenter überwiesen worden sind. Der F...
24/12/2022

Fall des Monats: Mandantin kommt zu uns, weil Ende November keine Leistungen vom Jobcenter überwiesen worden sind. Der Folgeantrag war schon am 18.10. gestellt worden. Wir schreiben das Jobcenter an und setzen eine Frist von 1 Woche.

Nachdem diese abgelaufen ist, rufen die Mandanten bei ihrem Sachbearbeiter an. Dieser teilt mit, er habe viel zu tun und sie sollten sich noch eine Woche gedulden. Die Mandanten wollen noch kein Verfahren vor dem Sozialgericht, weil sie sich mit dem Sachbearbeiter nicht anlegen wollen. Deswegen warten noch sie eine Woche.

Nachdem diese abgelaufen ist, rufen sie dort nochmal an. Wieder sagt der Sachbearbeiter er benötige noch eine Woche. Und wieder warten die Mandanten.

Nachdem auch diese abgelaufen ist, rufen sie dort abermals an. Jetzt sagt der Sachbearbeiter, er gehe am nächsten Tag in den Urlaub und der Bescheid werde dann voraussichtlich erst im Januar erstellt. Die Familie mit mehreren kleinen Kindern hätte also Weihnachten komplett ohne Geld dagestanden.

Wir stellen daraufhin einen Eilantrag beim Sozialgericht. Schon am nächsten Tag ruft ein Vertreter des Jobcenters in der Kanzlei an und bietet an, dass die Familie sich das Geld komplett in bar abholen kann. Wir fragen uns, warum geht das nicht gleich so?

Eine Mandantin bat uns kürzlich ihre Hartz4-Bescheide zu überprüfen. Und siehe da, sie hatte seit mehreren Jahren jeden ...
09/06/2022

Eine Mandantin bat uns kürzlich ihre Hartz4-Bescheide zu überprüfen. Und siehe da, sie hatte seit mehreren Jahren jeden Monat 30 € zu wenig bekommen. Wir haben dann gegen den letzten Bescheid Widerspruch eingelegt und hinsichtlich der älteren Bescheide einen Überprüfungsantrag gestellt. Sie bekam dann für den Zeitraum ab Anfang 2021 bis jetzt eine Nachzahlung von 30 € / Monat, also insgesamt ca. 500 €.

Also lasst eure Hartz4-Bescheide überprüfen, wir bieten dies kostenlos an. Einfach den letzten Bescheid mit einer ScanApp einscannen und per E-Mail an [email protected] oder per WhatsApp an 0157/8966 2432.

Viele von euch bekommen diese Tage wegen der gestiegenen Heizkosten eine saftige Nebenkostennachzahlung ins Haus. Falls ...
19/02/2022

Viele von euch bekommen diese Tage wegen der gestiegenen Heizkosten eine saftige Nebenkostennachzahlung ins Haus.

Falls ihr Hartz4 bezieht und das Jobcenter sich weigert, die Nebekostennachzahlung (vollständig) zu übernehmen, könnt ihr euch gerne bei uns melden.

Denn die Jobcenter begründen die Ablehnung häufig damit, dass die Nebenkosten unangemessen hoch seien. Allerdings ist das Jobcenter nach § 22 SGB II in der Regel verpflichtet, die Miete und die Heizkosten vollständig zu übernehmen, falls nicht vorher ein sog. Kostensenkungsverfahren (schriftliche Aufforderung des Jobcenters, euch innerhalb von 6 Monaten eine neue Wohnung zu suchen) durchgeführt wurde.

Hat es ein solches Kostensenkungsverfahren bei euch noch nicht stattgefunden, muss das Jobcenter auch die neue Nebenkostennachzahlung vollständig übernehmen.

Den Bescheid könnt ihr uns zur kostenlosen Prüfung übermitteln, per E-Mail an: [email protected] oder per WhatsApp an: 0157 / 8966 2432.

Falls euch Leistungen wegen fehlender Mitwirkung entzogen worden sind: Häufig fordert das Jobcenter Leistungsbezieher au...
12/11/2021

Falls euch Leistungen wegen fehlender Mitwirkung entzogen worden sind:

Häufig fordert das Jobcenter Leistungsbezieher auf, bei einer anderen Stelle einen Antrag auf vorrangige Leistungen zu stellen (z.B. Kindergeld, UVG). Wenn der Leistungsbezieher dann den Antrag stellt, in der Folge aber nicht mehr mitwirkt (z.B. die erforderlichen Unterlagen nicht vorlegt), wird der Antrag auf Kindergeld /UVG abgelehnt.

In der Regel kürzen die Jobcenter dann die Leistungen in Höhe der vorrangigen Leistungen, die man bekommen hätte, wenn ordnungsgemäß mitgewirkt worden wäre. Geht es z.B. um Kindergeld, welches von der Familienkasse mangels Mitwirkung abgelehnt worden ist, zieht das Jobcenter den Betrag von den Leistungen ab, den man sonst an Kindergeld bekommen hätte.

Hierbei müsst ihr wissen, dass das Jobcenter nur dann die Leistungen kürzen darf, wenn schon der Antrag auf die vorrangige Leistungen durch das Jobcenter selbst gestellt worden ist (SG Hildesheim, Beschl. v. 29.07.2021 - S 37 AS 4126/21 ER).

Dies wird fast nie beachtet. In einem aktuellen Fall aus unserer Kanzlei bedeutet dies für die Mandantin eine Nachzahlung von 2.190,- € und ab sofort jeden Monat um 219,- € höhere Leistungen 💪💪💪😃😃😃

Für alle von euch mit Kindern in der Bedarfsgemeinschaft. Bei einer Kindergeldnachzahlung solltet Ihr folgendes wissen: ...
05/11/2021

Für alle von euch mit Kindern in der Bedarfsgemeinschaft. Bei einer Kindergeldnachzahlung solltet Ihr folgendes wissen:

Nach einer aktuellen Entscheidung des Sozialgerichts Hildesheim vom 30.09.2021 - S 26 AS 1381/20 muss bei der Anrechnung der Kindergeldnachzahlung für jeden Monat der Nachzahlung die Versicherungspauschale von 30 € in Abzug gebracht werden.

Wenn Ihr also z.B. eine Kindergeldnachzahlung von 657 € für drei Monate gezahlt bekommt, wird diese Zahlung regelmäßig bei dem kindergeltberechtigten Elternteil angrechnet. Das Jobcenter muss dann aber für drei Monate die Versicherungspauschale von jeweils 30 € abziehen, darf also nur einen Betrag von 567 € anrechnen.

Dies wird von den Jobcenter nach unserer Erfahrung fast nie beachtet.

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Kurze-Geismar-Str. 41
Göttingen
37073

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Montag 08:30 - 13:00
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