13/02/2026
KanzleiMobil vor dem Amtsgericht Schwalmstadt: was viele nicht wissen ist, dass man sich auch mit einer Vorfahrtsverletzung ohne Unfall nach § 315c StGB strafbar machen kann wegen einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs! Erfolgt die Tat rechtswidrig und rücksichtslos, wird sie nicht als Ordnungswidrigkeit gehandelt, sondern es droht Geldstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis.
Der Mandant wurde zwar nach dem Tatbestand verurteilt, das Gericht sah allerdings fairerweise die Tat als am untersten Rand fahrlässig an, so dass eine Geldstrafe und ein Fahrverbot ausreichte und der Mandant seinen Führerschein im Termin wieder erhalten konnte!