28/05/2020
Ein lesenswerte Entscheidung zur Nutzung von Webseiten hat heute der BGH (Az. I ZR 7/16) verkündet. Nach dieser muss jeder User bei Beginn der Nutzung proaktiv der Verwendung von Cookies zustimmen. Was zunächst harmlos und selbstverständlich klingt, dürfte für einige Seitenbetreiber eine problematische Umsetzung bedeuten.
Will der Website-Betreiber Cookies platzieren, muss der Nutzer darin erst aktiv einwilligen. Vorausgefüllte Kästchen reichen nicht.