Sturmfels

Sturmfels Klaus Sturmfels ist als Fachanwalt für Strafrecht u.a. insbesondere im Bereich Wirtschaftsstrafrecht und Verkehrsstrafrecht tätig.

Seine Schwerpunkte liegen zusätzlich im Familienrecht sowie im Bau- und Immobilienrecht. Des Weiteren berät er in komplexen Erbrechts-auseinandersetzungen. Seine kommunikative Mandatsführung verbindet er mit in langen Berufsjahren erworbener Praxis. Sturmfels gilt als brillanter Verhandler, dem es regelmäßig gelingt, schwierige Fälle auch in kurzer Zeit unter Vermeidung langwieriger Prozesse zu ei

nem adäquaten Abschluss zu bringen. Auch aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in politischen Funktionen verfügt er über ausgeprägte Erfahrungen komplexen Verhandlungssituationen. Im Mittelpunkt seiner notariellen Tätigkeit stand die Betreuung der Rechtssuchenden bei Erwerb und Veräußerung von Immobilien und der Abwicklung weiterer grundstücksbezogener Rechtsgeschäfte sowie bei der Gestaltung familien- und erbrechtlicher Verträge und Regelungen. Das Notariat wird in der Kanzlei durch seine Kollegen fortgesetzt. Klaus Sturmfels war mehr als 20 Jahre Mitglied im Ortsbeirat und in der Stadtverordnetenversammlung in Frankfurt am Main. Als Ortsvorsteher und Vorsitzender des Kulturausschusses initiierte er das Museumsufer und setzte es mit Mitstreitern überparteilich durch. Ende der achtziger Jahre Jahre initiierte er die Städtepartnerschaft zwischen Frankfurt und Krakau. Ehrenamtlich ist er Vorsitzender des Freundeskreises Frankfurt/ Krakau – Deutsch-Polnische Gesellschaft Frankfurt am Main e.V. Im Jahr 2007 wurde ihm die große Ehre zuteil, von der Regierung der Republik Polen zum Honorarkonsul für Hessen berufen zu werden. Dieses Amt übt er in Frankfurt unter großem Zuspruch weiter aus. Vom Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland wurde ihm das Bundesverdienstkreuz verliehen. Weitere Ehrungen erhielt er von der Stadt Frankfurt am Main und der polnischen Partnerstadt Krakau.

Frohe Weihnachten und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2014 wünscht Ihnen Klaus Sturmfels und sein Team  Klaus Sturmfels...
23/12/2013

Frohe Weihnachten
und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2014
wünscht Ihnen

Klaus Sturmfels und sein Team

Klaus Sturmfels
Rechtsanwalt
Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei
Saalgasse 10
60311 Frankfurt
Tel.: 069 299907 81
Fax: 069 280221
[email protected]
[email protected]

www.sturmfels-frankfurt.de

26/09/2013

Alkoholfahrt mit dem Fahrrad - MPU

Auch von einem Fahrradfahrer kann eine MPU (Idiotentest) verlangt werden, wenn dieser mit 1,6 Promille oder mehr mit dem Fahrrad im Straßenverkehr aufgefallen ist. Kommt er dem nicht nach, darf ihm das Führen jedes Fahrzeuges, also auch eines Fahrrads, verboten werden.
Auch einem Fahrradfahrer, der eine Fahrerlaubnis für Fahrzeuge nicht besitzt, ist die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufzugeben, nachdem er mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 ‰ oder mehr mit dem Fahrrad im Straßenverkehr aufgefallen ist. Legt er ein solches Gutachten nicht vor, darf ihm das Führen jedes Fahrzeuges, also auch eines Fahrrads, verboten werden. Dies entschied das OberVerwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und änderte damit seine bisherige Rechtsprechung.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.08.2012 - 10 A 10284/12.OVG

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