26/09/2013
Alkoholfahrt mit dem Fahrrad - MPU
Auch von einem Fahrradfahrer kann eine MPU (Idiotentest) verlangt werden, wenn dieser mit 1,6 Promille oder mehr mit dem Fahrrad im Straßenverkehr aufgefallen ist. Kommt er dem nicht nach, darf ihm das Führen jedes Fahrzeuges, also auch eines Fahrrads, verboten werden.
Auch einem Fahrradfahrer, der eine Fahrerlaubnis für Fahrzeuge nicht besitzt, ist die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufzugeben, nachdem er mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 ‰ oder mehr mit dem Fahrrad im Straßenverkehr aufgefallen ist. Legt er ein solches Gutachten nicht vor, darf ihm das Führen jedes Fahrzeuges, also auch eines Fahrrads, verboten werden. Dies entschied das OberVerwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und änderte damit seine bisherige Rechtsprechung.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.08.2012 - 10 A 10284/12.OVG