Fachanwalt Versicherungsrecht

Fachanwalt Versicherungsrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht Dr. Alexander T. Schäfer - www.atsrecht.de
https://www.atsrecht.de/impressum.html Rechtsanwalt Dr. Alexander T.

Schäfer
bürgle schäfer Rechtsanwälte (Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft)
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Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Sch

äfer ist als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (Rhein-Main / Hessen). Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union. Diese Bestimmungen können über die Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer abgerufen werden. Rechtsanwälte sind nach der BRAO verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 250.000,00 € zu unterhalten. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Schäfer unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung bei der R+V Versicherung AG, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden. Die Berufshaftpflichtversicherung umfasst die Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit europäischem Recht und vor europäischen Gerichten.

Der Tätigkeitsbericht der Versicherungsombudsfrau (www.https://www.versicherungsombudsmann.de/) für das Jahr 2025 liegt ...
09/03/2026

Der Tätigkeitsbericht der Versicherungsombudsfrau (www.https://www.versicherungsombudsmann.de/) für das Jahr 2025 liegt vor. Die Beschwerden von Versicherungsnehmern sind erheblich gestiegen.
https://www.linkedin.com/posts/alexander-t-sch%C3%A4fer-0103aa85_rechtsanwalt-dr-alexander-t-sch%C3%A4fer-atsrechtde-share-7436758299229728768-m90n?utm_source=share&utm_medium=member_desktop&rcm=ACoAABIIoYwBCqAm_KJtk-TIWmw965h9ZCQD0uI

📊 Versicherungsombudsfrau: Beschwerdezahlen steigen deutlich Die aktuellen Tätigkeitsberichte der Versicherungsombudsfrau zeigen, dass die Zahl der Beschwerden gegen Versicherer 2025 deutlich gestiegen ist. (https://lnkd.in/dCeReGPJ). Die Anzahl der Beschwerden hat im Jahr 2025 gegenüber 2024 u...

Neben Observationen, die nur unter strengen Voraussetzungen zulässig sind, kommen häufig auch die Internetrecherche und ...
19/02/2026

Neben Observationen, die nur unter strengen Voraussetzungen zulässig sind, kommen häufig auch die Internetrecherche und der "agent provocateur" zum Einsatz. Das Erfassen von frei einsehbar im Netz befindlichen Informationen – häufig sogar von den Betroffenen selbst ins Netz gestellt – wird meist zulässig sein; ein Verhalten, das den Versicherten bewusst zu einem Fehlverhalten animieren soll, dagegen nicht. Es wäre etwa unzulässig, wenn ein Krankentagegeldversicherer versucht, einen krankgeschriebenen Geschäftsführer unter Vorspiegelung geschäftlicher Interessen zu einer Kontaktaufnahme und damit zu einer Arbeitstätigkeit zu verleiten.

⚖️ Wann darf ein Versicherer observieren? Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Versicherer die „zur Feststellung des Versicherungsfalles notwendigen Erhebungen“ durchführen. Aber: Eine Observation ist kein Standardinstrument.

Skiunfall im Urlaub – Versicherung muss zahlen!Viele Versicherer behaupten:👉 Ein Reiseabbruch liegt erst vor, wenn man t...
22/12/2025

Skiunfall im Urlaub – Versicherung muss zahlen!

Viele Versicherer behaupten:
👉 Ein Reiseabbruch liegt erst vor, wenn man tatsächlich abreist.

❌ Das stimmt so nicht.

Das Amtsgericht München hat entschieden:
👉 Der Reiseabbruch beginnt bereits mit dem Unfall, wenn die Reise ihren Sinn verliert – etwa durch OP, Krankenhausaufenthalt und Reiseunfähigkeit.

Im konkreten Fall musste die Versicherung sogar die Hotelkosten des Ehemanns erstatten. Schließlich ist es niemandem zuzumuten, nach einem schweren Unfall des Partners „einfach weiter Ski zu fahren“.

⚠️ Typisch:
Versicherungen kürzen Leistungen mit formalen Argumenten – viele Betroffene geben auf.

✅ Das muss nicht sein.
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht helfe ich dabei, berechtigte Ansprüche durchzusetzen.

Mehr Informationen: 👉 www.atsrecht.de

18/12/2025

Rückkehr in die GKV über (Schein-) Auslandsaufenthalte - Beraterfirmen versprechen (zu) viel gegen hohe Honorare! Jetzt fallen erste Urteile.

https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLXNvcGhvcmEtOTI0ZTJiNjItNTY4MS00N2RjLWFkMTctZjM3NTdjNzA5YW...
03/12/2025

https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLXNvcGhvcmEtOTI0ZTJiNjItNTY4MS00N2RjLWFkMTctZjM3NTdjNzA5YWI4

Ein großes Problem, mit dem ich auch immer wieder zu tun haben. Plötzlich wird die Berufsunfähigkeitsversicherung oder die private Krankenversicherung vom Versicherer (meist durch Rücktritt oder Anfechtung). Der Vorwurf: nicht angegebene Erkrankungen oder Behandlungen (vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung). Die Ursache: nicht selten haben Ärzte Diagnosen abgerechnet, von denen der Patient nichts wusste. Die Ursache: Manchmal Abrechnungsbetrug, nicht selten jedoch vorschnelle Pathologisierung von Alltagsprobleme. Da wird eine beruflich oder privat stressige Situation beim Arzt zum Erschöpfungssyndrom oder zur Depression. Wichtig: Wenn der Versicherer nach Unterlagen fragt, die den Zeitraum vor Abschluss der Versicherung betreffen, muss man hellhörig werden. Das ist dann die Prüfung einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Wer nicht 100%ig sicher sein kann, dass alles richtig ist, muss jetzt sofort anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen und darf bis dahin keine Auskünfte an den Versicherer weiterleiten. Außerdem sollte man immer darauf achten, dass der Versicherer Auskünfte niemals direkt anfordern darf.

Stell dir vor, deine Krankenversicherung wirft dich plötzlich raus – und du bist von einem auf den anderen Tag nicht mehr krankenversichert. Oder du wirst berufsunfähig, aber deine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht. Ärzte nehmen dich in der Behandlung womöglich nicht so richtig ernst...

15/09/2025

Ich freue mich über diese Auszeichnung meiner Arbeit!

Ein interessanter Podcast zum Thema Versicherung, insbesondere auch der Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Großen und Ga...
02/08/2025

Ein interessanter Podcast zum Thema Versicherung, insbesondere auch der Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Großen und Ganzen gut recherchiert. Einige Informationen sind nicht ganz richtig, aber das sind das schon Spezialfragen. Völlig zu Recht wird darauf hingewiesen, dass man bei Abschluss der Versicherung und bei der Leistungsbeantragung professionelle Hilfe in Anspruch nehmen sollte. Beim Abschluss genügt die Beratung durch einen versierten Versicherungsvermittler. Leider beraten nicht alle gleich gut. Manche sind nur auf den schnellen Abschluss (und damit die Provision) aus. Deshalb bitte immer das Abschlussformular selbst aufmerksam durchlesen und die Fragen gewissenhaft beantworten. Wer hier Zweifel hat: lieber nachfragen oder eine Zweitmeinung einholen, bevor (!) man den Antrag abschickt.

Jeder Vierte wird im Leben einmal berufsunfähig. Das passiert nicht nur durch Unfälle, sondern vor allem durch schwere Krankheiten von Körper oder Psyche. Was das genau bedeutet, welche Versicherungen für euch sinnvoll sein können und wie der Prozess zur Auszahlung funktioniert, klären wir in ...

25/04/2025

Erfolg vor dem Landgericht Frankfurt am Main! Für meinen Mandanten konnte ich eine Erfolg erzielen. Das Urteil stärkt die Rechte der Versicherten aber auch generell:

Der Fall:
Mein Mandant hatte in seinem Wohnhaus einen großen Wasserschaden erlitten, als sich wegen eines Unwetters (starke Regenfälle) im August 2020 im Rhein-Main-Gebiet so viel Wasser aufstaute, dass sein Haus zum Teil überschwemmt wurde. Zu diesem Zeitpunkt fanden gerade größere Umbauarbeiten statt. Allerdings führten diese nicht zum Schaden, weil das Wasser von einer Seite eindrang, die vom Umbau gerade nicht betroffen war. Trotzdem wollte der Versicherer nicht zahlen.

Das Problem:
Viele Wohngebäudeversicherungen enthalten in den Versicherungsbedingungen eine Klausel, wonach keine Entschädigung für Schäden geleistet wird, wenn das Gebäude bei Schadenseintritt nicht bezugsfertig ist. Damit sollen Objekte, die sich noch im Bau befinden, vom Versicherungsschutz ausgenommen werden.

Probleme mit der Versicherung treten in der Praxis immer wieder dann auf, wenn ein fertiggestelltes und bezogenes Haus umgebaut wird. Tritt dann ein Schadensfall ein, versuchen manche Versicherer unter Verweis auf die fehlende Bezugsfertigkeit sich ihrer Leistungspflicht zu entziehen.

Das Urteil:
In der Wohngebäudeversicherung sind auch Objekte versichert, deren Bezugsfertigkeit durch spätere Umbaumaßnahmen wieder entfällt (LG Frankfurt am Main, 11.10.2024 - 2-08 O 187/21).

Nach dem Urteil ist ein Wohngebäude nach dem normalen Sprachgebrauch dann bezugsfertig, wenn es so weit fertiggestellt ist, dass es bestimmungsgemäß von Menschen bezogen und auf Dauer bewohnt werden kann. "Fertig" meint danach die erstmalige Bezugsfertigkeit. Ist ein Gebäude einmal bezugsfertig gestellt, greift der Ausschluss auch dann nicht, wenn durch spätere Umbaumaßnahmen die Bezugsfertigkeit wieder entfallen sollte.

Die Entscheidung ist erfreulich klar und schiebt der Regulierungsverweigerung der Versicherung einen klaren Riegel vor!

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