Soka-Bau und ULAK - Kanzlei Künzel

Soka-Bau und ULAK - Kanzlei Künzel Aufgaben der ULAK sind die Sicherung von Urlaubsansprüchen und die Finanzierung der Berufsausbildung.

Rechtsberatung in Soka Bau / ZVK Bau AG

Unter dem Dach von SOKA-BAU sind zwei Institutionen vereint: die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (kurz: ZVK) und die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (kurz: ULAK). Die ZVK schafft mit der Rentenbeihilfe einen Ausgleich für strukturbedingte Nachteile bei der Altersversorgung. Beide sind Einrichtungen der Tarifvertragsparteien des

für allgemeinverbindlich erklärten Sozialkassentarifvertrages des Baugewerbes (VTV). Die vom räumlichen und betrieblichen Geltungsbereich des Tarifvertrages erfassten Baubetriebe sind danach verpflichtet, Sozialkassenbeiträge abzuführen, wenn arbeitszeitlich überwiegend Tätigkeiten ausgeführt werden, die unter die Abschnitte I bis V des § 1 Abs. 2 VTV fallen. Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz oder Verdienst bzw. auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es dabei nicht an. Die ULAK ist die Einzugsstelle beider Kassen und prüft die Beitragspflicht der Betriebe auf Grundlage der sich aus dem Tarifvertrag ergebenden Mitteilungspflichten der Baubetriebe.

Da die Einordnung in den tariflichen Geltungsbereich und damit die Beitragspflicht der Betriebe oftmals in Streit steht, entscheiden meist die Arbeitsgerichte. Gerne vertrete ich Sie als Prozessbevollmächtigte in diesen Verfahren.

Adresse

Frankfurt
60386

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 18:00
Dienstag 09:00 - 18:00
Mittwoch 09:00 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 18:00
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