Heinrich Erb Partner

Heinrich Erb Partner Durch unsere Spezialisierung auf den Gewerblichen Rechtsschutz und unsere langjährige Erfahrung können wir eine Beratungsleistung von hoher Qualität anbieten.

HEINRICH ERB PARTNER ist eine auf den Gewerblichen Rechtsschutz und angrenzende Gebiete des Wirtschaftsrechts spezialisierte Kanzlei von Rechtsanwälten und Patentanwälten. Our specialisation on intellectual property rights and our many years of experience enables us to offer high-quality consulting services.

16/03/2012

Social Media Day am 21.03.2012 in Koblenz mit Dr. Michael Heinrich und Carsten Schröder

Nach einer erfolgreichen Veranstaltung am 08.03.2012 findet wegen des großen Interesses am 21.03.2012 eine zweite Auflage des Social Media Day bei der IHK Koblenz mit Dr. Michael Heinrich und Carsten Schröder sowie weiteren Experten statt.

Nähere Informationen gibt es auf der Homepage der IHK Koblenz unter www.ihk-koblenz.de

24/02/2012

Erfolgreiches Trade-Marketing / Vortrag am 15.03.2012 im K1 Business Club in Frankfurt am Main

Damit Trade-Marketing von Erfolg gekrönt ist, müssen viele Anforderungen erfüllt sein. Die Auswahl und Gestaltung passender Medien, die Aktivierung und Unterstützung der Handelspartner, aber auch Fragen des Datenschutzes und des Wettbewerbsrechts müssen im Vorfeld einer Aktion beachtet werden.
In zwei Vorträgen stellen wir gemeinsam mit dem Dialogmarketing-Spezialist ConCludent konkrete Erfolgsfaktoren vor.

Nähere Informationen gibt es auf unserer Homepage unter www.hepsite.de

22/02/2012

Europäischer Gerichtshof erteilt Filterpflichten für Social-Network-Betreiber eine Absage

Am 16.02.2012 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil (Rechtssache C-360/10 SABAM/ Netlog) entschieden, dass Social-Network-Betreiber keine umfassenden Filter einrichten müssen, um eventuellen Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer zuvor zu kommen. In dem dem Urteil zu Grunde liegenden Verfahren hatte die belgische Verwertungsgesellschaft SABAM gegen den Plattformbetreiber Netlog NV geklagt. Dort könnten Nutzer auf ihrem Profil unter anderem Musik und Videos aus dem Repertoire der SABAM zugänglich machen. Netlog NV müsse dies unterbinden, so die Forderung. Der EuGH sah das anders: Ein Betreiber könne nicht gezwungen werden, ein Filtersystem einzurichten, das alle Nutzer erfasse. Dies würde eine unzulässige allgemeine Überwachungspflicht bedeuten. Stets müsse ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Urheberrecht einerseits und der Berufsfreiheit, der Informationsfreiheit sowie dem Datenschutz andererseits gewährleistet werden.

01/06/2011

HEP läuft dieses Jahr am 15.06.2011 in Frankfurt bei dem J.P. Morgan Corporate Challenge Lauf mit. Wir wünschen allen Teilnehmern viel Spaß. Ihr HEP

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Frankfurt
60314

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