22/02/2012
Europäischer Gerichtshof erteilt Filterpflichten für Social-Network-Betreiber eine Absage
Am 16.02.2012 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil (Rechtssache C-360/10 SABAM/ Netlog) entschieden, dass Social-Network-Betreiber keine umfassenden Filter einrichten müssen, um eventuellen Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer zuvor zu kommen. In dem dem Urteil zu Grunde liegenden Verfahren hatte die belgische Verwertungsgesellschaft SABAM gegen den Plattformbetreiber Netlog NV geklagt. Dort könnten Nutzer auf ihrem Profil unter anderem Musik und Videos aus dem Repertoire der SABAM zugänglich machen. Netlog NV müsse dies unterbinden, so die Forderung. Der EuGH sah das anders: Ein Betreiber könne nicht gezwungen werden, ein Filtersystem einzurichten, das alle Nutzer erfasse. Dies würde eine unzulässige allgemeine Überwachungspflicht bedeuten. Stets müsse ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Urheberrecht einerseits und der Berufsfreiheit, der Informationsfreiheit sowie dem Datenschutz andererseits gewährleistet werden.