06/02/2024
Wenn eine Werbung eine Garantieerklärung enthält, muss der Werbende Verbraucher darüber informieren, wie sie die Garantie in Anspruch nehmen können (§ 479 BGB). Dies gilt auch für eine "lebenslange Zufriedenheitsgarantie"
Wenn eine Werbung eine Garantieerklärung enthält, muss der Werbende Verbraucher darüber informieren, wie sie die Garantie in Anspruch nehmen können (§ 479 BGB). Dies gilt auch für Garantien für subjektive Eigenschaften, etwa für eine Werbung mit der folgenden lebenslangen Zufriedenheitsgaran...