Behandlungsfehler
Einführung
Als Behandlungsfehler bezeichnet man jeden Fehler eines Arztes oder sonstigen Beteiligten bei der medizinischen Versorgung eines Patienten, wodurch diese geschädigt wird. Im weiteren Sinne werden zu den Behandlungsfehlern auch die unterlassene oder fehlerhafte Aufklärung des Patienten über mögliche Risiken oder Alternativen gezählt, obwohl man hier eigentlich nicht vo
n einem Fehler bei der Behandlung sprechen kann. Maßstab
Maßstab für die Qualität des ärztlichen Handelns ist das Handeln nach den Regeln der ärztlichen Kunst (lege artis). Dies bedeutet, dass jeder Arzt bei einer Behandlung den Standard einhalten muss, den ein Facharzt in diesem Gebiet gewähren müsste. Welche Anforderungen sich daraus im konkreten Einzelfall ergeben, ist häufig nicht genau festgelegt. Im Einzelfall muss dies gegebenenfalls durch ein Sachverständigengutachten entschieden werden. Dabei ist der Stand der Wissenschaft im Zeitpunkt der Behandlung heranzuziehen. Der Arzt muss sich deshalb immer über aktuellen Entwicklungen in der Medizin auf dem Laufenden halten. Des Weiteren geben verschiedene, ärztliche Fachverbände sogenannten Leitlinien heraus. Diese bilden den geltenden Facharzt-Standard ab. Allerdings existieren nicht zu allen Gebieten solche Leitlinien. Grober Behandlungsfehler
Von einem groben Behandlungsfehler wird gesprochen, wenn ein Arzt derart schwer gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstößt, dass man von einem Fehler sprechen muss, der einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf. Die Unterscheidung zwischen einem einfachen und einem groben Behandlungsfehler ist in juristischer Sicht bedeutsam. Denn während bei einem einfachen Behandlungsfehler der Patient auch beweisen muss, dass er durch diesen Fehler einen Schaden erlitten hat, genügt beim groben Behandlungsfehler der Nachweis dieses Fehlers. Dann muss der Arzt beweisen, dass es trotz des groben Fehlers zu keinem Schaden gekommen ist. Register
Über die Anzahl der Behandlungsfehler in Deutschland gibt es keine genauen Übersichten. Patientenschutzorganisationen gehen von mindestens 40.000 bis zu mehreren Hunderttausend Falschbehandlungen pro Jahr aus. Einzelne Verbände haben nunmehr begonnen, Sammelregister zu erstellen, an die auch Ärzte anonym Fehler melden können. Ziel dieser Register ist es, die dadurch gewonnenen Informationen anderen Ärzten zur Verfügung zu stellen und somit weitere Fehler zu vermeiden.