Als überörtliche internationale Sozietät betreuen wir an mehreren Standorten in Deutschland und Spanien in erster Linie insbesondere mittelständische Unternehmen deutschsprachiger Herkunft, aber ebenso auch Privatpersonen, vor allem in den Bereichen Rechtsberatung und Steuerberatung, als auch in damit verbundenen Angelegenheiten wie Buchführung und Wirtschaftsprüfung. Als eine der anerkanntesten A
dressen für grenzüberschreitende Beratung mit Schwerpunkt im deutsch-spanischen Bereich, empfohlen u. durch die deutsche Außenhandelskammer wie auch das deutsche Generalkonsulat in Spanien, stehen wir für langjährige Erfahrung und Kompetenz. Die Mandatsbetreuung erfolgt sowohl durch deutsche als auch spanische Anwälte und Steuerberater, zugelassen in Deutschland ebenso wie in Spanien, dort auch durch weitere Berufsträger wie Wirtschaftsprüfer. Wir sind eine internationale überörtliche Kanzlei und verstehen uns als Verbund für fachübergreifende intra- und interprofessionelle Beratung aus einer Hand. Rechtsanwalt Frank Müller ist bei der Anwaltskammer von Barcelona wie auch in Frankfurt a. zugelassener Anwalt und betreut im internationalen Bereich seit 20 Jahren in erster Linie ausländische Investoren aus der EU und Drittländern, vor allem aber zahlreiche, insbesondere mittelständische Unternehmen deutschsprachiger Herkunft mittels eigenen und Partnerstandorten in gesamt Spanien (Festland und Inseln), als auch ausländische Unternehmen auf deutschem Gebiet sowie die Interessen privater Mandanten im In- und Ausland. Er ist der einzige gleichzeitig in Deutschland und Spanien zugelassene und tätige Anwalt, der darüber hinaus über Abschlüsse zu Fachanwaltschaften im Handels- und Gesellschaftsrecht so wie auch im Steuerrecht verfügt. Neben den vorgenannten Qualifikationen ist er geprüfter Testamentsvollstrecker. Rechtsanwalt Frank Müller verfügt über ausgeprägtes Expertenwissen im Bereich der deutsch-spanisch-deutschen Rechtsberatung. Seine Veröffentlichungen zu insbesondere gesellschafts- und steuerrechtlichen Themen werden regelmäßig in der Schriftenreihe der Bundesagentur für Außenwirtschaftsinformation, in der Zeitschrift der deutschen Außenhandelskammer sowie anderen Rechtszeitschriften publiziert. Er ist Verfasser einer deutschen Übersetzung des spanischen GmbH-Gesetzes. Rechtsanwalt Frank Müller ist Mitglied in verschiedenen nationalen und internationalen Juristenvereinigungen, insbesondere der deutsch - spanischen Juristenvereinigung, wie auch der Arbeitsgemeinschaft Internationales Recht des Deutschen Anwaltsvereins. Er ist Partner der spanischen Anwaltskanzlei AD&M Abogados, der Steuerberatungskanzlei MDV & Asociados und der Wirtschaftsprüfungskanzlei V&M Asociados.