Dr. jur. Andreas Hübner Rechtsanwalt und Mediator

Dr. jur. Andreas Hübner Rechtsanwalt und Mediator Dr. jur. Andreas Hübner
Rechtsanwalt und Mediator

Rechtsanwalt Dr Andreas Hübner ist nach dem Recht der BRD zur Anwaltschaft zugelassen, Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Frankfurt

27/05/2026

Konto eröffnet, aber die Debitkarte gelangt auf dem Weg zum Kunden in die Hände von Unbefugten. Wer haftet? Damit hat sich das OLG Frankfurt befasst.

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12/05/2026

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Ein Miles-Fahrer verschuldet einen Unfall und fährt dann weg. Trotz wahrscheinlicher Unfallflucht verneint das LG die Voraussetzungen für einen Fahrerlaubnisentzug.

06/05/2026
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06/04/2026

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🚨𝟭𝟳.𝟱𝟬𝟬 𝗘𝘂𝗿𝗼 𝗞𝗹𝗮𝗴𝗲 𝘄𝗲𝗴𝗲𝗻 „𝗦𝗲𝗵𝗿 𝗴𝗲𝗲𝗵𝗿𝘁𝗲𝗿 𝗛𝗲𝗿𝗿“! 𝗡𝗶𝗰𝗵𝘁-𝗯𝗶𝗻𝗮̈𝗿𝗲 𝗣𝗲𝗿𝘀𝗼𝗻 𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝘁 𝗦𝗰𝗵𝗮𝗱𝗲𝗻𝘀𝗲𝗿𝘀𝗮𝘁𝘇

Nikolas T. klagt gegen das Deutsche Vergabenetzwerk wegen einer Anredeformel in einem Job-Absageschreiben. Der non-binäre Nikolas T. wurde darin mit „Sehr geehrter Herr T.“ angesprochen. Nun fordert T. Schadensersatz in Höhe von 17.500 Euro wegen Diskriminierung.

Bei Gericht erschien T., der sich keinem Geschlecht zugehörig fühlt, mit lackierten Fingernägeln und langen blonden Haaren, die zu einem Zopf zusammengebunden waren. In der Verhandlung einigte man sich darauf, Nikolas T. genderneutral mit „die klagende Partei“ anzureden.

Zu einer Einigung kam es nicht. Ende Mai kommt es zum Wiedersehen – in der Hauptverhandlung.

Die Regelung halte ich für europa-  und menschenrechtswidrig (Niederlassungsfreiheit, Freizügigkeit etc.).Jeder Bürger k...
05/04/2026

Die Regelung halte ich für europa- und menschenrechtswidrig (Niederlassungsfreiheit, Freizügigkeit etc.).

Jeder Bürger kann im Falle einer Maßnahme / Strafe den Europäischen Gerichtshof fùr Menschenrechte anrufen.

Die Schlinge des Staates zieht sich weiter zu!

Ohne Genehmigung kein Auslandsaufenthalt mehr!

Ab 1. Januar 2026: Durch das neue Wehrdienst-Modernisierungsgesetz wird § 3 (inklusive Abs. 2) wieder uneingeschränkt außerhalb von Spannungs- oder Verteidigungsfall anwendbar.

Schaut euch diesen Paragraphen aus dem Wehrpflichtgesetz § 3 Abs. 2 genauer an:
„Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen…“

Auch wenn die Wehrpflicht offiziell „ausgesetzt“ ist – diese Regelung bleibt bestehen. Der Staat sichert sich den Zugriff. Die Freiheit, einfach zu gehen, wird zur genehmigungspflichtigen Ausnahme. Ein weiterer Schritt, in dem Kontrolle wichtiger wird als Selbstbestimmung.

Wer das spürt und nicht länger warten will, bis die Schrauben noch enger gezogen werden, ist nicht allein.

Als psychologischer Berater begleite ich genau diese Menschen: Wer mit dem Gedanken spielt auszuwandern, bekommt von mir klaren, ehrlichen Raum. Wir klären die inneren Beweggründe, verarbeiten Ängste und Zweifel und bereiten den Schritt mental und emotional so vor, dass er nicht aus Panik, sondern aus echter Klarheit entsteht.
Der Weg in ein freieres Leben beginnt oft zuerst im Kopf.

Wenn du merkst, dass es Zeit für deinen Neustart ist – schreib mir gerne oder schau in meine Bio!

Adresse

Kenedyallee 53
Frankfurt

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