05/04/2026
Die Regelung halte ich für europa- und menschenrechtswidrig (Niederlassungsfreiheit, Freizügigkeit etc.).
Jeder Bürger kann im Falle einer Maßnahme / Strafe den Europäischen Gerichtshof fùr Menschenrechte anrufen.
Die Schlinge des Staates zieht sich weiter zu!
Ohne Genehmigung kein Auslandsaufenthalt mehr!
Ab 1. Januar 2026: Durch das neue Wehrdienst-Modernisierungsgesetz wird § 3 (inklusive Abs. 2) wieder uneingeschränkt außerhalb von Spannungs- oder Verteidigungsfall anwendbar.
Schaut euch diesen Paragraphen aus dem Wehrpflichtgesetz § 3 Abs. 2 genauer an:
„Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen…“
Auch wenn die Wehrpflicht offiziell „ausgesetzt“ ist – diese Regelung bleibt bestehen. Der Staat sichert sich den Zugriff. Die Freiheit, einfach zu gehen, wird zur genehmigungspflichtigen Ausnahme. Ein weiterer Schritt, in dem Kontrolle wichtiger wird als Selbstbestimmung.
Wer das spürt und nicht länger warten will, bis die Schrauben noch enger gezogen werden, ist nicht allein.
Als psychologischer Berater begleite ich genau diese Menschen: Wer mit dem Gedanken spielt auszuwandern, bekommt von mir klaren, ehrlichen Raum. Wir klären die inneren Beweggründe, verarbeiten Ängste und Zweifel und bereiten den Schritt mental und emotional so vor, dass er nicht aus Panik, sondern aus echter Klarheit entsteht.
Der Weg in ein freieres Leben beginnt oft zuerst im Kopf.
Wenn du merkst, dass es Zeit für deinen Neustart ist – schreib mir gerne oder schau in meine Bio!