15/10/2026
Die steuerliche Behandlung von Bitcoin & Co. könnte sich ab 2027 grundlegend verändern.
Nach dem derzeit bekannt gewordenen Referentenentwurf des Bundesfinanz-ministeriums sollen bestimmte Kryptowährungen künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden. Damit würde die bisherige Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft für neu angeschaffte Kryptowährungen perspektivisch abgelöst.
Was derzeit im Raum steht:
Im Mittelpunkt des Entwurfs steht die geplante Einordnung von Bitcoin & Co. als Einkünfte aus Kapitalvermögen
Maßgeblich hierfür soll der Zeitpunkt der Anschaffung sein – nicht der spätere Verkauf
Bestandsschutz für Altbestände bedeutet dennoch nicht sofortige Steuerfreiheit im Jahr 2027
Die geplante Neuregelung befindet sich allerdings noch im Gesetzgebungs-verfahren. ☝️👉Es handelt sich daher noch nicht um geltendes Recht.
Entscheidend werden insbesondere die Übergangsregelungen, Altbestände, Verlustverrechnung und der Kapitalertragsteuereinbehalt sein.
Was bedeutet das für Sie?
👉 Halten Sie privat Kryptowährungen innerhalb oder außerhalb der Jahresfrist?
👉 Haben Sie bereits Gewinne realisiert oder planen Sie Verkäufe?
👉 Wie wirkt sich die Reform auf Ihre individuelle Steuerlast aus?
📩📞 Sie sind unsicher, was die geplante Reform für Ihr Krypto-Portfolio bedeutet? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.