10/10/2023
Strafverteidigung ist Luxus!
Es mag eingebildet klingen, aber es ist Fakt! Die Floskel - „wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, dann wird Ihnen einer gestellt“ - gilt eben nicht ohne weiteres für jeden Fall, in dem man als Beschuldigte/r ins Visier der Strafverfolgungsbehörden gerät.
Ja, es gibt die Fälle der notwendigen Verteidigung (sog. Pflichtverteidigung), in denen das Gesetz zwingend vorschreibt, dass ein Strafverteidiger am Strafprozess beteiligt werden muss. Nur in diesen Fällen muss sich der Beschuldigte erstmal keine Gedanken um die Kostenfrage machen. In allen anderen Fällen ist Strafverteidigung eben ein Luxus, den sich nur Personen mit finanziellem Polster oder entsprechender Unterstützung durch Familie/Freunde leitsten können. Aber gerade die Menschen, welche am Existenzminimum in einer nicht so heilen Welt leben, bräuchten zur Wahrung ihrer Rechte erst recht einen Strafverteidiger! Prozesskostenhilfe gibt es im Strafrecht nicht - ganz oft also: kein Cash, kein Anwalt.
Wie findet ihr dieses System? Ist das gerecht? Sollte es nicht zum Standard gehören, der Staatsgewalt der Strafjustiz und Staatsanwaltschaft immer in Begleitung eines Strafverteidigers gegenüber treten zu können?
Ich finde ja, denn Strafverteidigung sollte kein Luxus sein.