Rechtsanwälte und Notar Callsen & Thürk in Partnerschaft Flensburg

Rechtsanwälte und Notar Callsen & Thürk in Partnerschaft Flensburg Die Rechtsanwälte Callsen & Thürk sind in Flensburg mit einem Notariat sowie Fachanwälten jederzeit für Sie da. Vereinbaren Sie gern einen Termin.

Unsere Schwerpunkte sind Miet-, Arbeits-, WEG-, Reise- und Verkehrsrecht. Wir beraten Sie gern im Arbeits, Reise-, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Verkehrs- und Vertragsrecht. Unser Notariat unterstützt Sie bei Grundstückskaufverträgen, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und vielem mehr. Informieren Sie sich auch auf unserer Homepage http://www.rechtsanwaltskanzlei-flensburg.de/ über uns.

Eigenbedarf bei der eGbR – geht das überhaupt? 🏠⚖️ Eine eingetragene GbR vermietet eine Wohnung. Einer ihrer Gesellschaf...
02/09/2026

Eigenbedarf bei der eGbR – geht das überhaupt? 🏠⚖️

Eine eingetragene GbR vermietet eine Wohnung. Einer ihrer Gesellschafter trennt sich von seiner Ehefrau und benötigt die vermietete Wohnung nun selbst.

Kann sich die eGbR auf den Eigenbedarf ihres Gesellschafters berufen?

Genau darum ging es vor dem LG Bochum (Urt. v. 12.09.2025 – 10 S 41/25).

Seit Inkrafttreten des MoPeG ist diese Frage umstritten, weil die Rechtsfähigkeit der GbR nun ausdrücklich gesetzlich geregelt ist. Das LG Bochum bleibt jedoch bei der bisherigen Linie:

Ja – auch die eGbR kann grundsätzlich wegen des Eigenbedarfs eines Gesellschafters kündigen.

Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen: Die Revision zum BGH ist eingelegt.

👉 Hier geht es also um die Grundsatzfrage, ob eine eGbR Eigenbedarf überhaupt geltend machen kann.

Massenentlassung fehlerhaft angezeigt – sind die Kündigungen unwirksam❓Plant ein Arbeitgeber innerhalb eines kurzen Zeit...
27/08/2026

Massenentlassung fehlerhaft angezeigt – sind die Kündigungen unwirksam❓

Plant ein Arbeitgeber innerhalb eines kurzen Zeitraums die Entlassung einer größeren Zahl von Beschäftigten, muss er unter bestimmten Voraussetzungen vorab eine sogenannte Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit erstatten.

Was auf den ersten Blick wie eine bloße Formalität wirkt, kann für die Wirksamkeit der Kündigungen entscheidend sein.

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 30. Oktober 2025 klargestellt: Wird eine anzeigepflichtige Massenentlassung nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig angezeigt, kann eine bereits ausgesprochene Kündigung nicht einfach nachträglich dadurch wirksam werden, dass der Arbeitgeber die fehlende oder mangelhafte Anzeige später korrigiert.

Worum ging es in dem Verfahren❓

Ein Arbeitgeber hatte Kündigungen im Rahmen einer geplanten Massenentlassung ausgesprochen, ohne zuvor eine wirksame Massenentlassungsanzeige bei der zuständigen Behörde erstattet zu haben.

Im Raum stand deshalb die Frage, ob die Kündigungen zunächst lediglich „schwebend unwirksam“ sind und später automatisch wirksam werden können, sobald der Arbeitgeber die Anzeige nachholt.

Der EuGH erteilte einer solchen nachträglichen Heilung eine Absage.

Die gesetzlich vorgeschriebene Anzeige muss grundsätzlich erfolgen, bevor die Kündigungen ihre Wirkung entfalten können. Eine erst nach Ausspruch der Kündigungen nachgeholte Anzeige beseitigt den ursprünglichen Fehler nicht rückwirkend.

Was bedeutet das für Arbeitnehmer❓

Erhalten zahlreiche Beschäftigte innerhalb kurzer Zeit Kündigungen, sollte immer geprüft werden, ob die Voraussetzungen einer anzeigepflichtigen Massenentlassung vorliegen.

Die Anzeigepflicht richtet sich nach der Größe des Betriebs und der Anzahl der innerhalb von 30 Kalendertagen geplanten Entlassungen. Nach § 17 Kündigungsschutzgesetz besteht sie beispielsweise bei Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern, wenn mindestens sechs Arbeitnehmer entlassen werden sollen.

Auch bei größeren Betrieben gelten gesetzlich festgelegte Schwellenwerte.

Fehlt die erforderliche Anzeige vollständig oder wurde sie nicht rechtzeitig erstattet, kann dies erhebliche Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Kündigungen haben.

Wichtig bleibt allerdings: Nicht jeder noch so kleine Fehler im Anzeigeverfahren führt zwangsläufig zur Unwirksamkeit der Kündigung. Entscheidend ist, welche gesetzliche Vorgabe verletzt wurde und wie schwer der jeweilige Fehler wiegt.

Was bedeutet das für Arbeitgeber❓

Bei Personalabbaumaßnahmen, Betriebsschließungen und insbesondere in Insolvenzverfahren muss das Massenentlassungsverfahren sorgfältig vorbereitet werden.

Arbeitgeber müssen unter anderem prüfen,

➡️ ob die gesetzlichen Schwellenwerte erreicht werden,

➡️ welcher 30-Tage-Zeitraum maßgeblich ist,

➡️ ob ein Betriebsrat ordnungsgemäß beteiligt wurde,

➡️ welche Angaben die Anzeige enthalten muss und

➡️ zu welchem Zeitpunkt die Kündigungen ausgesprochen werden dürfen.

Eine nachträgliche Korrektur kann zu spät kommen. Im schlimmsten Fall müssen die Kündigungen erneut ausgesprochen werden. Dadurch können weitere Vergütungsansprüche entstehen und die Beendigung der Arbeitsverhältnisse erheblich verzögert werden.

▶Die Entscheidung zeigt:

Die Massenentlassungsanzeige ist keine bedeutungslose Formalität.

Werden die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten, können selbst Kündigungen, die aus betrieblichen Gründen grundsätzlich nachvollziehbar wären, rechtlich scheitern.

Arbeitnehmer sollten eine Kündigung deshalb frühzeitig prüfen lassen. Arbeitgeber sollten das Anzeige- und Konsultationsverfahren bereits vor Ausspruch der Kündigungen rechtssicher vorbereiten.

Dabei ist stets die kurze Frist für eine Kündigungsschutzklage zu beachten: Diese muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen.

EuGH, Urteil vom 30.10.2025
Az. C-134/24


🎉 Herzlichen Glückwunsch! 🎉Wir sind unfassbar stolz auf unsere ehemalige Auszubildende Anne Köppke, die ihre Ausbildung ...
25/08/2026

🎉 Herzlichen Glückwunsch! 🎉

Wir sind unfassbar stolz auf unsere ehemalige Auszubildende Anne Köppke, die ihre Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellten als Jahrgangsbeste in Schleswig-Holstein abgeschlossen hat! 🏆👏

Heute wurde Frau Köppke dafür in Kiel im Hotel Maritim vom Landesverband der Freien Berufe in Schleswig-Holstein feierlich geehrt. Eine großartige Leistung, die uns als Kanzlei Callsen & Thürk aus Flensburg ganz besonders freut. ❤️

Wir gratulieren von Herzen zu diesem herausragenden Erfolg! 🥳

🫶lich willkommen in der Kanzlei Callsen und Thürk, liebe Isabel Meyer und lieber Kevin Geilert! 😊 Wir freuen uns sehr, d...
18/08/2026

🫶lich willkommen in der Kanzlei Callsen und Thürk, liebe Isabel Meyer und lieber Kevin Geilert! 😊 Wir freuen uns sehr, dass Ihr eure Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellten / zum Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellten bei uns startet.

Wir wünschen euch einen tollen Start, spannende erste Tage und ganz viel Freude bei der Ausbildung! ⚖️📚

Schön, dass ihr da seid!

⚖️📚

Krankschreibung vorgelegt – und trotzdem keine Entgeltfortzahlung? Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat v...
12/08/2026

Krankschreibung vorgelegt – und trotzdem keine Entgeltfortzahlung?

Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat vor Gericht grundsätzlich einen hohen Beweiswert. Sie ist jedoch kein unangreifbarer Beweis dafür, dass ein Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt war.

Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 3. Juni 2025 entschieden, dass der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch durch das eigene Verhalten und den eigenen Vortrag des Arbeitnehmers erschüttert werden kann.

In dem entschiedenen Fall ging es um einen Busfahrer, der auf anderen Linien eingesetzt und entsprechend eingewiesen werden sollte. Mit diesen Fahrten war er offenbar nicht einverstanden. Im zeitlichen Zusammenhang mit der geplanten Einweisung meldete er sich arbeitsunfähig. Hinzu kamen weitere Auffälligkeiten, unter anderem die Rückgabe von Arbeitsmaterialien.

Das Gericht sah deshalb konkrete Zweifel daran, ob tatsächlich eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorgelegen hatte.

Was bedeutet das rechtlich?

Kann der Arbeitgeber konkrete Tatsachen darlegen, die ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit begründen, verliert die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihren üblichen Beweiswert.

Dann reicht es im Prozess nicht mehr aus, lediglich auf die Krankschreibung zu verweisen.

Der Arbeitnehmer muss vielmehr nachvollziehbar darlegen,

➡️ welche gesundheitlichen Beschwerden bestanden,
➡️ welche konkreten Auswirkungen diese Beschwerden hatten und
➡️ weshalb er dadurch seine arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit nicht ausüben konnte.

Eine medizinische Diagnose muss der Arbeitnehmer dabei nicht selbst formulieren. Er muss seine Beschwerden jedoch zumindest so beschreiben, wie er sie selbst wahrgenommen hat. Außerdem kann es erforderlich sein, die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden und sie als Zeugen zu benennen.

Im konkreten Verfahren fehlte es nach Auffassung des Gerichts an einem ausreichenden Vortrag zu den behaupteten Beschwerden. Der Arbeitnehmer konnte seine Arbeitsunfähigkeit daher nicht beweisen und erhielt für die streitigen Zeiträume keine Entgeltfortzahlung.

Die Entscheidung zeigt:

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bleibt ein wichtiges Beweismittel. Entstehen jedoch konkrete und nachvollziehbare Zweifel, muss der Arbeitnehmer im Streitfall deutlich mehr vortragen als nur: „Ich war krankgeschrieben.“

Für Arbeitgeber gilt allerdings ebenfalls: Ein bloßes Bauchgefühl oder eine pauschale Vermutung genügt nicht. Es müssen konkrete Umstände vorliegen, die den Beweiswert der Bescheinigung tatsächlich erschüttern können.

LAG Köln, Urteil vom 03.06.2025
Az. 7 SLa 54/25

🏠 BGH zu Betriebskosten: Keine automatische Pflicht zu Vergleichsangeboten Der BGH stärkt Vermieter bei der Betriebskost...
04/08/2026

🏠 BGH zu Betriebskosten: Keine automatische Pflicht zu Vergleichsangeboten

Der BGH stärkt Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung:

Ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot liegt nicht schon deshalb vor, weil der Vermieter vor der Beauftragung von Dienstleistern keine Vergleichsangebote eingeholt hat.

Entscheidend ist vielmehr, ob die abgerechneten Kosten objektiv überhöht und nicht marktgerecht waren.

Wichtig für Mieter: Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung müssen rechtzeitig und konkret erhoben werden. Auch der Einwand, die Kosten seien unwirtschaftlich, kann dem Einwendungsausschluss unterfallen.

📌 BGH, Urteil vom 20.05.2026 – VIII ZR 6/24

Nach der Kündigung einfach bezahlt zu Hause bleiben? So einfach ist eine Freistellung nicht! Nach einer Kündigung werden...
30/07/2026

Nach der Kündigung einfach bezahlt zu Hause bleiben? So einfach ist eine Freistellung nicht!

Nach einer Kündigung werden Arbeitnehmer in der Praxis häufig sofort von der Arbeit freigestellt. Der Arbeitgeber sperrt die Zugänge, lässt Arbeitsmittel zurückgeben und zahlt die Vergütung bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter.

Viele Arbeitsverträge enthalten hierfür pauschale Klauseln, nach denen der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung ohne weitere Voraussetzungen freistellen darf.

Das Bundesarbeitsgericht hat nun klargestellt: Eine solche pauschale Freistellungsklausel in einem Formulararbeitsvertrag ist unwirksam.

Worum ging es in dem Verfahren?

Ein im Außendienst beschäftigter Gebietsleiter hatte sein Arbeitsverhältnis selbst ordentlich gekündigt.

Der Arbeitgeber stellte ihn daraufhin bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von der Arbeit frei. Gleichzeitig forderte er den Arbeitnehmer auf, seinen auch privat nutzbaren Dienstwagen zurückzugeben.

Grundlage der Freistellung war eine arbeitsvertragliche Klausel. Danach sollte der Arbeitgeber berechtigt sein, den Arbeitnehmer bei oder nach Ausspruch einer Kündigung – unabhängig davon, welche Seite gekündigt hatte – unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen.

Der Arbeitnehmer hielt die Freistellung für unzulässig und verlangte wegen des entzogenen Dienstwagens eine Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von monatlich 510 € brutto.

Warum war die Vertragsklausel unwirksam?

Arbeitnehmer haben grundsätzlich nicht nur einen Anspruch auf Bezahlung, sondern auch auf tatsächliche Beschäftigung.

Dieses Beschäftigungsinteresse ist durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt. Eine Beschäftigung kann insbesondere für die berufliche Entwicklung, den Erhalt von Fachkenntnissen, den Kontakt zu Kunden und Kollegen sowie für die berufliche Reputation von Bedeutung sein.

Eine pauschale Freistellungsklausel berücksichtigt diese Interessen nicht.

Sie erlaubt dem Arbeitgeber eine Freistellung allein aufgrund der Kündigung, ohne dass geprüft werden muss, ob im konkreten Fall überhaupt ein berechtigtes Interesse an der Freistellung besteht.

Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts benachteiligt eine solche Regelung den Arbeitnehmer unangemessen und ist daher gemäß § 307 BGB unwirksam.

Bedeutet das, dass Arbeitnehmer nach einer Kündigung niemals freigestellt werden dürfen?

Nein.

Das Bundesarbeitsgericht hat nicht entschieden, dass eine Freistellung nach einer Kündigung generell unzulässig ist.

Eine Freistellung kann auch ohne wirksame Vertragsklausel möglich sein, wenn im konkreten Einzelfall überwiegende und schützenswerte Interessen des Arbeitgebers bestehen.

Solche Gründe können beispielsweise vorliegen bei

➡️ einem drohenden Wechsel zu einem direkten Wettbewerber,
➡️ dem Zugang zu sensiblen Kunden- oder Unternehmensdaten,
➡️ der Gefahr eines Datenabflusses,
➡️ erheblichen Störungen des Vertrauensverhältnisses oder
➡️ konkreten Zweifeln an der Loyalität während der Kündigungsfrist.

Entscheidend ist jedoch immer eine Abwägung der Interessen beider Seiten.

Der Arbeitgeber muss nachvollziehbar darlegen können, weshalb sein Interesse an der Freistellung das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers überwiegt. Ein bloßer Hinweis auf die ausgesprochene Kündigung genügt nicht.

Was bedeutet die Entscheidung für Arbeitgeber?

Pauschale Freistellungsklauseln in bestehenden Arbeitsverträgen sollten überprüft werden.

Eine unwirksame Klausel vermittelt keine rechtliche Sicherheit. Arbeitgeber sollten deshalb vor jeder Freistellung prüfen und dokumentieren, welche konkreten betrieblichen Gründe gegen eine Weiterbeschäftigung bis zum Ende der Kündigungsfrist sprechen.

Auch die Folgen der Freistellung müssen bedacht werden.

Ist die Freistellung unwirksam, können weitere Maßnahmen rechtlich angreifbar sein. Das kann beispielsweise die Rückgabe eines privat nutzbaren Dienstwagens, die Anrechnung von Urlaub oder die Herausgabe anderer vertraglich zugesagter Leistungen betreffen.

Was bedeutet die Entscheidung für Arbeitnehmer?

Auch nach einer Kündigung besteht grundsätzlich ein Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses.

Arbeitnehmer müssen eine Freistellung daher nicht allein deshalb hinnehmen, weil der Arbeitsvertrag eine entsprechende Standardklausel enthält.

Ob ein gerichtliches Vorgehen sinnvoll ist, hängt allerdings vom Einzelfall ab. Neben dem Beschäftigungsanspruch können insbesondere Vergütungsfragen, Urlaubsansprüche, variable Vergütungsbestandteile und die weitere Nutzung eines Dienstwagens eine Rolle spielen.

Die Entscheidung zeigt:

Eine Kündigung führt nicht automatisch dazu, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bis zum Vertragsende nach Hause schicken darf.

Die Freistellung bleibt ein zulässiges arbeitsrechtliches Instrument. Sie darf jedoch nicht schematisch erfolgen, sondern muss auf einer konkreten und nachvollziehbaren Interessenabwägung beruhen.

BAG, Urteil vom 25.03.2026
Az. 5 AZR 108/25

🏠 Wohnungsübergabe: Warum das Protokoll so wichtig ist Viele unterschätzen das Übergabeprotokoll bei Auszug oder Einzug....
23/07/2026

🏠 Wohnungsübergabe: Warum das Protokoll so wichtig ist

Viele unterschätzen das Übergabeprotokoll bei Auszug oder Einzug.

Dabei kann genau dieses Dokument später entscheidend sein, wenn es um Schäden, Reinigung, Schönheitsreparaturen oder fehlende Gegenstände geht.

Wichtig:
Der Vermieter muss Schäden grundsätzlich beweisen.

Sind bestimmte Mängel im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt, kann es später schwierig werden, diese noch geltend zu machen.

Umgekehrt gilt: Was ausdrücklich aufgenommen wird, kann später als wichtiger Nachweis dienen.

📌 Praxistipp:
Bei der Übergabe alles konkret dokumentieren: Räume, Schäden, Zählerstände, Schlüssel, Fotos und ggf. Zeugen.

Denn im Mietrecht gilt oft:
Was bei der Übergabe sauber dokumentiert wurde, erspart später Streit.

☀️ Wir sind auch in der Sommerzeit für Sie erreichbar! ☀️Sie erreichen unsere Kanzlei selbstverständlich auch in den kom...
20/07/2026

☀️ Wir sind auch in der Sommerzeit für Sie erreichbar! ☀️

Sie erreichen unsere Kanzlei selbstverständlich auch in den kommenden Wochen telefonisch und per E-Mail. Aber auch wir genießen zwischendrin die Sonnenstrahlen und sollten wir einmal nicht direkt erreichbar sein, so sprechen Sie uns auf den Anrufbeantworter und wir melden uns schnellstmöglich zurück.

Wir wünschen Ihnen eine schöne und erholsame Sommerzeit! 🌞

✈️ BGH zum Reiserücktritt bei Corona-Reisen Wer von einer Pauschalreise zurücktritt, kann sich nicht automatisch auf spä...
16/07/2026

✈️ BGH zum Reiserücktritt bei Corona-Reisen

Wer von einer Pauschalreise zurücktritt, kann sich nicht automatisch auf spätere Entwicklungen berufen.

Entscheidend ist, ob bereits im Zeitpunkt des Rücktritts unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorlagen, die die Reise erheblich beeinträchtigen konnten.

Spätere Ereignisse – etwa ein Einreiseverbot oder die spätere Absage der Reise – zählen dafür nicht ohne Weiteres.

📌 BGH, Urteile vom 28.01.2025 – X ZR 53/21, X ZR 3/22 und X ZR 55/22

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Flensburg
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