07/10/2026
Ein Ehevertrag klingt nach Kanzlei, Notar und Papierkram. Dabei leben die allermeisten Ehepaare in Deutschland längst nach festen Regeln – nur eben, ohne je etwas unterschrieben zu haben.
Der Grund heißt Zugewinngemeinschaft. Das ist der gesetzliche Güterstand, in dem Sie automatisch leben, sobald Sie heiraten und nichts anderes vereinbaren. Vereinfacht gesagt: Was jeder in die Ehe mitbringt, bleibt getrennt. Was während der Ehe an Vermögen dazukommt, wird bei einer Scheidung ausgeglichen – der sogenannte Zugewinnausgleich.
Für viele Paare ist das völlig in Ordnung. Aber nicht für alle. Wer ein Unternehmen führt, eine Immobilie besitzt, deutlich unterschiedliche Vermögen mitbringt oder beruflich zurücksteckt, um sich um die Familie zu kümmern, fährt mit einer individuellen Regelung oft besser. Genau dafür gibt es den Ehevertrag – nicht als Misstrauensvotum, sondern als bewusste Entscheidung, wie es im Ernstfall laufen soll.
Bei Eisenmann-Kohl in Flörsheim erklären wir verständlich, welcher Güterstand zu Ihrer Lebenssituation passt – und was der gesetzliche Standard für Sie konkret bedeutet.
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