Rechtsanwalt Steffen Thor

Rechtsanwalt Steffen Thor Sie kommen mit Ihrem Problem oder Beratungswunsch zu uns - Wir werden Ihnen Lösungsansätze aufzeigen! Lernen Sie die Kanzlei und ihre Schwerpunkte besser

Das traditionelle Bild des Anwalts als Interessenvertreter und Repräsentant vor Gericht ist längst Vergangenheit. Mehr denn je gilt es, den Mandanten bereits im Vorfeld oder während geschäftlicher Vorgänge zu beraten und damit langwierige streitige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dafür ist eine optimale fachliche Spezialisierung unerlässlich. Unsere langjährige Erfahrung und unsere fachliche Ko

mpetenz garantieren maßgeschneiderte Lösungen, die Sie überzeugen werden. Diese Kanzlei ist nach ISO 9001:2008
zertifiziert für anwaltliches Dienstleistungs- und Kanzleimanagement. Unsere Kanzlei ist seit September 2012 Vertragspartner der APRAXA Genossenschaft.

05/11/2019

728 followers

01/11/2019

1. Der Architekt muss die Bauarbeiten in angemessener und zumutbarer Weise überwachen und sich durch häufige Kontrollen vergewissern, dass seine Anweisungen sachgerecht erledigt werden. Er ist jedoch nicht verpflichtet, sich ständig auf der Baustelle aufzuhalten.

2. Nur bei wichtigen oder bei kritischen Baumaßnahmen, die erfahrungsgemäß ein hohes Mängelrisiko aufweisen, ist der Architekt zur erhöhten Aufmerksamkeit und zu einer intensiven Wahrnehmung der Bauaufsicht verpflichtet.

3. Einfache und gängige Tätigkeiten, die für die Funktionalität der Gesamtwerkleistung nicht wichtig sind, sind zumindest stichprobenhaft zu überwachen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein hohes Mängelrisiko besteht.

4. Ein zwischen dem Auftraggeber und dem Bauunternehmer wegen Baumängeln geschlossener Vergleich hindert den Auftraggeber nicht daran, den wegen Bauüberwachungsfehlern gesamtschuldnerisch mit dem Bauunternehmer haftenden Architekten auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.

OLG Brandenburg, Urteil vom 24.10.2019 - 12 U 47/19

04/07/2019

Verbindliche Mindest- und Höchstsätze der HOAI europarechtswidrig.

Auf Architekten und Bauherren in Deutschland kommen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 04.07.2019 künftig härtere Preisverhandlungen zu. Die bislang geltende deutsche Honorarordnung verstoße gegen EU-Recht, erklärte der EuGH in Luxemburg. Verbindliche Mindest- und Höchstsätze für Planungsarbeiten dürften damit bald der Vergangenheit angehören. (Az.: C-377/17).

04/04/2018

Wir haben jetzt endgültig einen Neuzugang zu vermelden! Torsten Neumann, von 1996 bis 2017 Rechtsanwalt in der Sozietät Harbs, Neumann & Kollegen, wird unser Team verstärken und unsere fachliche Kompetenz erweitern. Torsten Neumann wird insbesondere in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht, Erbrecht, Grundstücksrecht, Sozialrecht und Betreuungsrecht seine langjährige Erfahrung einbringen.

22/02/2018

Bitte beachten! Da unsere liebe Telekom nicht in der Lage ist, eine Tarif-/Anlagenumstellung ohne Probleme zu realisieren, ist der Kanzleianschluss einschließlich Fax und Internet seit gestern abgeschaltet. Vor dem 1. März läuft voraussichtlich nichts mehr. Unsere Anschlussnummern bleiben bestehen, aber voraussichtlich erst ab oben genannten Zeitraum. Bis dahin ist die Kanzlei unter der 0172 6190971 und E-Mail [email protected] zu erreichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. LG Steffen Thor

08/03/2017

Erscheint ein Angebotspreis aufgrund des signifikanten Abstands zum nächstgünstigen Gebot oder ähnlicher Anhaltspunkte, wie etwa der augenfälligen Abweichung von preislichen Erfahrungswerten aus anderen Beschaffungsvorgängen, ungewöhnlich niedrig, können die Mitbewerber verlangen, dass die Vergabest...

03/11/2016

Ausführung einer "weißen Wanne" muss besonders überwacht werden!

Das OLG Düsseldorf hat im Urteil vom 07.04.2016 - 5 U 135/141 - entschieden, dass für den bauleitenden Architekten bei kritischen Bauabschnitten (Ausführung eines Kellers/Tiefgarage als sog. "weiße Wanne"), die besondere Gefahrenquellen bergen, eine erhöhte Überwachungspflicht. besteht.

Zwar sind der Überwachungstätigkeit des Architekten Grenzen gesetzt, die sich aus dem von ihm zu erwartenden Wissensstand ergeben, allerdings hat der Architekt die Zuverlässigkeit und Qualität des ausführenden Unternehmers einzuschätzen, er kann die Einhaltung der erforderlichen Rahmenbedingungen und der Grundvoraussetzungen für das konkrete Gewerk überprüfen.

Adresse

Berliner Straße 22
Finsterwalde
03238

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 15:00

Telefon

+493531507570

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Rechtsanwalt Steffen Thor erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Rechtsanwalt Steffen Thor senden:

Teilen