02/04/2020
Diese Frage wird mir zurzeit oft gestellt: Muss ich meine Miete während der Corona-Krise zahlen oder nicht?
Im Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht Vom 27. März 2020 wird in Artikel 5 § 2 folgendes geregelt:
- Wenn der Mieter aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht in der Lage ist, seine Miete im Zeitraum 1. April 2020 bis 30.06.2020 zu zahlen, darf der Vermieter ihm wegen dieses Zahlungsrückstands nicht kündigen.
- Dies gilt auch für Pachtverträge.
- Von diesen Regelungen darf nicht zum Nachteil des Mieters abgewichen werden.
- Diese Regelung gilt bis zum 30.06.2020.
Das heißt:
Wenn Sie wegen der COVID-19-Pandemie nicht in der Lage sind die Miete zu zahlen, darf Ihnen der Vermieter nicht kündigen.
Die Miete für diese Zeit müssen Sie aber zu einem späteren Zeitpunkt zahlen. Hierfür müssen Sie auch Zinsen zahlen. Wenn Sie die Mieten nicht bis zum 30.06.2022 nachgezahlt haben dann darf Ihnen der Vermieter deswegen kündigen.
Sie sollten Ihren Vermieter darüber informieren, wenn Sie aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht in der Lage sind, die Mieten zu bezahlen. Wenn der Vermieter Ihnen nicht glaubt, dass Sie nicht in der Lage sind die Mieten zu bezahlen müssen Sie dies nachweisen. Entweder durch Vorlage von Unterlagen (Nachweise über Verdienstausfall usw.) oder einer Versicherung an Eides Statt. Mieter und Pächter von Gewerbeimmobilien können dies dadurch glaubhaft machen, indem sie die behördliche Verfügung vorlegen, mit denen ihnen der Betrieb untersagt oder erheblich eingeschränkt wird.
Die Kündigung wegen anderen Gründen (Eigenbedarf usw.) ist weiterhin möglich.