Bengel und Rauschert – Rechtsanwaltskanzlei für Familienrecht und Erbrecht
Sie stehen vor der „Ent-Scheidung“ ? Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung als Fachanwälte für Familienrecht. Wir beraten und vertreten wir Sie kompetent und individuell, um für Ihren Fall die bestmögliche Lösung zu erzielen. Unsere familienrechtliche Tätigkeit für Sie umfasst insbesondere die folgenden Themen
bereiche :
Scheidung (einvernehmliche bzw. gütliche Scheidung, „streitige“ Scheidung, Scheidung mit Auslandsbezug)
Trennung
Ehevertrag und Scheidungsvereinbarung
Unterhalt (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Elternunterhalt)
Zugewinn und Vermögensauseinandersetzung
Sorgerecht und Umgangsrecht
Aufhebung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften
Auflösung nichtehelicher Lebenspartnerschaften
Versorgungsausgleich
Gewaltschutz
Das Erbrecht stellt einen zweiten Schwerpunkt in unserer anwaltlichen Tätigkeit dar. Rechtsanwalt Steffen Rauschert ist Ihr Ansprechpartner, wenn es Ihnen darum geht, durch eine letztwillige Verfügung, wie ein Testament oder durch einen Erbvertrag Ihren Nachlass zu regeln oder wenn Sie juristische Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Erbansprüche oder Pflichtteilsansprüche benötigen. Sie haben Fragen zu folgenden Themen ? Testamentsgestaltung, Erbvertrag
Erbe
Erbengemeinschaft
Vermächtnis
Pflichtteilsrecht (Pflichtteilsanspruch und
Pflichtteilsergänzungsanspruch)
Nachlassverfahren
Testamentsvollstreckung
Sollte sich Ihr Ziel nicht bereits außergerichtlich erreichen lassen, so vertreten wir Sie bundesweit vor sämtlichen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Als Fachanwälte für Familienrecht ist Rechtsanwalt Steffen Rauschert ausgewiesene Experten, wenn Sie optimale Beratung und Vertretung bei Ihrer Trennung bzw. Egal, ob Sie "lediglich" eine gütliche Scheidung beabsichtigen, oder ob neben der Scheidung auch Folgesachen, wie Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich, Sorgerecht, Hausratsteilung oder Umgang mit dem Kind zu regeln ist. Bengel & Rauschert Rechtsanwaltskanzlei vertritt Sie kompetent, kostengünstig und schnell. Rufen Sie uns einfach unverbindlich an, wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme
Ihre Rechtsanwalt
Steffen Rauschert
Impressum :
Hinweise zu § 5 TMG und DL-InfoV
Angaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG):
Angaben gem. Nr. 1
Bengel & Rauschert - Rechtsanwaltskanzlei
Moststr. 25
90762 Fürth
Vertretungsberechtigt : RA Steffen Rauschert
Angaben gem. Nr. 2
Telefon: +49 (0) 911 – 3765 – 093-0
Telefax: + 49 (0) 911 – 3765 – 093-99
E-Mail: [email protected]
Angaben gem. Nr. 5
Rechtsanwalt Steffen Rauschert ist in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Er gehört der Rechtsanwaltskammer Nürnberg an:
Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Fürther Str. 115, 90429 Nürnberg
Fon: 0911/ 92 63 30, Fax: 0911/ 92 63 333
Internet: www.rak-nbg.de, email: [email protected]
Die nachstehend benannten berufsrechtlichen Regelungen für die in Deutschland tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) abrufbar:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Angaben gem. Nr. 6
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 218 260 70746
weitergehende Angaben gemäß DL-InfoV:
1. Bengel & Rauschert Rechtsanwälte, Rudolf-Breitscheid-Str. 19,90762 Fürth
Vertretungsberechtigt : RA Steffen Rauschert
2. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Die Kontaktdaten der Haftpflichtversicherung unserer Kanzlei lauten:
Allianz Versicherungs AG
Kaiser Wilhelm Ring 31
50672 Köln
Tel: 0221-57 31-0
Fax: 0221-57 31-561
www.allianz.de
Hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches gilt:
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten:
a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros
b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischen Recht
c) des Rechtanwalts vor außereuropäischen Gerichten
3. Die Abrechnung der Tätigkeit findet sowohl nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz statt (RVG), aber auch aufgrund gesonderter Gebühren- und Vergütungsvereinbarungen. Soweit abweichend von der RVG abgerechnet werden soll, werden Gebührenvereinbarungen (§ 34 RVG) und Vergütungsvereinbarungen (§ 3 a ff. RVG) mit dem Mandanten vor Übernahme des Mandates ausgehandelt und in Textform bzw. schriftlich niedergelegt.
4. Es wird darauf hingewiesen, dass für Streitigkeiten zwischen der Kanzlei und dem Mandanten zur Vermeidung eines Rechtsstreites die zuständige Rechtsanwaltskammer Nürnberg für Schlichtungen eine Schlichtungsstelle unterhält. Alternativ hierzu kann der Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin mit der Bitte um Schlichtung angerufen werden. Voraussetzung für eine Schlichtung ist es, dass der zugrundezulegende Streitwert nicht mehr als 15.000 € beträgt. Die Anschrift der alternativen Schlichtungsstellen lauten:
Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther Str. 115, 90429 Nürnberg
Die unabhängigen Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft hat ihre Geschäftsstelle in Berlin eingerichtet. Die neuen Kontaktdaten lauten:
Neue Grünstraße 17/18, 10179 Berlin
Tel. 030/2844417-0, Fax: 030/2844417-12
E-Mail: [email protected]. Ist die Schlichtung bei einer der beiden alternativen Schlichtungsstellen beantragt worden, kommt die Anrufung der alternativen Schlichtungsstelle nicht mehr in Betracht.