Wir beraten und vertreten Sie kompetent in Rechtsangelegenheiten des Medizin-/Patientenrechts. Lernen Sie die Kanzlei besser kennen und besuchen Sie unsere Website: http://www.vandermuehlen.de
Medizin-/ Patientenrecht
Unsere Leistungen in diesem Bereich:
Ausschließliche Vertretung auf Patientenseite insbesondere Geltendmachung von Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüchen gegenüber Ärzten un
d/oder Kliniken. Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch spezialisierte Anwälte zu setzen. Wir vertreten Sie hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Impressum
Carolin van der Mühlen, Rechtsanwältin
Anschrift:
Lagerstraße 29
90768 Fürth
Telefon: 0911/93766040
Telefax: 0911/93766041
E-Mail: [email protected]
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE243856980. Zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Nürnberg,
Fürther Straße 115
90429 Nürnberg
Telefon: 0911/926 33 -0
Telefax: 0911/926 33 -33
E-Mail: [email protected]
Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Rechtsanwältin (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland). In die berufsrechtlichen Regelungen, Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung (BORA), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO), Fachanwaltsordnung (FAO), Berufsregeln der Europäischen Union (CCBE), Law regulating the activity of European Lawyers in Germany (EuRAG), Geldwäschebekämpfungsgesetz (GWG) u.a., kann Einsicht genommen werden unter http://www.brak.de, dort unter dem Stichwort „Berufsrecht“. Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:
Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Name und Anschrift meiner Berufshaftpflichtversicherung:
Generali Versicherung AG
Adenauerring 7-9
D-81737 München
Telefon (089) 5121 - 0
Telefax (089) 5121 - 1000
Der räumliche Geltungsbereich dieser Berufshaftplichtversicherung ist insoweit eingeschränkt, als Haftpflichtansprüche mit Auslandsbezug nicht abgedeckt werden.