14/09/2017
Grünes Triumvirat bricht Artenschutz zu Gunsten der Windkraftindustrie
Exminister Bonde und die amtierenden Minister Untersteller und Hermann, alle Bündnis 90/Die Grünen, müssen sich sehr sicher gefühlt haben, als sie Mitte 2012 den Windenergieerlass WEE und Mitte 2015 sog. Ausnahmen vom Artenschutz bei der Genehmigung von Windkraftanlagen, einschließlich “Hinweisen der LUBW” in wechselnder Verantwortlichkeit, initiierten. In bekannter Weise wurden die Verwaltungen und Genehmigungsbehörden mit einer Fülle angeblicher Auszüge und Zitate aus Urteilen Deutscher Verwaltungsgerichte und des Europäischen Gerichtshofes “zugedeckt und beeindruckt”.
Man versprach sich durch die Berufung auf die angeblichen Autoritäten wohl, dass die Verwaltungsbehörden den Hinweisen folgen, ohne die Urteile nachzuprüfen.
Dies gelang weitgehend.
Das Vorgehen war dermaßen dreist, dass man sogar ein Urteil des EuGH zitierte, das die Behörden dazu verpflichtet, solche Ausnahmen vom Artenschutz eng und restriktiv auszulegen. Die weitere Feststellung in diesem Urteil, dass Ausnahmen “aus zwingenden Gründen des Öffentlichen Interesses” – was die Herren stets mit Windkraft gleichsetzen – geradewegs verboten sind –, wurde “vergessen”.
Ein weiteres Urteil des EuGH von Anfang 2012, das solche Ausnahmen direkt verbietet, wurde von den Herren schlicht ausgespart. Die Herren, die sonst nach Außen hin soviel Wert auf Rechtsstaatlichkeit und Urteilstreue legen, haben die Behörden und Beamten jahrelang zu offensichtlich rechtswidrigem Verhalten veranlasst.
Aufgedeckt hat dies das Rechtsanwaltsbüro Caemmerer-Lenz, Karlsruhe, in einem Gutachten von Herrn Rechtsanwalt Dr. Faller, das auf Veranlassung des Landesverbandes Baden-Württembergischer Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen in Natur- und Kulturlandschaft e.V. (und der BI Straubenhardt) und unter Mitarbeit des juristischen Beirats des LV erstellt wurde.
Der Landesverband hat dazu aufgefordert, die obengenannten rechtswidrigen Erlasse unverzüglich zurückzunehmen und bereits erteilte Genehmigungen zu überprüfen, soweit artenschutzrechtliche Belange zu Gunsten der Windkraftindustrie “weggewogen wurden”!
Anbei ein Musteranschreiben des Landesverbandes, das an Landratsämter, Regierungspräsidien und politische Funktionsträger übersand wurde.
Hier zum Download und zur Verteilung Gutachten und Musteranschreiben: https://gegenwindettlingen.wordpress.com
Im Anhang das Gutachten und das Anschreiben, auch zur Verteilung an interessierte Dritte
Unsere persönliche Meinung: Die Herren Minister Untersteller und Hermann sollen ihren Hut nehmen. Wer Europäisches Artenschutzrecht und entsprechende Urteile des EuGH missachtet, hat keine moralische Berechtigung mehr, für die Ökologie einzutreten oder als Minister tätig zu sein.
Mensch gegen Maschine