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314/5109/1936 Rechtsanwalt Frank Lee


AUFSICHTSBEHÖRDE

Rechtsanwaltskammer Hamm
Ostenallee 18
59063 Hamm

Tel. 02381-985000 Fax. 02381-985050

http://

www.rechtsanwaltskammer-hamm.de



BERUFSBEZEICHNUNG UND BERUFSRECHTLICHE REGELUNGEN

Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt
Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Hamm
Verliehen durch: Bundesrepublik Deutschland



Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln), Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO),

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Regelungen einsehbar unter:

http://www.brak.de



ANGABEN ZUR BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Name und Sitz des Versicherers:
HDI-Gerling AG, Sitz: Hannover

Geltungsraum der Versicherung:
im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:

Außergerichtliche Streitschlichtung bei der Rechtsanwaltskammer Hamm oder Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer

http:// www.brak.de



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Wer einen Gebrauchtwagen kauft, muss mit seinem Alter leben – das ist klar. Macht der Verkäufer jedoch eine konkrete Zus...
25/05/2026

Wer einen Gebrauchtwagen kauft, muss mit seinem Alter leben – das ist klar. Macht der Verkäufer jedoch eine konkrete Zusage, etwa dass die Klimaanlage einwandfrei funktioniert, darf der Käufer genau das erwarten. Auf Alter oder Verschleiß kann sich der Verkäufer dann nicht mehr berufen. Und ein gleichzeitig vereinbarter Gewährleistungsausschluss ändert daran nichts: Er gilt nur für sonstige Mängel, nicht für das Fehlen einer ausdrücklich zugesagten Eigenschaft.

So entschied der Bundesgerichtshof im Fall eines Mercedes-Benz 380 SL aus dem Jahr 1981, der trotz der Angabe „Klimaanlage funktioniert einwandfrei“ mit einem defekten Kompressor übergeben wurde. Der Käufer hatte 25.000 € gezahlt und verlangte 1.750 € Reparaturkosten zurück. Das LG Limburg hatte die Klage noch abgewiesen – der BGH hob das Urteil auf und verwies den Fall zurück.

(BGH, Urteil v. 10.04.2024, Az. VIII ZR 161/23)

24/05/2026
Wer seinen Fahrzeugschaden auf Gutachtenbasis abrechnet, muss keine Reparaturrechnung vorlegen und auch die tatsächlich ...
17/05/2026

Wer seinen Fahrzeugschaden auf Gutachtenbasis abrechnet, muss keine Reparaturrechnung vorlegen und auch die tatsächlich entstandenen Reparaturkosten nicht offenlegen. Maßgeblich bleibt allein der objektiv erforderliche Reparaturaufwand gemäß Sachverständigengutachten (§ 249 Abs. 2 Satz 1 BGB).

Im konkreten Fall ließ der Kläger sein Fahrzeug während eines Aufenthalts in der Türkei reparieren, ohne Angaben zu den dortigen Kosten zu machen. Der BGH stellte klar, dass dies unschädlich ist. Der Geschädigte darf weiterhin fiktiv abrechnen, selbst wenn tatsächlich repariert wurde.

Der Anspruch orientiert sich grundsätzlich an den üblichen Kosten einer markengebundenen Fachwerkstatt. Die Versicherung kann den Geschädigten allerdings auf eine günstigere, gleichwertige Reparaturmöglichkeit verweisen.

Das Urteil bestätigt damit die Dispositionsfreiheit des Geschädigten: Entscheidend ist nicht, was tatsächlich ausgegeben wurde, sondern welcher Betrag objektiv zur Schadensbeseitigung erforderlich gewesen wäre.

(BGH, Urteil v. 28.01.2025, Az. VI ZR 300/24)

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27/04/2026

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💼„𝐃𝐢𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐬𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠 𝐰𝐚𝐫 𝐬𝐨 𝐧𝐞𝐭𝐭 𝐚𝐦 𝐓𝐞𝐥𝐞𝐟𝐨𝐧…“ – 𝐚𝐛𝐞𝐫 𝐕𝐨𝐫𝐬𝐢𝐜𝐡𝐭!

Gerade nach einem Verkehrsunfall denken viele: „Gutachter? Anwalt? Nicht nötig, die Versicherung regelt das schon.“ ⚠️ Das ist ein gefährlicher Irrtum.

Gerichte wie OLG Frankfurt, AG Siegburg oder der BGH machen klar:
✅ Auch bei scheinbar einfachen Schäden ist die Anwaltseinschaltung oft erforderlich.
✅ Geschädigte haben immer das Recht auf einen eigenen Schadengutachter – auch wenn die Versicherung schon einen stellt.
✅ Wer selbst die Schadensbehebung steuert, bleibt rechtlich auf der sicheren Seite.

➡️ Den kompletten Beitrag lesen Sie hier: https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/schadenabwicklung-versicherer-hat-angerufen-die-waren-so-nett-am-telefon-die-argumente-fuer-richtigen-weg-f173043

17/03/2026

10/03/2026

18/02/2026
17/02/2026

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