13/05/2026
⚡🚗 Wallbox im Mietverhältnis: Ihr dürft die Fachfirma selbst aussuchen!
Ihr habt ein Elektroauto und wollt eine Wallbox in der Tiefgarage – aber euer Vermieter schreibt euch vor, welche Firma ihr beauftragen müsst? Das ist nicht zulässig! Das Landgericht München I hat die Rechte von Mietern hier klar gestärkt.
Der Fall: Ein Münchner Ehepaar wollte eine Wallbox durch eine selbst gewählte Firma installieren lassen – Kosten: ca. 1.700 € einmalig, keine monatlichen Gebühren. Die Vermieterin bestand auf den Stadtwerken – mit 1.500 € Installationskosten PLUS 45 € monatlich. Das Gericht gab dem Ehepaar Recht!
Was das Urteil bedeutet:
✅ Mieter haben nach § 554 Abs. 1 BGB einen gesetzlichen Anspruch auf eine Ladestation
✅ Die Wahl der Fachfirma liegt beim Mieter – nicht beim Vermieter
✅ Künftige mögliche Kapazitätsengpässe rechtfertigen keine Ablehnung heute
✅ Einen allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz gibt es im Mietrecht nicht – es gilt: wer zuerst kommt, mahlt zuerst
⚠️ Das müsst ihr beachten:
Installation nur durch ein qualifiziertes Fachunternehmen
Ihr tragt die Kosten selbst
Schriftliche Genehmigung beim Vermieter einholen – am besten mit konkretem Angebot
💡 Gilt auch für: Hybridfahrzeuge, E-Bikes und Elektromobile für Gehbehinderte!
https://jurial.de/magazinbeiträge/wallbox-für-mieter-freie-wahl-beim-anbieter