Bauexperts- Ihr Bausachverständiger und Baugutachter in Eschweiler

Bauexperts- Ihr Bausachverständiger und Baugutachter in Eschweiler Bausachverständigenorganisation. Sachverstand. Ganz Nah! Wir sind immer für Sie da - vor Ort, am T

Bauexperts ist eine bundesweit tätige Sachverständigenorganisation von qualifizierten Baugutachtern und Bausachverständigen.

KaufberatungFür mehr Sicherheit beim ImmobilienkaufLeistungsbeschreibungSie haben sich entschlossen die Investition in d...
08/12/2016

Kaufberatung
Für mehr Sicherheit beim Immobilienkauf

Leistungsbeschreibung
Sie haben sich entschlossen die Investition in die eigenen vier Wände zu wagen?
Dann ist unsere Kaufberatung genau die richtige Dienstleistung für Sie.

Wissenswertes beim Immobilienkauf- Was Sie beim Hauskauf beachten sollten
Bevor Sie ein Haus, eine Wohnung oder eine Gewerbeimmobilie kaufen, sollten Sie mit unserem Bausachverständiger der Frage nachgehen, ob die Immobilie eventuell unangenehme Überraschungen oder Risiken für Sie bereithält. Eine Gewährleistung vom Verkäufer für später entdeckte Schäden oder Mängel gibt es in der Regel nicht - Sie kaufen wie gesehen. Deshalb ist es wichtig, die Bausubstanz vor dem Kauf von Immobilien sorgfältig durch einen Baugutachter überprüfen zu lassen.

Vertrauen ist gut, Kontrolle durch unseren Baugutachter ist besser
Mit unserer Kaufberatung sind Sie auf der sicheren Seite. Unser qualifizierter Bausachverständiger überprüft für Sie während des Besichtigungstermins die Bausubstanz der Immobilie und benennt vorgefundene Mängel. Anhand der überschlägigen Marktwertschätzung durch unseren Baugutachter erfahren Sie, ob der Verkaufspreis der Immobilie gerechtfertigt ist.

Das Protokoll zur Kaufberatung
Unser Kaufberatungsprotokoll ist die perfekte Grundlage für Verhandlungsgespräche mit dem Verkäufer / Immobilienmakler. Gerne steht Ihnen unser Bausachverständiger auch nach der Kaufberatung bei Verhandlungsgesprächen beratend zur Seite.

Ihre Vorteile
√ Gemeinsame Objektbesichtigung
Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt gemeinsam mit Ihnen das Objekt.

√ Ausführliche Vor-Ort-Beratung
Zu den Kriterien Bauqualität und Kaufpreis werden Sie im Rahmen der Kaufberatung ausführlich Vor-Ort beraten.

√ Beurteilung der Bausubstanz
Die Bausubstanz wird vom Bausachverständigen genau unter die Lupe genommen.

√ Beurteilung des Kaufpreises
Der Kaufpreis wird vom Bausachverständigen anhand von Marktdaten überschlägig geprüft.

√ Kurzfristiger Ortstermin
Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz.

√ Günstiger Pauschalpreis
Unsere Dienstleistungen sind modular aufgebaut und können auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden. Im Ergebnis erhalten Sie ein Gesamtpaket, das Ihnen ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis und eine hohe Kostensicherheit bietet.

Preis
349,00 €
Honorarpauschale für eine Objektbesichtigung und Begehung durch einen qualifizierten Bausachverständigen sowie mündlicher Vor-Ort-Beratung.

Unsere Pauschalpreise beziehen sich ausschließlich auf wohnwirtschaftlich genutzte Standardimmobilien (Wohnungen/ Doppelhaushälften, Ein-/Zweifamilienhäuser) mit einer Gesamtwohnfläche von max. 160 m². Der Gesamtzeitaufwand des Bausachverständigen für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit beträgt max. 2 Stunden. In unseren Pauschalpreisen sind die Anfahrtskosten des Bausachverständigen im Umkreis von 10 km ab Sachverständigenbüro sowie die 5% Nebenkostenpauschale enthalten.

Bitte kontaktieren Sie uns unter 0800 9 81 81 81 (kostenfrei), falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Objekt oder Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Bauexperts sagt Danke!
22/09/2016

Bauexperts sagt Danke!

Energieausweis zum Energiebedarf Ihrer ImmobilieSie wollen neu vermieten oder Ihre Immobilie verkaufen?Dann sollten Sie ...
11/08/2016

Energieausweis zum Energiebedarf Ihrer Immobilie

Sie wollen neu vermieten oder Ihre Immobilie verkaufen?
Dann sollten Sie nicht vergessen, Ihren Energieausweis vorzuzeigen. Andernfalls kann das ordnungswidrige Verhalten bei Eigentümern und Verkäufern mit einem Bußgeld geahndet werden. Umgehen Sie jetzt das Risiko abgemahnt zu werden. Unsere qualifizierten Baugutachter erstellen Ihnen einen aussagekräftigen Energieausweis zum Energiebedarf Ihrer Immobilie.

Energieausweis zum Energiebedarf vs. Verbrauchsausweis
Der Bedarfsausweis von unserem Bausachverständiger ist gegenüber dem Verbrauchsausweis in Punkto Aussagekraft und Akzeptanz deutlich überlegen, daher wird er von Erwerbern auch klar bevorzugt. Beim Energieausweis zum Energiebedarf Ihrer Immobilie ermittelt unser qualifizierter Bausachverständiger einen objektivierten Energiebedarf auf Basis der wichtigsten energetischen Einflussfaktoren.

Erstellung von Energieausweise - Der Ortstermin
Beim Termin Vor-Ort erfasst unser erfahrener Bausachverständiger die Bausubstanz und die erforderlichen Daten. Nach Aufnahme aller wesentlichen Informationen kann unser Baugutachter bei optimalen Bedingungen binnen 7 Werktagen den Energieausweis zum Energiebedarf Ihrer Immobilie vorlegen.

Rufen Sie uns an und informieren Sie sich!

0800 9818181 (kostenlos)

Kurzgutachten 599 inkl. MwSt.Kostengünstig und schnell zu einem belastbaren ImmobilienwertGemeinsame Objektbesichtigung√...
25/01/2016

Kurzgutachten 599 inkl. MwSt.
Kostengünstig und schnell zu einem belastbaren Immobilienwert
Gemeinsame Objektbesichtigung

√ Prüfung der Bausubstanz
√ Ausführliche vor Ort Beratung
√ Günstiger Pauschalpreis

Falls Sie beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie sachverständige Unterstützung brauchen, ist unser Kurzgutachten die richtige Dienstleistung für Sie.

Beim Kurzgutachten konzentrieren wir uns auf die wichtigsten Prüfkriterien und verzichten auf umfangreiche schriftliche Erläuterungen. Dadurch erhalten Sie schnell und günstig ein schriftliches Gutachten mit einen belastbaren Immobilienwert.
Unser Kurzgutachten enthält alle wesentlichen Angaben zum Grundstück und den baulichen Anlagen.

Rufen Sie uns an und informieren Sie sich!

0800 9818181 (kostenlos)

08/01/2016

Verkaufsberatung- Gut beraten ist halb verkauft!

√ Gemeinsame Objektbesichtigung
√ Ausfürliche Vor-Ort-Beratung
√ Beurteilung der Bausubstanz
√ Beurteilung des Verkaufpreises
√ Kurzfristiger Ortstermin
√ Günstiger Pauschalpreis

Sie wollen Ihre Immobilie erfolgreich verkaufen?

Dann sollten Sie uns kontaktieren. Als unabhängige Bausachverständige unterstützen wir Sie objektiv beim Verkauf Ihrer Immobilie. Mit unserer Verkaufsberatung steigern Sie die Nachfrage nach Ihrem Objekt und erzielen einen hohen Verkaufspreis.

Befriedigen Sie den Informationsbedarf von Kaufinteressenten!
Bei Immobilien ist der Informationsbedarf der Kaufinteressenten sehr hoch. Mit unserer Verkaufsberatung und gegebenfalls einem Kurzgutachten schaffen Sie Transparenz, Vertrauen und Sicherheit. Die Nachfrage nach Ihrem Objekt steigt und Sie erzielen einen hohen Verkaufspreis.

Erfüllen Sie Ihre vorvertraglichen Aufklärungspflichten!
Beim Verkauf einer Immobilie haben Sie als Verkäufer eine Aufklärungspflicht über Umstände, die von wesentlicher Bedeutung sind. Wird diese Aufklärungspflicht verletzt, kann es zu Schadenersatz oder Rückabwicklung kommen. Mit unserer Verkaufsberatung tragen Sie zu Ihrer vorvertraglichen Aufklärungspflicht bei und reduzieren Risiken.

Lassen Sie Ihr Immobilienangebot aus der Masse herausragen!
Unser Kurzgutachten enthält wesentliche Informationen und Fakten zu Ihrer Immobilie. Ihre Immobilie ragt so aus der breiten Masse der anderen Angebote heraus.

Verschaffen Sie sich eine optimale Verhandlungsposition!
Optional können Sie mit unserem Kurzgutachten eine sachliche Grundlage für Preisverhandlungen schaffen und Ihre Verhandlungsposition stärken. Angemessene Preisvorstellungen lassen mit unserem Kurzgutachten leichter durchsetzen.

Rufen Sie uns an und informieren Sie sich!

0800 9818181 (kostenlos)

Bauabnahme / EndabnahmeAbnahme bedeutet, dass Sie die Leistungen als korrekt akzeptieren. Eine Abnahme hat daher weitrei...
15/10/2015

Bauabnahme / Endabnahme

Abnahme bedeutet, dass Sie die Leistungen als korrekt akzeptieren. Eine Abnahme hat daher weitreichende rechtliche Wirkungen. Laut einer repräsentativen Statistik sind 37% der Mängel oder Schäden bereits bei der Abnahme bzw. innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung erkennbar.

Die Abnahme ist daher ein sehr wichtiger Zeitpunkt, um die Bausubstanz auf Mängel und Schäden zu untersuchen. Wir stehen Ihnen bei der Abnahme gerne zur Seite. Nicht selten sind unsere Auftraggeber erstaunt darüber, was sie nicht als Schaden oder Mangel erkannt haben.

Rufen Sie uns an und informieren Sie sich!

Kostenlose Hotline 0800 9 81 81 81

Vom Winde verweht- Falsche Windklasse, kaputte RolllädenIn unserem heutigen Praxisbeispiel geht es um einen versicherten...
01/07/2015

Vom Winde verweht- Falsche Windklasse, kaputte Rollläden

In unserem heutigen Praxisbeispiel geht es um einen versicherten Sturmschaden, bei dem Rollläden beschädigt wurden.
Der Versicherungsnehmer, der Eigentümer des Hauses, bat seine Versicherung um die Regulierung des Schadens. Diese beauftragte Bauexperts, ein Gutachten für den Versicherungsfall zu erstellen.
Beschreibung des Schadens und Schadenhergang. Bei den beschädigten Rollläden handelt es sich um elektrische Schräg-Rollläden, die Terrassenseits an einem Obergeschoss angebracht sind. Die Lamellen der Rollläden laufen nicht mehr in der Führungsschiene und sind teilweise verbogen bzw. beschädigt.
Nach Angaben des Versicherungsnehmers sollen die Rollläden aufgrund von starker Windlast (Sturm) beschädigt worden sein. Beim Schadenhergang waren die Rollläden nicht ganz geschlossen, sondern nur zu Schattierungszwecken teilweise runtergefahren.

Plausibilität des Schadens
Im vorliegenden Fall ist das Haus aufgrund der Hanglage mit freier Umgebungsbebauung stets höheren Windgeschwindigkeiten ausgesetzt. Bei hohen Windgeschwindigkeiten können bei Rollläden größere Zug- und Druckkräfte entstehen, die zum vorliegenden Schadensbild führen können. Da in diesem Fall die Rollläden nicht ganz runtergefahren waren, ist zu erwarten, dass es zu noch stärkeren Belastungen durch Windkräfte gekommen ist. Hinzu kommt, dass laut Messdaten des Deutschen Wetterdienstes zum Schadenszeitraum in der Region Windgeschwindigkeiten im Sturmbereich gemessen wurden. Der Schaden ist somit plausibel.

Besteht ein Regressanspruch an Dritte?
Für die Versicherung stellt sich die Frage, ob für den Schaden Regressansprüche an Dritte bestehen.

Bei der Begutachtung des Falls wurde festgestellt, dass die hier verwendeten Schräg-Rollläden der Windklasse 0 entsprechen, also besonders windempfindlich sind. Das Unternehmen, welches die Anlage montiert und installiert hatte, verwendete demnach Rollläden, die den örtlichen Anforderungen nicht gerecht sind, zumal entsprechend der Windlastzone und der Montagehöhe am Gebäude Rollläden hinsichtlich Ihrer Eignung unterschieden werden.

Das Unternehmen hätte Rollläden einer höheren Windklasse einsetzen müssen, die einer stärkeren Windlast standhalten. Denn die DIN EN 13659 Abschlüsse außen - Leistungs- und Sicherheitsanforderungen legt seit dem 01.03.2006 Anforderungen fest, die alle Markisenhersteller und Montagefirmen beachten müssen. Die Berücksichtigung dieser DIN Norm erfolgt nicht auf freiwilliger Basis, sondern ist aufgrund möglicher Unfallgefahren eine Pflicht.

Das Unternehmen als Händler und Montage/Installationsbetrieb darf demnach nur Produkte verkaufen und montieren, die CE-konform sind. Daher hätte dieses Produkt nicht montiert werden dürfen. Das Unternehmen hätte mit der Wahl geeigneter Rollläden den entstandenen Schaden verhindern bzw. minimieren können, zumal der Hersteller der Rollläden in seinen Produktdatenblättern ausdrücklich auf die Windklasse hinweist. In diesem Fall die Windklasse 0. Hinzu kommt, dass der Versicherungsnehmer von dem Montageunternehmen bezüglich unterschiedlicher Windwiderstandsklassen bei Rollläden nicht aufgeklärt wurde.
Für die Versicherung ergibt sich daraus, dass ein Regressanspruch gegenüber dem Unternehmen besteht, welches die Rollläden-Anlage montiert und installiert hat.

Von Winde verweht 2 – Keiner mag Fortsetzungen
Bei der Erstellung des Gutachtens wurde zudem festgestellt, dass der Versicherungsnehmer mit der Beseitigung der beschädigten Rollläden und der Montage der neuen Rollläden-Anlage nicht nur das gleiche Unternehmen beauftragt hat, sondern erneut baugleiche Rollläden zum Einsatz kommen sollen. Diese Rollläden sind aber wie schon erwähnt nicht geeignet. Hier müssten Rollladen verwendet werden, die mindestens die Klassifizierung „Windklasse 2“ erfüllen. Es ist zu erwarten, dass die vom Versicherungsnehmer in Auftrag gegebenen Rollläden demnächst wieder bei höheren Windgeschwindigkeiten kaputt gehen werden.

Daher haben wir der Versicherung empfohlen, mit dem Versicherungsnehmer einen Haftungsausschluss bezüglich der Rollläden zu vereinbaren.

Fazit
Bei der Montage und Installation der elektrischen Schräg-Rollläden wurden nicht geeignete Rollläden eingesetzt. Aufgrund der örtlichen und baulichen Gegebenheiten hätten Rollläden mit einer höheren Windwiderstandklasse zum Einsatz kommen müssen. Für den Schaden wird das Unternehmen haften müssen, welches die Rollläden letztendlich montiert hat. Die Auswahl (Wind-) geeigneter Rollläden ist für Montagefirmen nicht optional, sondern nach DIN EN 13561 verpflichtend.

Als Partner der Versicherungsgesellschaft bieten wir kompetente Regulierungsunterstützung sowie eine fallschließende Sachschadensbearbeitung. Sie können uns gerne kontaktieren.

http://www.bauexperts.de/praxisbeispiele/202-vom-winde-verweht-202

Im unserem heutigen Praxisbeispiel geht es um einen versicherten Sturmschaden. Der Versicherungsnehmer bat seine Versicherung um die Regulierung des Schadens.

05/05/2015

Besuchen Sie mich auch auf meiner Website:

http://www.bauexperts-dueren.de/

Von professioneller Kaufberatung, über Planung, Immobilienbewertung bis hin zur Begutachtung von Schäden an Gebäuden. Mit unseren qualifizierten Bausachverständigen und Baugutachter für Düren und Umgebung.

Adresse

Jülicher Straße 196
Eschweiler
52249

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 17:00

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+4924193688801

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