Social Media Anwalt

Social Media Anwalt Das Recht der sozialen Medien.

13/01/2016

OLG Frankfurt zu Erlaubnis für Cookies: Die nach Unionsrecht erforderliche Erlaubnis des Nutzers, Cookies auf seinem Rechner zu platzieren, darf auch als opt-out-Lösung gefasst sein. Es stehe im Einklang mit dem Bundesdatenschutz- und dem Telemediengesetz, wenn der Nutzer die voreingestellte Erlaubnis wegklicken müsse, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt laut FAZ (Joachim Jahn).

26/06/2015

+++ Bewährungswiderruf nach Kontakt auf Facebook +++

Neuer Beschluss des OLG Hamm:

Ein wegen versuchter Tötung und schwerer Körperverletzung Verurteilter wurde nach zwei Dritteln seiner abzusitzenden Strafe zur Bewährung entlassen. Gleichzeitig untersagte das Gericht es dem Verurteilten, sein Opfer in jeglicher Form (u.a. auch über das Internet) zu kontaktieren.

Der Täter postete auf seiner Facebook-Seite in beleidigenden Posts über sein Opfer. Als das Gericht hiervon erfuhr, widerrief es die Bewährungsstrafe. Das Oberlandesgericht Hamm entschied nun, dass der Bewährungswiderruf verhältnismäßig war.

15/06/2015

Ein Video, aufgenommen von einer Überwachungskamera, überführte ein Pärchen, das in der Neusässer "Titania Therme" Sex unter Wasser hatte.

+++ Erfolgsort der Verleumdung im Internet +++----------------------------------------------------------------Auch im St...
08/06/2015

+++ Erfolgsort der Verleumdung im Internet +++

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Auch im Strafrecht müssen erst einmal die Zuständigkeiten geklärt werden. Das Landgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 15.01.2014 - Az.: 18 Qs 71/13 eine entsprechende Äußerung verlautbaren lassen:

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Es ging um einen Strafbefehl, den die zuständige Staatsanwaltschaft beim AG Stuttgart wegen Verleumdungen im Internet beantragt hatte. Das Gericht verwarf diesen mangels Zuständigkeit.

Eine Verbindung zum Stuttgarter Raum sei nicht ersichtlich.

Die Frage der strafrechtlichen Zuständigkeit bei Internet-Delikten wird von deutschen Gerichten nach wie vor sehr widersprüchlich entschieden. Wissenschaft und Rechtsprechung gehen davon aus, dass es bei abstrakten Gefährdungsdelikten keinen Erfolgsort gibt. Ein Erfolgsort ist dabei der Ort, an dem die Rechtsverletzung geschieht. Und an dem im Zweifel das strafrechtliche Verfahren durchgeführt werden muss.

Bei § 187 StGB (Verleumdung) handelt es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt im Bereich der Beleidigungsstraftaten. Allenfalls könne man die Frage aufwerfen, ob nicht die (konkrete) Eignung der behaupteten Tatsache zum Verächtlichmachen des Betroffenen im Einzelfall genüge, um dennoch einen Tatort zu begründen, so die Richter. Die bloße Möglichkeit der Kenntnisnahme im Internet sei aber nicht hinreichend konkret in diesem Sinne. Die sehr weitgehende Entscheidung BGHSt 46, 212 ff., die es für den Tatbestand der Volksverhetzung, begangen durch die so genannte "Auschwitzlüge", genügen lasse, dass eine Eignung zur Friedensstörung aufgrund der Abrufbarkeit der Nachricht aus dem Internet bestünde dürfte mit den Begründungselementen, die ausdrücklich auf die deutsche Vergangenheit Bezug nehmen, eher normspezifisch zu verstehen seien und könne im vorliegenden Fall nicht angewendet werden.

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Bleibt die Frage nach der Strafbarkeit. Die entfällt nicht. Aber wo kein Richter, da auch kein Henker. Man darf gespannt sein, wie sich die Rechtsprechung dazu weiter entwickelt.

+++ Seelenverwandter oder Datendieb? +++--------------------------------------------------------------Neuerdings läuft a...
28/05/2015

+++ Seelenverwandter oder Datendieb? +++

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Neuerdings läuft auf Facebook wieder eine App Amok. Jeder nutzt sie, keiner denkt vorher darüber nach. Die App "Seelenverwandter" greift auf Deine Freundesliste zu, analysiert dein Verhalten, erstellt ein Nutzerprofil und dadurch, dass Facebook auch auf andere und vor allem auch systemrelevante Daten zugreifen kann, zieht sie Daten von Deinem PC, Smartphone, Tablet etc. und nach Möglichkeit auch von dem Deiner Freunde.

Als Ergebnis dieser Big-Data-Analyse, die ja schließlich jeder freiwillig macht, sieht man dann ein per Zufallsgenerator aus der Freundesliste generiertes lustiges Bild, wer denn jetzt der Seelenverwandte sei. Dazu ein paar lustige zufällig generierte Sätze und schon freut man sich über die Herausgabe seiner Daten.

Meine Meinung: +++ FINGER WEG +++
(Außer Du stehst sowieso drauf, dass Dir Deine Daten ständig genommen werden, etwa Runtastic Läufer, Payback Karteninhaber oder Nutzer ähnlicher Anwendungen. Dann freu Dich über eine weitere willkommene Nutzung Deiner Daten durch Verkauf und Missbrauch. ;) )

In diesem Sinne: Denken vor dem Klicken!

Euer SMA :)

Das kam jetzt überraschend!------- also nicht der Vorwurf der Bestechlichkeit oder Geldwäsche, sondern, dass da tatsächl...
27/05/2015

Das kam jetzt überraschend!

------- also nicht der Vorwurf der Bestechlichkeit oder Geldwäsche, sondern, dass da tatsächlich auch mal jemand ermittelte.

24/05/2015

+++ Falsche Rechtsauskunft gegenüber Verbraucher ist irreführende Geschäftspraxis +++

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Wenn der Vertragspartner unwahre Angaben etwa zur Vertragslaufzeit macht, ist das als falsche Rechtsauskunft zu bewerten.

Verbraucher, die sich bei einem Unternehmer erkundigen, erwarten, dass dieser eine zutreffende Auskunft erteilt. Tut er das nicht, so macht er sich im Zweifel Schadensersatzpflichtig und unterliegt Unterlassungsansprüchen.

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Die Erteilung einer falschen Auskunft durch einen Gewerbetreibenden an einen Verbraucher sei als „irreführende Geschäftspraxis” einzustufen, urteilte der EuGH am 16.04.2015.

Der Fehler des beklagten Unternehmens habe die Privatperson daran gehindert, "eine Entscheidung in voller Kenntnis der Sachlage zu treffen". Außerdem seien durch die falsche Auskunft zusätzliche Kosten für die weitere Nutzung der Dienstleistung durch den Verbraucher entstanden.

Auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit kommt es nicht an. Der Händler bzw. Unternehmer muss also sehr sorgfältig auf Anfragen reagieren! Im Zweifel über die Angaben des Vertragspartners sollte man sich an den Anwalt seines Vertrauens wenden!

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Erlangen
91156

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+4991315468554

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