01/07/2023
Rentenanpassung zum 01.07.2023 – Auswirkung auf Einkommensteuer
Mit der Rentenanpassung zum 01.07.2023 kann für Rentner erstmalig die Pflicht bestehen, für den Veranlagungszeitraum 2023 eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Die Pflichtveranlagung sollte überprüft werden. Wenn sie besteht, bedeutet dies nicht automatisch, dass Steuern zu zahlen sind. Meist gelingt es, durch die Geltendmachung von individuellen Pauschbeträgen (z.B. Schwerbehinderung) oder Ausgaben (z.B. hohe Krankheitskosten) die zu zahlende Einkommensteuer wesentlich zu minimieren.
Achtung: Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse können ebenfalls eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung auslösen. Sollte also der Ehegatte verstorben sein oder zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hinzukommen, macht spätestens ein steuerliches Beratungsgespräch Sinn!
Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch unter 09131 / 99 65 10