13/08/2026
💼 Abfindung & Fünftelregelung: Das gilt seit 2025
Außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen, die unter die Fünftelregelung fallen, werden ab dem Veranlagungszeitraum 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt.
Was das für Ihre Steuererklärung bedeutet, lesen Sie in unserer aktuellen Mandanten-Information 4/2026 (Juli/August) – bei Fragen sprechen Sie uns gern an.