28/10/2021
Beratungshilfe in Corona-Zeiten 😒
Die Beratungshilfe ist in Deutschland eine Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit zur Verfügung steht. Beratungshilfe wird gewährt für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.
Der Antrag auf Beratungshilfe kann mündlich oder auch schriftlich beim zuständigen Gericht, nämlich dort, wo man wohnt, beantragt werden. Juristische Fachliteratur und der Gesetzgeber sind sich aber einig, dass mündliche Antragsstellungen zu bevorzugen sind. Nur so ist gewährleistet, dass das Antragsverfahren möglichst schnell gestaltet wird, damit z.B. Fristen von einem Rechtsanwalt überprüft werden können.
Seit Beginn der Corona-Pandemie ist der Zugang zu den Amtsgerichten stark eingeschränkt. Eine telefonische Erreichbarkeit ist nicht immer gewährleistet. Rechtssuchende, die einen Beratungshilfeschein beantragen wollen, werden in der Regel darauf hingewiesen, das Antragsformular herunterzuladen, auszudrucken und mit Belegen an das Amtsgericht zu schicken. Dann heißt es warten. Doch was ist, wenn kein PC oder Drucker zur Verfügung steht? Was ist, wenn der Rechtssuchende nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt? Was ist, wenn Anträge nicht eingehen? Was ist, wenn der Antrag schriftlich nicht bearbeitet wird?
Als es noch keinen Impfstoff gab, war das Schließen der Gerichte mit Sicherheit wichtig und richtig. In NRW sind allerdings rund 70% geimpft. Teilen der Bevölkerung trotzdem durch formale Hürden Zugang zu Rechtsrat zu erschweren, halten wir für verfassungsrechtlich bedenklich.
/CS