Sommer Rechtsanwalt

Sommer Rechtsanwalt Sie sind von einer - u.U. sogar fristlosen - Kündigung betroffen, die es abzuwehren gilt? Sie haben Konflikte am Arbeitsplatz?

Als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Coach arbeite ich seit vielen Jahren erfolgreich mit Menschen und Unternehmen im Arbeitsrecht, Unternehmensrecht oder Mietrecht. Ihnen gegenüber wurde eine ungerechtfertigte Abmahnung ausgesprochen oder Sie sind mit Ihrem Arbeitszeugnis unzufrieden? Als Spezialist für Arbeitsrecht bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wenn Sie Vermieter sind, u

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24/12/2023
Erst gestern habe ich auf anwalt.de den Beitrag „Impfpflicht im Gesundheitswesen - wie soll ich mich verhalten, wenn ich...
01/02/2022

Erst gestern habe ich auf anwalt.de den Beitrag „Impfpflicht im Gesundheitswesen - wie soll ich mich verhalten, wenn ich nicht gegen Covid-19 geimpft bin?“ veröffentlicht, indem ich mich damit beschäftige, wie es für Betroffene weitergehen könnte. Dabei kam ich zu dem Ergebnis, dass die Situation garnicht so ausweglos ist, wie man vermuten könnte. Dazu erscheint heute Morgen auf n-tv: „Trotz Impfpflicht in Kliniken: Ungeimpfte können vorerst weiterarbeiten“.

Lesen Sie meinen Beitrag auf: https://www.anwalt.de/rechtstipps/impfpflicht-im-gesundheitswesen-wie-soll-ich-mich-verhalten-wenn-ich-nicht-gegen-covid-19-geimpft-bin-197164.html

Eigentlich tritt Mitte März in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen eine Impfpflicht in Kraft. Doch offenbar können Ungeimpfte erst einmal weiter beschäftigt werden - bis das Gesundheitsamt über "die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen seines Ermessens" entscheidet.

23/12/2021

Wir wünschen Ihnen besinnliche Weihnachtsfeiertage und eine schöne Zeit mit Ihren Familien!

Dezember-Impressionen: Bei uns im Team herrscht vorweihnachtliche Vorfreude und gute Stimmung, erst recht wenn Frau Wolf...
14/12/2021

Dezember-Impressionen:
Bei uns im Team herrscht vorweihnachtliche Vorfreude und gute Stimmung, erst recht wenn Frau Wolff mit tatkräftiger Unterstützung von Zuhause so leckeren Kuchen mitbringt. Danke!

Ein Gastbeitrag von Rechtsanwältin Brigitte Albers:  Folgen der Covid-19-Infektion: Antrag auf Schwerbehinderung? Wenn S...
22/09/2021

Ein Gastbeitrag von Rechtsanwältin Brigitte Albers:


Folgen der Covid-19-Infektion: Antrag auf Schwerbehinderung?

Wenn Sie eine Covid-19.Infektion durchgemacht haben, kann es eventuell sinnvoll sein, einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft zu stellen.
Dies ist zunächst dann angebracht, wenn die Behinderungen bereits länger als 6 Monate andauern. Um als schwerbehinderter Mensch anerkannt zu sein, muss ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt werden. Der Grad der Behinderung richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV).
In der VersMedV ist eine Vielzahl von Erkrankungen genannt. Je nach der Schwere und dem Ausmaß der Erkrankung ist ein Einzel-GdB von 0 bis 100 möglich.
(Spät-)Folgen einer Covid-19-Infektion werden in der VersMedV (noch) nicht ausdrücklich genannt. Dennoch können die Folgen einer Covid-19-Infektion zur Feststellung eines GdB von 50 oder ggfs. mehr führen. Die Folgen können die Atemwege, das Herz Kreislauf-System, den Muskelapparat, das Nervensystem und auch den Stoffwechsel betreffen.

Beispiel: Lungenschäden
Eine dauernde Einschränkung der Lungenfunktion geringen Grades wird mit einem Einzel-GdB von 20 bis 40 bewertet. Diese Einschränkung besteht bei einer das gewöhnliche Maß übersteigende Atemnot bei mittelschwerer Belastung (z. B. mittelschwere körperliche Arbeit). Die Messwerte der Lungenfunktionsprüfung sind bis zu 1/3 niedriger als die Sollwerte.

Wird die dauernde Einschränkung als mittlere Einschränkung bewertet, so ist ein Einzel-GdB von 50 bis 70 festzustellen. Als mittlere Einschränkung wird eine solche bewertet, die zur Atemnot bereits bei leichter Belastung (z. B. Spazierengehen) führt. Die Werte der Lungenfunktionsprüfung müssen dabei bis zu 2/3 niedriger sein als die Sollwerte.

Weitere Beiträge zu solchen und anderen Themen finden Sie auf der Homepage von Frau Albers: https://www.albers-recht.de/neuigkeiten/.

Brigitte Albers Rechtsanwältin - Kanzlei für Patienten und Senioren

Anerkennung durch Vorgesetzte hält gesundLeider agieren viele Vorgesetzte immer noch nach dem Motto „Keinen An… ist auch...
06/08/2021

Anerkennung durch Vorgesetzte hält gesund
Leider agieren viele Vorgesetzte immer noch nach dem Motto „Keinen An… ist auch schon ein Lob.“. Nur jeder Dritte abhängig Beschäftigte wird durch seinen Vorgesetzten häufig anerkannt und gelobt.
Im Rahmen der BIBB/BAuA- Erwerbstätigenbefragung 2018 hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) dies herausgefunden und zugleich festgestellt, dass klare Kommunikation, unterstützende Verhaltensweisen und Respekt einen positiven Einfluss auf die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben.
Unterstützung sowie Anerkennung durch Führungskräfte reduzieren nicht nur die wahrgenommene Belastung durch die Arbeitsintensität, sondern führen auch dazu, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich seltener über psychosomatische Beschwerden wie z.B. Erschöpfung, Müdigkeit, Reizbarkeit oder Schlafstörungen klagen.
(https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fakten/BIBB-BAuA-39.html)

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - Führungskräfte spielen eine zentrale Rolle für das Erleben und Handeln von Beschäftigten. Im BAuA-Projekt "Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt" wurde ein Überblick über den Stand der Forschungsliteratur (Scoping Review) zu diesem Thema...

19/07/2021

Waffengleichheit im BEM
Eine für Arbeitnehmer nachteilige Regelung im BEM-Verfahren wurde geändert: Bisher hat die Rechtsprechung es nicht zugelassen, dass der beauftragte Rechtsanwalt seinen Mandanten zu einem BEM-Gespräch begleiten konnte. Allein saß dieser somit, wenn es nicht mindestens eine betriebliche Interessenvertretung gab, einer Vielzahl von Personen, wie etwa Personalleiter, Vorgesetzter, Geschäftsführer usw. gegenüber. Das ist jetzt vorbei, nach der Neufassung von § 167 Abs. 2 S. 2 SGB IX darf der Mitarbeiter künftig eine Person seines Vertrauens, das ist auch der Rechtsanwalt, zum BEM-Gespräch mitnehmen.

15/07/2021

Kostenloser anwaltlicher Rat für alle Betroffenen
Viele in Erkrath hat der Extremregen hart getroffen, ich möchte meine Anteilnahme aussprechen. Gerne biete ich meine Unterstützung für alle Betroffenen an. Wem ich mit einem Rat weiterhelfen kann, möge sich gerne bei mir in der Kanzlei melden. Ich drücke die Daumen und danke den vielen Einsatzkräften und Helfern, die pausenlos im Einsatz sind.

29/04/2021

Heute höre ich einen sehr praxisrelevanten Online-Vortrag zu Erwerbsminderungsrente – Grundsätze – Strategien – Fragen der Praxis - ich bin gespannt und freue mich auf einen guten kollegialen Austausch.

07/01/2021

Dienstwagenrückforderung wegen Homeoffice

Kann der Arbeitgeber einen Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf, von einem Mitarbeiter eigentlich zurückfordern, wenn dieser im Homeoffice ist und Dienstreisen aufgrund der derzeitigen Situation weggefallen sind?

Nun, ein Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf, stellt eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung und somit einen Teil der Vergütung dar, so die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Das bedeutet, dass der Dienstwagen auch dann zur Verfügung gestellt werden muss, wenn der Arbeitnehmer zwar nicht die Arbeitsleistung erbringen kann, gleichwohl aber Anspruch auf Lohn hat, z.B. in Zeiten einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit für die Dauer der Lohnfortzahlung gem. § 3 I Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).
Das entspricht heute, dies nur am Rande erwähnt, nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen, oft ist der Dienstwagen das einzige Fahrzeug der Familie und wird gerade auch während einer Arbeitsunfähigkeit für Arztbesuche oder Fahrten zu einer notwendigen Therapie benötigt. Vor diesem Hintergrund gibt es insofern neuere Rechtsprechung hierzu, dem Arbeitnehmer muss zumindest eine angemessene Frist für die Rückgabe eingeräumt werden.
Zurück zum Thema: Da ein Mitarbeiter aber auch im Homeoffice die geschuldete Arbeitsleistung erbringt, ist die genannte Rechtsprechung auf diesen Fall nicht anwendbar, d.h. dass Sie Ihren Dienstwagen natürlich auch während des Einsatzes im Homeoffice behalten können.
Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht den Widerruf einer Dienstwagennutzung und ein entsprechendes Rückgabeverlangen für den Fall anerkannt, dass ein Arbeitnehmer den Dienstwagen für dienstliche Zwecke nicht (mehr) benötigt. Diese Entscheidung ist allerdings vor dem Hintergrund einer Freistellung oder Kündigung des Arbeitnehmers erfolgt.
Es gibt auch vereinzelte Stimmen in der Literatur, die ein Widerrufsrecht auch im Fall der Unterschreitung einer bestimmten dienstlich gefahrenen Kilometergrenze bejahen. Dieser Fall könnte in Zeiten von Homeoffice und weggefallenen Dienstreisen leicht eintreten.
Vorsicht ist auch geboten, wenn ein Widerrufsvorbehalt im Arbeitsvertrag oder der Dienstwagennutzungsvereinbarung enthalten ist. Aber auch hier ist noch nicht alles verloren, viele der verwendeten Klauseln sind unwirksam.
In keinem Fall ist es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausreichend, einen Widerruf pauschal auf wirtschaftliche Gesichtspunkte oder Gründe des Marktes zu stützen.

Sollte Ihr Arbeitgeber insofern auf Sie zukommen und eine Rückgabe des Dienstwagens fordern, sollten Sie sich auf jeden Fall beraten lassen, um nicht unnötig finanzielle Nachteile zu erleiden.

Stand 23.12.2020

Darüber hinaus hoffe ich, dass Sie das Jahr 2020 gut abschließen konnten und wünsche Ihnen alles Gute und viel Gesundheit für das neue Jahr!

Ihr K.-H. Sommer,
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Coach
www.sommer-rechtsanwalt.de

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