Hegger Hansen Steuerberatung

Hegger Hansen Steuerberatung Weil ein intelligenter Überblick mit tiefem Fachwissen über viele Kompetenzbereiche gepaart mit mo

Hallo September! 🍁Der Sommer neigt sich dem Ende zu - und während andere langsam den Urlaubssand aus den Schuhe schüttel...
01/09/2026

Hallo September! 🍁

Der Sommer neigt sich dem Ende zu - und während andere langsam den Urlaubssand aus den Schuhe schütteln, heißt es bei uns:

Zurück an die Zahlen !😜

Der September bringt frischen Wind, neue Aufgaben und natürlich die ein oder andere Zahl, die ganz genau wissen möchte, wo sie hingehört.

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich Anfang Juli 2026 auf eine Einkommensteuerreform geeinigt, die ab de...
24/08/2026

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich Anfang Juli 2026 auf eine Einkommensteuerreform geeinigt, die ab dem 1.1.2027 sukzessive umgesetzt werden und ihre volle Wirkung im Jahr 2028 entfalten soll. Geplant ist, Familien mit kleinen und mittleren Einkommen stärker zu entlasten. Das Entlastungsvolumen soll etwa 10 Mrd. € betragen. Eine genaue Terminierung des Gesetzgebungsverfahrens liegt noch nicht vor.
Konkret soll es folgende Änderungen geben:
Anhebung des Grundfreibetrags von jetzt 12.348 € in zwei Stufen auf dann 12.900 € im Jahr 2028.
Anhebung des Kindergeldes von derzeit 259 € pro Kind und Monat ebenfalls in zwei Stufen auf dann voraussichtlich 272 € im Jahr 2028.
Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags im Rahmen des Werbungskostenabzugs von derzeit 1.230 € um 200 € auf dann 1.430 €.
Der Spitzensteuersatz von derzeit 42 % soll künftig bei Einzelveranlagung ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 € einsetzen, bei gemeinsam Veranlagten ab 141.200 €.
besonders hohe Einkommen gibt es derzeit einen Höchststeuersatz von 45 %, umgangssprachlich auch „Reichensteuer“ genannt. Dieser setzt derzeit bei einem zu versteuernden Einkommen ab 277.826 € bei Einzelveranlagung bzw. 555.652 € bei gemeinsamer Veranlagung ein. Ab dem 1.1.2027 soll der Höchststeuersatz von 45 % bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 € für einzeln Veranlagte bzw. 500.000 € bei gemeinsamer Veranlagung greifen. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 € bzw. 560.000 € soll ab dem 1.1.2027 auf den Höchststeuersatz ein Zuschlag von weiteren 2 % erfolgen, sodass dieser Steuersatz insoweit dann 47 % beträgt.
Handwerkerleistungen sollen künftig im Rahmen der Einkommensbesteuerung in geringerem Umfang abzugsfähig sein. Sind bislang 20 % der Aufwendungen für Arbeitskosten bis zu 6.000 € jährlich absetzbar, also maximal 1.200 €, so sollen es künftig nur noch 15 % sein, also maximal 900 € jährlich.

Für Minijobber beträgt die pauschale Lohnsteuer, die üblicherweise der Arbeitgeber trägt, aktuell noch 2 % vom Bruttolohn. Dies gilt sowohl für Minijobs im gewerblichen Bereich wie auch im privaten Haushalt. Die pauschale Lohnsteuer wird zum 1.1.2027 auf 5 % angehoben.

Dem Mittelstand droht massenhaftes Aus: Die Herausforderungen des Generationenwechsels.Eine Nachfolgeregelung will gründ...
22/08/2026

Dem Mittelstand droht massenhaftes Aus: Die Herausforderungen des Generationenwechsels.

Eine Nachfolgeregelung will gründlich und mit genügend Vorlauf geplant sein.
Wir beraten und unterstützen Sie gerne dabei, Ihr Lebenswerk zu übergeben.

📆 1. August Noch 5 Monate bis Silvester. Aber keine Sorge: Wir zählen lieber Steuern als Tage 🤣😎
01/08/2026

📆 1. August
Noch 5 Monate bis Silvester.
Aber keine Sorge: Wir zählen lieber Steuern als Tage 🤣😎

TEAM TUESDAY…Wir sind die, die Ihre Zukunft steuern!Jan:Seit dem 01.05. unterstützt Jan bereits unser Team – und ab dem ...
21/07/2026

TEAM TUESDAY…
Wir sind die, die Ihre Zukunft steuern!

Jan:
Seit dem 01.05. unterstützt Jan bereits unser Team – und ab dem 01.08. startet er nun offiziell sein duales Studium kombiniert mit der Ausbildung zum Steuerfachangestellten bei HEGGER | HANSEN. 🚀

Aktuell ist er vor allem in der Finanzbuchhaltung unterwegs und arbeitet sich mit viel Ehrgeiz und einer schnellen Auffassungsgabe in die Welt der Zahlen ein. 📚💼

Ins Team hat sich Jan vom ersten Tag an hervorragend eingefügt.
Offen, unkompliziert und immer motiviert – so würden ihn seine Kolleginnen und Kollegen beschreiben. 👏

Wenn Jan nicht gerade mit Zahlen jongliert, dreht sich bei ihm vieles um den Sport. Fußball ist seine größte Leidenschaft, dicht gefolgt von Padel und eigentlich allem, was mit Bewegung und Wettbewerb zu tun hat. ⚽💪

Ehrgeiz, Einsatz und Teamgeist – Eigenschaften, die nicht nur auf dem Spielfeld zählen, sondern auch perfekt zu HEGGER | HANSEN passen.

Wir freuen uns sehr, dass Du bei uns bist, lieber Jan!

17/07/2026

🎓 Voller Stolz durfte unser Chef Dennis mit Jan zur Absolventenfeier der Steuerberaterkammer Köln ins Stadion von Viktoria Köln.

Und jetzt kommt der Hammer: Von 141 Absolvent:innen zum/r STEUERFACHANGESTELLTEN im Kammerbezirk gehört er zu den 3 Besten. 🤯💪

Darauf sind wir als Team unglaublich stolz! Diese Leistung ist das Ergebnis von Fleiß, Ehrgeiz und einer Menge Einsatz – und genau das hat sich ausgezahlt.

Herzlichen Glückwunsch zu diesem großartigen Erfolg, lieber Jan! 🥳🎓
Wir freuen uns riesig, dass du deinen Weg weiter mit uns gehst. 🚀🍾

06/07/2026

TEAM TIME - Grill & Chill auf unserer Dachterrasse 🌞😎

😶 Da sind wir mal gespannt... 💰Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 veröffentlicht:Das Bundesfinanzministerium ...
06/07/2026

😶 Da sind wir mal gespannt... 💰

Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 veröffentlicht:
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) veröffentlicht. Der Entwurf enthält zahlreiche Anpassungen aufgrund von EU-Recht, BFH- und EuGH-Rechtsprechung sowie Einzelmaßnahmen zum Bürokratieabbau, zur Digitalisierung und zur Missbrauchsbekämpfung.

Bislang erkennbare Schwerpunkte liegen in folgenden Bereichen:
Optionale statt automatische umsatzsteuerliche Organschaft (gilt ab 2029).

Grds. gesetzliche Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken auf Grund und Boden einerseits sowie Gebäuden andererseits nach dem Verhältnis der Verkehrswerte. Eine abweichende Aufteilung kann bei Nachvollziehbarkeit vertraglich vereinbart werden. Anderenfalls soll eine Bewertung nach Sachverständigengutachten möglich sein (gilt ab Tag nach Verkündung).

Kinderfreibetrag und Ausbildungsfreibetrag werden als Folge der Umsetzung einer EuGH-Entscheidung künftig für Kinder mit Wohnsitz in EU-/EWR-Staaten ungekürzt gewährt (gilt in allen offenen Fällen).

Zwecks Klarstellung der BFH-Rechtsprechung wird für die Berechnung der steuerfreien Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge künftig nur steuerpflichtiger laufender Arbeitslohn herangezogen (gilt ab 1.1.2027).

Zum Zwecke der Quellensteuerentlastung wird die Freigrenze für Kleinhonorare von 250 € auf 500 € angehoben, die Freigrenze für das antragslose Freistellungsverfahren steigt von 10.000 € auf 100.000 € (gilt ab 1.1.2027).

Anhebung des Zinssatzes der Vollverzinsung auf 3,6 % p.a. (ab 1.1.2027).

Ausweitung der Digitalisierung und elektronischen Kommunikation mit der Finanzverwaltung (ab Tag nach der Verkündung).

Erweiterte Prüfungs- und Datenzugriffsrechte der Finanzverwaltung (ab Tag nach der Verkündung).

Anhebung der Forschungszulage von 15 Mio. € auf 25 Mio. € (rückwirkend ab 1.1.2026).

Eine dauerhafte Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte im Inland wird von 48 Monate auf 24 Monate verkürzt (gilt ab 1.1.2027).

Erweiterte Meldepflichten für die elektronische Lohnsteuerbescheinigung und Korrekturmöglichkeiten (gültig ab 1.1.2028).

☀️ Hallo Juli!Der Sommer ist da, die Tage sind länger und die To-do-Liste fühlt sich irgendwie nicht kürzer an. 😄Während...
01/07/2026

☀️ Hallo Juli!

Der Sommer ist da, die Tage sind länger und die To-do-Liste fühlt sich irgendwie nicht kürzer an. 😄

Während Sie die Sonne genießen, behalten wir Fristen, Zahlen und Steuertermine im Blick. So können Sie sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt – Ihr Geschäft, Ihre Familie oder einfach ein gutes Eis in der Mittagspause. 🍦

📅 Neuer Monat, neue Chancen:
Wir wünschen allen Mandantinnen und Mandanten einen erfolgreichen Start in den Juli – mit viel Sonnenschein, guten Ideen und möglichst wenig Papierkram.

🌻📊

🎉 Wahnsinn – unser Jan hat abgeräumt! 🎉Wir wussten natürlich schon immer, dass Jan ein richtig cleveres Kerlchen ist. Ab...
30/06/2026

🎉 Wahnsinn – unser Jan hat abgeräumt! 🎉

Wir wussten natürlich schon immer, dass Jan ein richtig cleveres Kerlchen ist. Aber die Ausbildung zum Steuerfachangestellten mit der Note 1 abzuschließen, ist wirklich eine herausragende Leistung!

Lieber Jan, wir sind unglaublich stolz auf dich und gratulieren dir von Herzen zu diesem tollen Erfolg. 💙

Umso mehr freuen wir uns, dass wir deinen weiteren beruflichen Weg gemeinsam mit dir gehen dürfen. Auf eine erfolgreiche Zukunft im Team HEGGER I HANSEN! 🚀

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