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Dein Anwalt. RECHTSANWALT STEPHAN SCHARLACH
KANZLEI FÜR IMMOBILIENRECHT UN INKASSO
VORSPRUNG DURCH SPEZIALISIERUNG
PARTNER DER IMMOBILIENBRACHE UND BAUWIRTSCHAFT

KANZLEI FÜR IMMOBILIENRECHT & INKASSO
VORSPRUNG DURCH SPEZIALISIERUNG:
Mietrecht,
Wohnungseigentumsrecht,
Maklerrecht,
Grundstücksrecht,
Immobilienverwaltungsrecht,
Bau- und Architektenrecht, Forderungsmanagement/Inkasso.

🟥 BGH kippt Drei-Angebote-Dogma in der WEG◾️BGH, Urteil vom 27.03.2026 – V ZR 7/25:Keine Pflicht zu drei Angeboten in de...
16/04/2026

🟥 BGH kippt Drei-Angebote-Dogma in der WEG◾️

BGH, Urteil vom 27.03.2026 – V ZR 7/25:

Keine Pflicht zu drei Angeboten in der WEG. Entscheidend ist allein eine wirtschaftlich vernünftige Entscheidung auf solider Grundlage. Auch ein einzelnes, bewährtes Angebot genügt.
Aber: Überteuerte oder ungeeignete Vergaben bleiben angreifbar.

AKS-Anmerkung: Diese Entscheidung des BGH, erleichtert die Verwaltung ungemein, ermöglicht pragmatische Auftragsvergaben, sichert aber auch die ordnungsgemäße Verwaltung ab.👍🏼

AKS-Tipp: Im Rahmen der nächsten Veranstaltung der .seminare.recht am 28.4.2026 um 18:00 Uhr im .studio werden wir als Exkurs die Auswirkungen dieser jüngsten BGH Rechtsprechung besprechen. Also: bitte rechtzeitig anmelden und Plätze sichern!☝🏼

🟥 Wir wünschen allen Mandanten, Freunden und Wegbegleitern angenehme Osterfeiertage.🥚
02/04/2026

🟥 Wir wünschen allen Mandanten, Freunden und Wegbegleitern angenehme Osterfeiertage.🥚

🟥 AKS-Rechtsprechung | AG Erfurt zu Mietbürgschaften◾️AG Erfurt, Urteil vom 25.3.2026 – 11 C 886/25:Wird eine Bürgschaft...
29/03/2026

🟥 AKS-Rechtsprechung | AG Erfurt zu Mietbürgschaften◾️

AG Erfurt, Urteil vom 25.3.2026 – 11 C 886/25:

Wird eine Bürgschaft im Rahmen eines Mietverhältnisses übernommen, so sollen damit typischerweise alle aus dem Mietverhältnis resultierenden Zahlungsansprüche abgesichert werden, somit auch grundsätzlich der Nutzungsausfall.
Wird in einer Bürgschaftsurkunde zunächst allgemein vereinbart, dass sämtliche aus dem Mietverhältnis resultierende Ansprüche abgesichert sind, später aber durch handschriftliche Eintragung in einem Textfeld konkretisiert, dass nur Mietzins und Nebenkosten gesichert sein sollen, so sind Nutzungsausfallentschädigungen gemäß § 546a BGB nicht mehr vom Sicherungszweck der Bürgschaft umfasst. 👍🏼

🟥 Diese Woche fand der Jahresauftakt unserer beliebten Seminarreihe zum Immobilienrecht statt. Wir freuen uns über das g...
22/02/2026

🟥 Diese Woche fand der Jahresauftakt unserer beliebten Seminarreihe zum Immobilienrecht statt. Wir freuen uns über das große Interesse und über das tolle Feedback.
Vielen Dank dafür. Ein großer Dank geht auch an unsere Kooperationspartner, den IVD Mitte e.V. und das Werkraum.Studio, in dessen schönen Räumen unsere Seminarreihe nun seit gut einem Jahr stattfindet.
Weiter geht’s dann am 24. März 2026. Das Thema und nähere Inhalte werden wir in Kürze bekannt geben.◾️

🟥 Jahresauftakt 2026 | Jetzt anmelden und frühzeitig Plätze sichern‼️Am 18. Februar 2026 um 18:00 Uhr findet die unserer...
04/02/2026

🟥 Jahresauftakt 2026 | Jetzt anmelden und frühzeitig Plätze sichern‼️

Am 18. Februar 2026 um 18:00 Uhr findet die unserer beliebten Seminarreihe zum Immobilienrecht statt, zum Thema:

„ Die richtige Behandlung von Mietmängeln.
Was Sie als Verwalter wissen sollten.“

INHALTE: Das Seminar richtet sich vornehmlich an Hausverwalter:innen und Vermieter:innen.Rechtsanwalt Scharlach informiert Sie in gewohnt verständlicher und prägnanter Weise und gibt praktische Tipps zu folgenden Punkten

Wann liegt ein Mietmangel vor?
Rechte u. Pflichten von Vermietern u. Mietern Verschiedene Mängelgewährleistungsrechte Mietminderung und Schadenersatz Richtige Organisation u. Durchführung der Mängelbeseitigung
Wann ist Ersatzwohnraum notwendig?
Prävention u. vorbeugende Wartungspflichten
Behandlung von Wasserschäden
u.v.m.

Während des Vortrages und im Anschuss besteht hinreichend Möglichkeit zur Diskussion und zur Beantwortung individueller Fragen.

DAUER: ca. 3 Stunden (Vortrag ca. 2 h, anschließende Diskussionen ca. 1 h)

ORT: Die Veranstaltung im .studio im Komplex der Zentralheize in Erfurt statt.

REFERENT: Rechtsanwalt Stephan Scharlach | Anwaltskanzlei Scharlach I AKS

KOSTEN: Teilnahme am Seminar inkl. Skript u. Zertifikat, Getränke, Fingerfood: 45,00 EUR zzgl. 19% MwSt.
Die Seminargebühr von 53,55 inkl. MwSt. ist vor der Teilnahme zu überweisen und fällt auch an bzw. wird nicht zurückerstattet, wenn Sie trotz vorheriger Anmeldung nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Die Kontoverbindung zur Bezahlung teilen wir Ihnen nach Ihrer Anmeldung mit.
Für Mitglieder:innen des .mitte oder einen/eine Stellvertreter:in ist die Teilnahme kostenlos (*also max. eine Person pro Mitgliedsfirma). Bitte geben Sie in diesem Fall bei der Anmeldung Ihre Mitgliedschaft und Mitgliedsnummer an. Wenn Sie trotz vorheriger Anmeldung nicht an der Veranstaltung teilnehmen, müssen Sie auch als IVD-Mitglied den regulären Preis bezahlen.

ANMELDUNG: Vorzugsweise per E-Mail: [email protected] oder per Tel: 0361 5414974. Anmeldeschluss ist der 17.02.2026. Sie erhalten keine gesonderte Anmeldebestätigung.

‼️JETZT ANMELDEN & PLÄTZE SICHERN‼️

🟥 Vorsprung durch Kooperation◾️Bereits seit vielen Jahren kooperiert unsere Kanzlei erfolgreich mit dem IVD Mittel e.V.A...
20/01/2026

🟥 Vorsprung durch Kooperation◾️

Bereits seit vielen Jahren kooperiert unsere Kanzlei erfolgreich mit dem IVD Mittel e.V.
Als Kooperationspartner Recht IVD Mitte e.V. für Thüringen steht Rechtsanwalt Scharlach, den Mitgliedern gern beratend zur Seite.
Seit einigen Jahren kooperieren wir zudem auch mit unserer Reihe Erfurter Seminare zum Immobilienrecht im Bereich Fortbildung mit dem IVD Mitte e.V. Im Rahmen der Vereinbarung können Mitglieder bzw. Mitgliedsunternehmen (eine Person pro Unternehmen) kostenfrei an den Veranstaltungen der Erfurter Seminare teilnehmen. Dies wird sehr gern angenommen. Eine gute Sache, die sich auch direkt positiv für die Mitglieder auszahlt, wie wir finden.

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🟥 Winterdienst | BGH verschärft Haftung ❄️Der Bundesgerichtshof hat 2025 mit zwei wegweisenden Entscheidungen die Verkeh...
10/01/2026

🟥 Winterdienst | BGH verschärft Haftung ❄️

Der Bundesgerichtshof hat 2025 mit zwei wegweisenden Entscheidungen die Verkehrssicherungspflichten bei Glätte deutlich verschärft – mit spürbaren Folgen für Eigentümer, Vermieter & Hausverwaltungen.

⚖️ BGH, Urteil vom 06.08.2025 – VIII ZR 250/23:
👉🏼 Vermieter haften, wenn Mieter auf vereisten gemeinschaftlichen Wegen stürzen – auch dann, wenn der Winterdienst an eine Firma übertragen wurde.
👉🏼 Der Dienstleister gilt als Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB).
👉🏼 Gilt auch in der WEG auf Gemeinschaftsflächen.

⚖️ BGH, Beschluss vom 01.07.2025 – VI ZR 357/24 | Beweiserleichterung für Geschädigte:
👉🏼 Temperaturen um den Gefrierpunkt + vereiste Stellen reichen aus.
👉🏼 Aufwendige Wetter- oder Gutachtennachweise sind nicht mehr nötig.

Was bedeutet das für Verwalter & Eigentümer?
✔️ Delegation entlastet nicht automatisch
✔️ Kontroll- & Überwachungspflichten werden wichtiger
✔️ Haftungsrisiken steigen deutlich

Unser Tipp: Winterdienst klar regeln, lückenlos kontrollieren und Dokumentation ernst nehmen – sonst wird’s schnell teuer.

Wir helfen Ihnen gern und unkompliziert. Meldern Sie sich einfach bei uns:
📧 [email protected]
☎️ 03615414074

🟥 Winterdienst | BGH verschärft Haftung ❄️Der Bundesgerichtshof hat 2025 mit zwei wegweisenden Entscheidungen die Verkeh...
10/01/2026

🟥 Winterdienst | BGH verschärft Haftung ❄️

Der Bundesgerichtshof hat 2025 mit zwei wegweisenden Entscheidungen die Verkehrssicherungspflichten bei Glätte deutlich verschärft – mit spürbaren Folgen für Eigentümer, Vermieter & Hausverwaltungen.

⚖️ BGH, Urteil vom 06.08.2025 – VIII ZR 250/23:
👉🏼 Vermieter haften, wenn Mieter auf vereisten gemeinschaftlichen Wegen stürzen – auch dann, wenn der Winterdienst an eine Firma übertragen wurde.
👉🏼 Der Dienstleister gilt als Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB).
👉🏼 Gilt auch in der WEG auf Gemeinschaftsflächen.

⚖️ BGH, Beschluss vom 01.07.2025 – VI ZR 357/24 | Beweiserleichterung für Geschädigte:
👉🏼 Temperaturen um den Gefrierpunkt + vereiste Stellen reichen aus.
👉🏼 Aufwendige Wetter- oder Gutachtennachweise sind nicht mehr nötig.

Was bedeutet das für Verwalter & Eigentümer?
✔️ Delegation entlastet nicht automatisch
✔️ Kontroll- & Überwachungspflichten werden wichtiger
✔️ Haftungsrisiken steigen deutlich

Unser Tipp: Winterdienst klar regeln, lückenlos kontrollieren und Dokumentation ernst nehmen – sonst wird’s schnell teuer.

Wir helfen Ihnen gern und unkompliziert. Meldern Sie sich einfach bei uns:
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eigentümer hausverwaltung aks anwaltskanzleischarlach rechtsanwaltscharlach

🟥 Kompetenz 2026 | Vorsprung durch Spezialisierung◾️🏠 AKS Immobilien | .anwalt.kanzlei.scharlach ⚡️ AKS Energie | .energ...
04/01/2026

🟥 Kompetenz 2026 | Vorsprung durch Spezialisierung◾️

🏠 AKS Immobilien | .anwalt.kanzlei.scharlach
⚡️ AKS Energie | .energy.solution
📢 Erfurter Seminare | .seminare.recht
🤝 Kooperation mit dem IVD Mitte e.V.| .mitte

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🟥 Wir wünschen allen Mandanten, Wegbegleitern, Unterstützern und Freunden frohe Weihnachten.🎄
24/12/2025

🟥 Wir wünschen allen Mandanten, Wegbegleitern, Unterstützern und Freunden frohe Weihnachten.🎄

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Bahnhofstraße 4a
Erfurt
99084

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