Rechtsanwalt Schlösser - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Rechtsanwalt Schlösser - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht RA Schlösser berät und vertritt Künstler, insb. Fotografen, Musiker, Designer bundesweit. Mr. Bilderdieben auf die Finger.

Schlösser Lawyer/Attorney advises and represents international artists, especially photographers, musicians, designers in Germany nationwide. Wir beraten vorwiegend Foto-Künstler zu ihren Urheberrechten oder Personen des öffentlichen Lebens in medienrechtlichen Angelegenheiten. Wann immer sich die Gelegenheit bietet klopfen wir Rechtsverletzern wie z.B.

Erfolg für Stephan Brandner: Gericht bestätigt Mitgliedschaft im VereinStephan Brandner hat erfolgreich vor dem Amtsgeri...
20/06/2024

Erfolg für Stephan Brandner: Gericht bestätigt Mitgliedschaft im Verein
Stephan Brandner hat erfolgreich vor dem Amtsgericht Gera (Az.: 1 C 100/22) geklagt und bleibt weiterhin aktives Mitglied der Gedenkstätte Amthordurchgang Gera e.V..
Stephan Brandner wurde bereits im Jahr 2021 aus dem Verein ausgeschlossen, weil seine Mitgliedschaft in der AfD angeblich im Widerspruch zu den Zielen des Vereins stehe. Der Vorstand begründete dies unter anderem damit, dass der Thüringer AfD-Landesverband seit Mitte März 2021 vom Thüringer Verfassungsschutz beobachtet wird. Weiterhin wurde Brandner vorgeworfen, antisemitische und rassistische Ressentiments zu bedienen, indem er die Verleihung des Verdienstkreuzes an Udo Lindenberg als "Judaslohn" bezeichnete und angeblich Menschen mit anderer Meinung verhöhnte.
Das Gericht stellte nun fest, dass die Beschlüsse des Vorstandes vom 28.09.2021 sowie der Mitgliederversammlung vom 27.11.2021 nichtig sind. Es wurde klargestellt, dass die Mitgliedschaft in einer Partei, die vom Thüringer Verfassungsschutz beobachtet wird, allein nicht ausreicht, um eine Vereinsmitgliedschaft zu beenden. Zudem befand das Gericht, dass die vorgebrachten Vorwürfe gegen Stephan Brandner nicht hinreichend belegt seien. Die Verwendung des Begriffs "Judaslohn" wurde als politisch und historisch kontextualisiert und nicht als antisemitische Äußerung gewertet. Ebenso wurden die Äußerungen unseres Mandanten im politischen Diskurs als nicht ausreichend für einen Ausschluss angesehen.
Das Gericht betonte, dass persönliche Anfeindungen und scharfe politische Rhetorik zum politischen Geschäft gehören und keine ausreichende Grundlage für einen Ausschluss darstellen. Es stellte zudem fest, dass der Verein gegen das Willkürverbot aus Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen habe, indem er ohne nachvollziehbaren Grund allein die Mitgliedschaft in einer bestimmten Partei als Hinderungsgrund für eine Vereinszugehörigkeit wertete.
Die Kosten des Rechtsstreits wurden dem Beklagten auferlegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Entscheidung dürfte beispielhaft für eine größere Anzahl gleichgelagerter Fälle sein, bei denen die Mitgliedschaft in der AfD zum Anlass für Vereinsausschlüsse genommen wird.

Nach Einreichung eines Antrags auf einstweilige Verfügung durch die Kanzlei Schlösser knickt YouTube ein und stellt das ...
08/04/2022

Nach Einreichung eines Antrags auf einstweilige Verfügung durch die Kanzlei Schlösser knickt YouTube ein und stellt das Video:
„Mit einer AfD-Regierung ginge es uns besser! 5 Fragen - 5 Antworten“ wieder online.

Um dieses Video geht es: https://www.youtube.com/watch?v=ZMPifIlzk0A

YouTube (Inhaber: Google Ireland Limited) wollte mit der Sperrung des Videos Forderungen des AfD-Politikers Stephan Brandner (MdB) zur Abschaffung von Corona-Maßnahmen zensieren.

Also eigentlich wäre es mir ja egal, denn "Pecunia non olet" - Geld stinkt bekanntlich nicht. Aber die Thüringer Allgeme...
01/12/2021

Also eigentlich wäre es mir ja egal, denn "Pecunia non olet" - Geld stinkt bekanntlich nicht. Aber die Thüringer Allgemeine Zeitung titelt heute "AfD-Fraktion übernimmt Kosten für Ihren Chef" und macht daraus einen Skandal. Während es völlig normal ist, dass eine Fraktion sich hinter ihren angegriffenen Fraktionschef stellt, finde ich es - sagen wir mal - beachtlich, dass ein Ministerpräsident für Lügen, die er im TV verbreitet die Staatskasse, genauer gesagt, die Landeshauptkasse über die Staatskanzlei zahlen lässt. Bestimmt gibt es morgen einen Bericht in der TA und Sondersendungen im TV darüber.

Ramelow gibt in der Stinkefinger-Affen-Affäre klein beiDer Ministerpräsident Thüringens - von CDU-Gnaden - Bodo Ramelow ...
28/11/2021

Ramelow gibt in der Stinkefinger-Affen-Affäre klein bei

Der Ministerpräsident Thüringens - von CDU-Gnaden - Bodo Ramelow (DIE LINKE/SED) war im Herbst des Jahres 2020 durch die Talkshows gezogen und hatte seinen im Thüringer Landtag gegenüber (dem in dieser Sache von der Kanzlei Schlösser vertretenen) Stefan Möller erhobenen Stinkefinger mit einer Räuberpistole zu rechtfertigen versucht.

Es war einer der inzwischen klassischen Ausraster des Thüringer Ministerpräsidenten.

Stefan Möller hätte angeblich „auf seiner eigenen Seite auf seinem eigenen Internetauftritt einen Affen der den Mittelfinger hinzeigt als Kommentar zu Geflüchteten, zu der Frage Flucht und Vertreibung“ veröffentlicht, so die Behauptung / Rechtfertigung des MP Ramelows.

Dabei handelte es sich um eine unhaltbare Falschbehauptung. Das konnte auch im Prozess nachgewiesen werden.

Das ZDF hatte seinerzeit folgerichtig unverzüglich in der Sendung Lanz eine von der Kanzlei Schlösser verlangte Gegendarstellung veröffentlicht.

Der MDR wurde gleichfalls aufgefordert, ließ sich dagegen „natürlich“ von Gebührengeldern bis in die zweite Instanz verklagen und musste dann doch eine Gegendarstellung veröffentlichen.

Auch Ramelow gab nun nach mehr als einem Jahr vor dem Landgericht Leipzig letztlich eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab und verpflichtete sich die Behauptung nicht erneut zu tätigen. Außerdem erkannte er die Rechtsanwaltskosten der Abmahnung der Kanzlei Schlösser an und erstattete diese inzwischen.

Offen ist noch, ob Ramelow auch die Rechtsanwaltskosten für die Gegendarstellungsverlangen erstatten muss. Dies wird in Kürze entschieden.

Sascha Schlösser
Rechtsanwalt
(Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht)

29/09/2021

Kleiner Nachtrag zum rechtsanwaltlichen Wahlkampfeinsatz.
Im Auftrag von Stephan Brandner (AfD) konnte Björn Harras (DIE LINKE) davon überzeugt werden, dass es auch im Wahlkampf besser ist, bei der Wahrheit zu bleiben und unzutreffende Behauptungen über Stephan Brandner zu unterlassen. Die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wurde abgegeben und die anwaltlichen Kosten erstattet.

12/07/2021

Verkündung des „Prüffalls“ durch den Verfassungsschutzpräsidenten Kramer war rechtswidrig!

Die Rechtswidrigkeit der Verkündung des „Prüffalls“ stellte heute das Verwaltungsgericht Weimar fest und gab einer von den Rechtsanwälten Schlösser und Hornemann für den Landesverband Thüringen der Alternative für Deutschland bereits im Jahr 2019 eingereichten Klage insoweit statt.

Der Landesverfassungsschutz durfte mangels Rechtsgrundlage auch auf Anfrage der Presse keine entsprechende Information nach außen geben. Eine solche Kompetenz besteht nur für Beobachtungsfälle und Verdachtsfälle.

Die Verfahrensdauer von 3 Jahren für diese Erkenntnis ist genauso bedauerlich, wie die Tatsache, dass die parallel erhobenen Ansprüche der Fraktionsmitglieder mangels unmittelbarer Betroffenheit von der Prüffallverkündung zurückgewiesen wurden.

Die Begründung des Gerichts hierfür, die auf Entscheidungen zu Vereinen und deren Mitgliedern abstellt, verfängt nach meiner Auffassung nicht, denn Funktionäre einer Partei sind offensichtlich von der Prüffallverkündung ganz anders betroffen als einfache Mitglieder.

Vor dem Verwaltungsgericht Weimar wurden heute die Klagen des AfD-Landesverbandes Thüringen, der AfD-Fraktion im Thüring...
11/06/2021

Vor dem Verwaltungsgericht Weimar wurden heute die Klagen des AfD-Landesverbandes Thüringen, der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag und von 7 Fraktionsmitgliedern gegen den Freistaat Thüringen wegen der Verkündung des sog. „Prüffalls“ und der Wahlbeeinflussung im Jahr 2018 jeweils durch den Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Kramer verhandelt.

Im Vorfeld der Wahl Björn Höckes zum Spitzenkandidaten der AfD für die Landtagswahl 2019 hatte Kramer im Spiegel gewarnt:

"Wenn die AfD Björn Höcke zum Spitzenkandidaten macht, bekennt sie sich zu dem, was er sagt. Damit würde die Partei zementieren, wo sie steht."

Die insgesamt 9 Kläger wurden von Rechtsanwalt Schlösser und Rechtsanwalt Hornemann vertreten. Für die Kläger waren außerdem Stefan Möller und Robert Sesselmann anwesend.

Damit saßen insgesamt 4 Volljuristen auf Seiten der Kläger.

Für den Freistaat Thüringen, war der Verfassungsschutzpräsident Kramer, nebst Vizepräsidenten und Rechtsanwalt Dr. Esser aus Erfurt vor Ort.

Für ein über mehrere Jahre andauerndes und intensiv vorbereitetes Verfahren wurde dann doch noch einmal recht intensiv argumentiert.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich das Verwaltungsgericht Weimar der Vielzahl der mittlerweile ergangenen Rechtsprechung anschließen und feststellen wird, dass Kramer rechtswidrig die AfD Thüringen öffentlich als Prüffall des Verfassungsschutzes bezeichnet hatte.

Spannend wird, wie sich das Gericht zur unmittelbaren Betroffenheit der Fraktion und der Fraktionsmitglieder durch die rechtswidrige Prüffallerklärung endgültig positioniert.

Tragisch ist natürlich die Verfahrensdauer. Effektiver Rechtsschutz sieht anders aus.

Eine Verkündung der Entscheidung erfolgt am 12.07.2021.

https://www.ardmediathek.de/video/mdr-thueringen-journal/prueffall-afd-vor-verwaltungsgericht/mdr-thueringen/Y3JpZDovL21kci5kZS9iZWl0cmFnL2Ntcy81NTk3MTIwMS1kOGFkLTRlOTQtODE4ZC02N2E5M2M5NTY5OWM/

01/03/2021

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat heute entschieden, dass die Corona-Grundverordnung der Landesregierung vom Mai 2020 nichtig und auch die Bußgeldvorschriften vom Mai, Juni und Juli 2021 in Teilen verfassungswidrig sind.

Wer durch die Maiverordnung der Landesregierung finanzielle Einbußen erlitten hat, kann dadurch nun möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend machen. Auch gibt es Aussicht auf Erfolg, gegen erlassene Bußgeldbescheide zum Beispiel wegen Nichteinhaltung der Maskenpflicht rechtlich vorzugehen.

25/01/2021


Der Candy-Crush-Champion und Nebenbei-Ministerpräsident Bodo Ramelow hat vor dem OLG Dresden eine weitere indirekte Schlappe in zweiter Instanz eingefahren. Der MDR wurde rechtskräftig zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu Ramelows Äußerung im MDR-Sommerinterview verurteilt (Bildschirmeinblendung im Video). Eine weitere Unterlassungsklage gegen den MP ist anhängig.

Wenn ich jetzt behaupten würde, dass im   nur noch   sitzen, wäre das dann eigentlich eine  ? Vielleicht, aber es schein...
15/01/2021

Wenn ich jetzt behaupten würde, dass im nur noch sitzen, wäre das dann eigentlich eine ?

Vielleicht, aber es scheint ganz so als wäre das nicht ausgeschlossen. Die Chancen dafür stehen nicht erst seit dieser Pressemitteilung (nachfolgend angefügt) sehr gut.

" " ist also eine Beleidigung. Aha!
Ich kenne nur
" " und " " geht dagegen in Ordnung.
Ja selbstverständlich!
" " und " " sind quasi und die Verwendung der entsprechenden Hashtags führt unmittelbar zu Verleihung des in China deswegen inzwischen massenhaft produzierten .

Wäre der Hashtag oder also eine Beleidigung? Na dann lasse ich das lieber.

Aber hey, wenn diese Justiz für jeden sichtbar den Bach runtergeht, wäre es ja kaum zu vermitteln, wenn es sich nicht am am deutlichsten zeigen würde. Wäre der Hashtag also eine Beleidigung? Na dann lasse ich das wohl auch lieber oder frage künftig immer einen Fachanwalt für Strafrecht, bevor ich mich äußere.

Wahrscheinlich arbeitet das einfach nur mit am Tod der T-Shirt-Industrie (Vorsicht nicht ganz ernst gemeinte Verschwörungstheorie).

Dieses zerlegt sich schon länger selbst, man muss gar nichts machen, nur zuschauen. Man muss es noch nichteinmal .

Also, wenn ich jemanden wirklich beleidigen möchte, dann gibt es hinterher keine Zweifel und dann weiß derjenige hinterher, dass ich ihn beleidigt habe und ich auch und dann nehme ich auch die Verurteilung hin wie ein (oder eine oder ein ).

oder ist eine reine Missfallensbekundung. Dies plötzlich und für die Bürger unvorhersehbar zur Beleidigung zu erklären und mit der Keule des Strafrechts zuzuschlagen, erweckt leider den Eindruck einer vom Verfassungsgericht gedeckten politischen Justiz.

Das Verfassungsgericht hat so viel zugelassen, dass man gar nicht mehr weiß, wen man zuerst soll oder von wem man sich zuerst lassen soll. Ausgerechnet ist also nun eine Beleidigung.

Naja, mein Respekt vor den Männern, Frauen und Diversen in roten Röcken, die Geschlechter erfinden, jede beamtenrechtliche Konkurrentenklage auf mindestens hundert Seiten Begründen und da, wo die stirbt, wegschauen oder solche Drangsalierungen der Bürger mit Strafrecht dulden, geht inzwischen gegen Null. Das ist leider nicht nur bei mir so.

Ich wünsche mir wie viele Kollegen ein , das wieder judicial self-restraint praktiziert, die richtigen Schwerpunkte setzt und seinem Namen wieder Ehre macht.

Der selbstverschuldete Ansehensverlust ist leider gar nicht witzig, sondern eine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung, auf welche ich einen Eid geschworen habe, den ich sehr ernst nehme.



Sascha Schlösser Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:
"Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung aufgrund des Zurschaustellens eines Pullovers mit dem Schriftzug „FCK BFE“ („F**k Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit“) richtete.
Die fachgerichtliche Würdigung der Botschaft als eine strafbare Beleidigung im Sinne des § 185 StGB ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das Amtsgericht hat mit Blick auf die gesamten Umstände des Falls nachvollziehbar begründet, dass sich die Äußerung auf die örtliche Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) bezog und damit hinreichend individualisiert war. Der Fall unterscheidet sich insoweit erheblich von vergangenen Fällen, in denen die Strafgerichte bei den herabsetzenden Botschaften „ACAB“ („all cops are bastards“) und „FCK CPS“ („f**k cops“) ohne zureichende Feststellungen zu Unrecht eine individualisierende Zuordnung zu bestimmten Personen und damit ein strafbares Verhalten angenommen hatten."

07/10/2020

Jetzt müssen wir natürlich noch hoffen, dass die Kanzlerin nicht beim Landgericht Leipzig anruft und verlangt, das Urteil rückgängig zu machen.

Das ZDF hat am 30.09.2020 folgende von der Kanzlei Schlösser veranlasste Gegendarstellung des MdL Stefan Möller ausgestr...
29/09/2020

Das ZDF hat am 30.09.2020 folgende von der Kanzlei Schlösser veranlasste Gegendarstellung des MdL Stefan Möller ausgestrahlt:

Gegendarstellung

In der Fernsehsendung Markus Lanz vom 8. September 2020 behauptet Ministerpräsident Bodo Ramelow in Bezug auf meine Person:

„Er hat auf seiner eigenen Seite auf seinem eigenen Internetauftritt einen Affen, der den Mittelfinger hinzeigt als Kommentar zu Geflüchteten, zu der Frage Flucht und Vertreibung.“

Hierzu stelle ich fest:

Dies ist unzutreffend. Ich habe auf meinem Internetauftritt keinen Beitrag, in welchem ein Affe den Mittelfinger als Kommentar zu Geflüchteten, zu der Frage Flucht und Vertreibung, hinzeigt.

Erfurt, 22.09.2020
Stefan Möller

https://www.schloesser.eu/news/56/88/Gegendarstellung-bei-Markus-Lanz-veranlasst/

Die Gegendarstellung zum Internetbeitrag findet sich hier:
https://www.zdf.de/gesellschaft/markus-lanz/markus-lanz-vom-8-september-2020-100.html

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