10/01/2026
🟥 Winterdienst | BGH verschärft Haftung ❄️
Der Bundesgerichtshof hat 2025 mit zwei wegweisenden Entscheidungen die Verkehrssicherungspflichten bei Glätte deutlich verschärft – mit spürbaren Folgen für Eigentümer, Vermieter & Hausverwaltungen.
⚖️ BGH, Urteil vom 06.08.2025 – VIII ZR 250/23:
👉🏼 Vermieter haften, wenn Mieter auf vereisten gemeinschaftlichen Wegen stürzen – auch dann, wenn der Winterdienst an eine Firma übertragen wurde.
👉🏼 Der Dienstleister gilt als Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB).
👉🏼 Gilt auch in der WEG auf Gemeinschaftsflächen.
⚖️ BGH, Beschluss vom 01.07.2025 – VI ZR 357/24 | Beweiserleichterung für Geschädigte:
👉🏼 Temperaturen um den Gefrierpunkt + vereiste Stellen reichen aus.
👉🏼 Aufwendige Wetter- oder Gutachtennachweise sind nicht mehr nötig.
Was bedeutet das für Verwalter & Eigentümer?
✔️ Delegation entlastet nicht automatisch
✔️ Kontroll- & Überwachungspflichten werden wichtiger
✔️ Haftungsrisiken steigen deutlich
Unser Tipp: Winterdienst klar regeln, lückenlos kontrollieren und Dokumentation ernst nehmen – sonst wird’s schnell teuer.
Wir helfen Ihnen gern und unkompliziert. Meldern Sie sich einfach bei uns:
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