02/07/2026
🟥 Neues Urteil zum Maklerrecht | Provision als Verwaltung sichern!◾️
Der BGH hat mit Urteil vom 21.05.2026 (I ZR 224/25) entschieden:
Verwaltet ein Wohnungsvermittler die vermittelte Wohnung selbst, steht ihm dafür keine Provision zu – weder vom Mieter noch vom Vermieter. Betroffen ist insbesondere die Mietsonderverwaltung; bei reiner WEG-Verwaltung des Gemeinschaftseigentums bleibt die bisherige BGH-Linie (III ZR 299/02) maßgeblich.
Für Hausverwaltungen heißt das: Erfolgsabhängige Vergütungen bei Neuvermietung sind tot.
Was bleibt, ist die Einbettung der Vermittlungsunterstützung in das laufende, nicht erfolgsabhängige Verwalterhonorar – oder die echte, unabhängige Maklerkooperation mit transparenter Tippgeberregelung.
Wir unterstützen Hausverwaltungen bei der rechtssicheren Anpassung Ihren Verwalterverträge. 💪🏼
👉🏼Kontakt: 0361 5414974 | [email protected] | www.aks-erfurt.de | AKS I Anwaltskanzlei Scharlach
‼️Zusätzlich planen wir im Rahmen der Erfurter Seminare ein zeitnahes Kurz-Webinar. Weitere Informationen hierzu in Kürze. 👉🏼 ERFURTER SEMINARE