30/03/2023
Leistung abgelehnt – was nun?
Erwerbsminderungsrente abgelehnt? Hartz IV-Leistungen abgelehnt? Krankengeld abgelehnt? Weiterversorgung mit Hörgeräten abgelehnt? ......abgelehnt? Und nun?
Immer wieder kommt es vor, dass Behörden, Krankenkassen oder andere Sozialleistungs- oder Sozialversicherungsträger Leistungen, die Sie dort beantragt haben ganz ablehnen oder in geringerer Höhe als beantragt bewilligen. Häufig genug leuchtet Ihnen der Grund, so ein solcher überhaupt angegeben ist, nicht ein. Manchmal fühlt es sich so an, als ob Ihr Antrag einfach aus Prinzip erstmal abgelehnt wird.
In diesem Fällen haben Sie die Möglichkeit, gegen die Entscheidung - technisch gesehen handelt es sich um einen sog. Verwaltungsakt - vorzugehen.
WIDERSRPUCH
Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Doch aufgepasst: Der Widerspruch muss immer binnen eines Monats, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben, bei der Behörde eingegangen sein. Und er muss immer schriftlich, in elektronischer Form nach § 36a Abs. 2 Sozialgesetzbuch I oder zur Niederschrift eingelegt werden.
Eine einfache E-Mail reicht nicht aus! Der Widerspruch kann, muss aber nicht begründet werden. Wird die Frist versäumt, so wird der Bescheid unanfechtbar!
KLAGE
Bleibt die Behörde bei ihrer Entscheidung, können Sie auch gegen diesen Widerspruchsbescheid vorgehen. Auch hier gilt wieder eine Frist von einem Monat, innerhalb der Klage zum Sozialgericht eingereicht werden kann. Die Klage muss entweder schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
Scheuen Sie sich nicht davor, sich mit einer Behörde ggfs. auch vor Gericht zu streiten. Es geht schließlich darum, dass Sie gerecht behandelt werden.
Weder im Widerspruchsverfahren noch im Klageverfahren vor dem Sozialgericht besteht Anwaltszwang. Gleichwohl unterstütze ich als Fachanwältin für Sozialrecht Sie gern bei Ihrem Anliegen.
Herzlichst
Ihre
Jutta Zilles