Anwaltskanzlei Göhlich

Anwaltskanzlei Göhlich Kontaktinformationen, Karte und Wegbeschreibungen, Kontaktformulare, Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Bewertungen, Fotos, Videos und Ankündigungen von Anwaltskanzlei Göhlich, Rechtsanwalt und Rechtsanwaltskanzlei, Kasseler Straße 40-42, Emstal.

01/09/2021

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

aufgrund einer technischen Umstellung sind derzeit unsere Telefonnummern "tot" und wir leider telefonisch nicht erreichbar. Wir arbeiten an einer Lösung und Wiederherstellung der Erreichbarkeit. Bitte schreiben Sie uns bis dahin eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an: [email protected]

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

06/07/2021

Wegen eines Stromausfalls in der Kasseler Straße sind wir voraussichtlich bis heute mittag telefonisch nicht zu erreichen und können auch keine E-Mails beantworten. Wir bitten um Verständnis.

Aus gegebenem Anlass:Ich bin gefragt worden, ob ich von dem neuen Gesetz der Bundesregierung gehört hätte, durch das mit...
04/05/2020

Aus gegebenem Anlass:

Ich bin gefragt worden, ob ich von dem neuen Gesetz der Bundesregierung gehört hätte, durch das mit Wirkung zum 14.05.20 die Impfpflicht beschlossen wurde und dass man, wenn man dem nicht rechtzeitig widerspricht, alle Grundrechte verliert, sollte man sich nicht impfen lassen.

Nachdem es mir mehr als erstaunlich vorkäme, wenn es ein solches Gesetz geben würde, habe ich mal nachgeschaut, um was es da geht. Die Ergebnisse kurz und knapp hier:

1. Es ist gar nichts beschlossen worden. Tatsache ist, dass eine Änderung dieses derzeit brandaktuellen Gesetzes im Raume steht, die durch ein Gesamtpaket erfolgen soll. Der bisher vom Kabinett beschlossene und als "Formulierungshilfe" vorliegende Gesetzentwurf soll nach dem bisherigen Zeitplan am 5. Mai von den Regierungsfraktionen in den Bundestag eingebracht werden. Die erste Lesung ist für den 7. Mai und die abschließende Abstimmung im Parlament für den 14. Mai vorgesehen. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Es soll dort abschließend am 15. Mai beraten werden und bis Mitte Juni in Kraft treten.

2. Teil dieses Gesetzes ist eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes und hier auch des § 28 IFSG, in der das Thema vorkommt, dass bei Vorlage einer Immunitätsdokumentation man von bestimmten Maßnahmen ausgenommen werden kann. Der Text des Entwurfes lautet vollständig: "Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaß-nahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertra-gen kann.“

3. Im Ergebnis bedeutet dies: wer im Falle von Schutzmaßnahmen, die die Ausbreitung eines Virus hemmen sollen ( also etwa Lockdownmaßnahmen etc.) belegen kann, dass er von einer bestimmten Infektion nicht mehr angesteckt werden kann und daher auch selbst nicht übertragen kann (etwa durch eine Impfbestätigung oder durch eine andere "Immunitätsdokumentation" - etwa dadurch, dass man die betreffende Krankheit bereits hatte und es klar ist, dass man dann immun ist), der ist von den Schutzmaßnahmen ausgenommen, muss also etwa nicht in gleichem Maße "zuhause bleiben".

Neu daran ist, dass über die bisher bereits bekannte "Impfdokumentation" zum Nachweis der Immunität hinaus nunmehr eine "Immunitätsdokumentation" geführt werden kann, die auch anders als durch Impfbestätigung erbracht werden kann.

Die Behauptung, dass damit ein Impfzwang eingeführrt werde, ist ebenso großer Blödsinn wie die Behauptung. dass dann, wenn man sich nicht impfen lasse man "alle Grundrechte" verliere.

Die betreffende Gesetzesänderung ist eine in einem sehr umfassenden Paket von Gesetzesänderungen. Sie spricht mit keiner Silbe von Impfpflichten, auch nicht von Grundrechtsverlusten, und sie regelt im Übrigen tatsächlich, dass Personen, die eine Immunität nachweisen könnten, von Schutzmaßnahmen ausgenommen werden können. Das gibt mehr Freiheit und schränkt sie nicht mehr ein.

Die links zur dem Originaltexten des Gesetzes sowie zur offiziellen Zusammenfassung stelle ich in die Kommentare noch einmal ein, da sich gezeigt hat, dass dieser Beitrag sonst nur schwer zu teilen ist.

Das deutsche Gesundheitswesen ist in einem sehr guten Zustand. Jeder, der ärztliche oder pflegerische Hilfe benötigt, bekommt sie auch und wir alle genießen einen umfassenden Krankenversicherungsschutz. Dennoch gibt es Bereiche, wie zum Beispiel die Pflege, in denen wir unser Gesundheitswesen zuk...

Ich bin stolz, Teil eines kleinen Zusammenschlusses nordhessischer Rechtsanwälte zu sein, die ihren Beitrag zur "Hilfe f...
30/03/2020

Ich bin stolz, Teil eines kleinen Zusammenschlusses nordhessischer Rechtsanwälte zu sein, die ihren Beitrag zur "Hilfe für Helfer" leisten wollen. Die Angehörigen der Berufsgruppen, die in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen und in der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung arbeiten, erhalten derzeit viel (virtuellen und realen) Applaus. Darüber hinaus aber ist es erforderlich, diesen Menschen auch mehr als ein Schulterklopfen zukommen zu lassen. Aus diesem Grunde wurde die Initiative "Wir helfen Lebensrettern" gegründet, bei der die angeschlossenen Rechtsanwälte diesen Menschen mit kostenloser telefonischer Erstberatung zur Seite stehen. Nähere Informationen gibt es hier:

Kostenlose telefonische Erstberatungsgespräche

Für unsere Mandanten, für die die Soforthilfe (siehe Post der letzten Woche) in Betracht kommt, verlinke ich nachstehend...
30/03/2020

Für unsere Mandanten, für die die Soforthilfe (siehe Post der letzten Woche) in Betracht kommt, verlinke ich nachstehend nunmehr die näheren Informationen des RP Kassel mit den genaueren Informationen zur Antragstellung.

Wichtiger technischer Hinweis vorab:Wir erwarten eine hohe Nachfrage. Um keine Serverkapazitäten zu blockieren, deaktivieren wir das Online-Formular nach 15 Minuten ohne Eingabe. Ihre Angaben werden in dem Fall nicht gespeichert, und Sie müssten von vorne beginnen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie...

16/03/2020

Liebe Mandanten, liebe Partner, liebe Mitmenschen,

die aktuelle Situation um COVID-19 führt auch bei uns dazu, dass wir einige Veränderungen im Kanzleibetrieb vornehmen müssen.

Zunächst einmal: Wir sind weiterhin gerne und wie gewohnt für Sie da! Wir möchten jedoch Folgendes mitteilen, erbitten und wünschen:

Die kommenden Wochen werden geprägt sein von Umstrukturierungen, von Veränderungen, von Einschnitten in vielen Lebensbereichen. Bitte tragen Sie alle Ihren Teil dazu bei, dass diese Dinge gelingen und wir gemeinsam die derzeitige Situation gut überstehen.

Dies betrifft insbesondere den Schutz von älteren, kranken, oder immunschwachen Menschen - die aktuellen Maßnahmen mögen Ihnen übertrieben erscheinen, und im Falle einer Infektion würden Sie oder ich vielleicht nicht einmal merken, dass wir erkrankt sind - wir haben aber eine Pflicht gegenüber unseren Mitmenschen, die wir schützen und auf die wir nun aufpassen müssen. Bitte nehmen Sie diese Pflicht ernst und wahr.

Nehmen Sie die Einschränkungen ernst - betrachten Sie die aktuellen Schul- und Kindergartenschließungen sowie die Einschränkungen in den Betrieben nicht als verlängerte Ferien; der Nutzen einer Schulschließung geht verloren, wenn die Schüler die Zeit nutzen, um in großen Gruopen durch die Städte und EInkaufszentren zu ziehen.

Akzeptieren Sie bitte, dass es keinen Grund zur Panik gibt, aber viele Gründe für Achtsamkeit. Halten Sie sich an einige wesentliche Punkte - meiden Sie zu engen Kontakt zu Ihren Mitmenschen (zu deren Schutz) und setzen Sie schlicht und ergreifend grundlegende hygienische Richtlinien um. Dann haben Sie bereits viel getan.

Für unsere Kanzlei und den Arbeitsbetrieb gilt Folgendes:

Zum Schutze der Mitarbeiter werden diese vorläufig zuhause bleiben bzw. werden ihre Arbeitszeiten auf das absolut Notwendige beschränkt. Mein Kollege, Herr RA Flake und ich, werden aber in der Kanzlei sein und den Betrieb aufrecht halten sowie uns um die Bearbeitung unserer Mandate kümmern; Sie müssen nicht befürchten, dass es zu Nachteilen oder Einschänkungen kommt, aber wir bitten um Verständnis, sollten einmal Bearbeitungszeiten etwas länger sein als gewohnt.

Termine in unseren Räumen werden wir ebenfalls auf das Notwendige beschränken. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir vor jedem persönlichen Termin dessen Notwendigkeit mit Ihnen gemeinsam prüfen; soweit Dinge per E-Mail oder Telefon geregelt und geklärt werden können, werden wir dies tun - zu Ihrem und unserem Schutz.

Bei tatsächlich erforderlichen Terminen in der Kanzlei bitten wir um Verständnis dafür, dass wir vorläufig auf den festen Händedruck verzichten - wir werden Sie dafür umso herzlicher mit einem Lächeln begrüßen und so schnell als möglich wieder zum normalen Kanzleileben zurück kehren.

Wir bedanken uns schon jetzt für Ihr und Euer Verständnis, sollten etwaige Verzögerungen, ggfs. auch bedingt durch staatliche Vorgaben, auftreten.

Abschließend möchten wir den Ärzten und Pflegekräften, den MitarbeiterInnen im Einzelhandel, denjenigen, die das tägliche Leben trotz aller Widrigkeiten aufrecht halten, sowie Unternehmen aus allen Branchen, die bereits direkt betroffen sind, unseren Respekt aussprechen… Wir wünschen Ihnen allen viel Durchhaltevermögen.

Nach alledem verbleibt nur noch: Krisenzeiten können auch das Beste in Menschen hervorrufen. Insofern lassen Sie uns das übliche Miteinander zum Füreinander werden lassen.

Alles Gute!

07/01/2020

Allen Freunden, Mandanten, Partnern und sonstigen Weggefährten wünschen wir einen wunderbaren Start ins Jahr 2020 und vor allem beste Gesundheit fürs neue Jahr. Vielen Dank für Ihr und Euer Vertrauen!

28/12/2018

Allen Freunden, Mandanten, Partnern und sonstigen Weggefährten wünschen wir einen wunderbaren Start ins Jahr 2019 und vor allem beste Gesundheit fürs neue Jahr. Vielen Dank für Ihr und Euer Vertrauen!

Heute sind wir auf der EMSAGA in Bad Emstal. Besuchen Sie uns gern an unserem Stand.
14/02/2016

Heute sind wir auf der EMSAGA in Bad Emstal. Besuchen Sie uns gern an unserem Stand.

Adresse

Kasseler Straße 40-42
Emstal
34308

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Dienstag 09:00 - 12:00
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Mittwoch 09:00 - 12:00
Donnerstag 09:00 - 12:00
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Freitag 09:00 - 12:00

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