Rechtsanwalt Ulrich von Buch bis 2025 Junger † & von Buch

Rechtsanwalt Ulrich von Buch bis 2025 Junger † & von Buch Rechtsanwalt Ulrich von Buch
(bis 2025 Junger & von Buch)

Die Rechtsanwaltskanzlei im Zentrum von Eislingen bei Göppingen

Aufgrund unserer Erfahrung sind wir Ihnen ein kompetenter Ansprechpartner auf vielen Rechtsgebieten.



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01/02/2026
Misch dich ein - Bei dir daheim!Ihr/Sie wollt mehr über mich erfahren? Am Montag, den 27.05.2024, von 19.00 Uhr bis 21.0...
22/05/2024

Misch dich ein - Bei dir daheim!

Ihr/Sie wollt mehr über mich erfahren? Am Montag, den 27.05.2024, von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr, bin ich Gast in der Sendung bei radiofips.

Ich freue mich auf einen interessanten Abend und bin schon gespannt auf die Fragen der Moderatorin Nataliya Martin.

Wenn Ihr also mehr über mich (Rechtsanwalt, Präsident des Württembergischen Fechterbundes und Kandidat Gemeinderatswahl 2024) und meine Motivation erfahren wollt:

Schaltet ein !!

...und das Radio lebt!

Bericht des Flüchtlings ist nicht glaubhaftDas „Interview“, also die Anhörung beim Bundesamt ist das A und O des Asylver...
22/03/2024

Bericht des Flüchtlings ist nicht glaubhaft

Das „Interview“, also die Anhörung beim Bundesamt ist das A und O des Asylverfahrens. Zunächst gilt aus anwaltlicher Sicht hier nur die Wahrheit zu sagen und sehr auf das zu achten, was aufgenommen wird. Alle Angaben sind in Stein gemeiselt und später kaum mehr zu korrigieren. Wenn man also sich bei einem Datum oder etwas ähnlichem nicht mehr sicher ist, muss das klar gesagt und dokumentiert werden. Nichts weglassen, aber auch auf keinen Fall etwas hinzuerfinden!

Entscheidend ist auch, dass die Darstellung des Erlebten detailgetreu ist.

Kurze Schilderungen sind nicht glaubhaft. Hier eine wichtige Beschreibung aus einem negativen Bescheid, warum die Darstellung nicht als glaubhaft wahrgenommen wurde:

Die Angaben des Antragstellers sind unglaubhaft. So fällt schon auf, dass der ganz überwiegende Anteil des gemachten Sachvortrages sehr allgemein gehalten und zusammenhangslos ist. Einzelheiten schildert der Antragsteller allenfalls auf Aufforderung, im Übrigen wenig engagiert und sehr kurz. Im Ergebnis bleibt er daher bei der bloßen Verfolgungsbehauptung, ohne die von ihm ins Feld geführten Ausreisegründe durch Angabe von Details und näherer Begleitumstände auch glaubhaft zu machen. Es spricht daher nichts dafür, dass sich der Antragsteller mit seiner Schilderung auf tatsächlich Erlebtes bezieht. Offensichtlich hat er sich für das Asylverfahren eine Geschichte zurechtgelegt, die jeder Grundlage in der Realität entbehrt, sodass er folgerichtig nicht in der Lage war, allgemein anerkannten Glaubhaftigkeitskriterien, wie Detailreichtum, Originalität, unvorhergesehene Komplikationen und gleichzeitig wiederum innerer Übereinstimmung, zu genügen. Zum freien Sachvortrag aufgefordert bleibt sein Vortrag nämlich auf bloße Behauptungen reduziert; er reiht lediglich Aussagen aneinander, von denen er annimmt, sie trügen den Asylanspruch dadurch, dass man ihm eine Beteiligung an Demonstrationen unterstelle. Indes verkennt er dabei, dass die Schilderung eines realen und selbst erlebten Vorganges von einer Vielzahl von Einzelheiten begleitet ist und sich dadurch charakterisiert, dass diese Schilderung nur durch die Nennung nebensächlicher Details an Bildhaftigkeit und Wirklichkeitstreue gewinnt Schon die Kürze seiner Stellungnahme spricht dabei also gegen die Glaubhaftigkeit der Angaben des Antragstellers. Es werden allein Aussagesätze gemacht, die auf ihren zielorientierten Kern hin, nämlich Verfolgung geltend zu machen, reduziert sind. Einzelheiten finden sich ebenso wenig, wie ein gewisser Erzählfluss, dem sich ganz allgemein entnehmen ließe, der Antragsteller rekapituliere aus dem Gedächtnis heraus ab einem bestimmten Zeitpunkt seiner Erinnerung. Seine Ausführungen bleiben daher blass und pauschal und vermögen deswegen schon kein lebhaftes und damit nachvollziehbares Bild der angeblich ausreiseauslösenden Situation zu geben Dies wiegt umso schwerer als er trotz Belehrung und eindeutiger Aufforderung, möglichst detailgetreu aus der Erinnerung heraus sein Schicksal zu rekapitulieren, nicht in der Lage war, eine überzeugende Darstellung der angeblichen Geschehensabläufe zu geben.

̈chtling ̈chtlingshilfe
PRO ASYL Ulrich von Buch

Was für eine Woche!!!Einstellung ohne Auflagen bei einer Vorteilsgewährung (etwas ähnliches wie Bestechung). Im Strafbef...
06/10/2023

Was für eine Woche!!!

Einstellung ohne Auflagen bei einer Vorteilsgewährung (etwas ähnliches wie Bestechung). Im Strafbefehl standen noch 24 TSD Euro. Das ist ein super Wochenabschluss.

Landgericht Ulm bestätigt:Techem Energy Services GmbH verwendete Klausel in den AGB ist unwirksam.Nach erfolgloser Gegen...
04/10/2023

Landgericht Ulm bestätigt:

Techem Energy Services GmbH verwendete Klausel in den AGB ist unwirksam.

Nach erfolgloser Gegenwehr am Amtsgericht Göppingen sind wir mit einem Mandanten in die Berufung gegangen und das Landgericht Ulm hat ebenfalls die Meinung vertreten, dass die verwendete Klausel unwirksam ist.

Die Ablese- und Abrechenfirma hat sich im vorliegenden Fall auf mangelnde Zuarbeit des Kunden berufen. Der Kunde hätte im Jahr 2017 ablesen müssen und die Ablesedaten an die Firma weiterreichen müssen. Diese hätte dann die Abrechnung für die Wohneinheiten erstellt. Der Kunde hat keine Daten zugeschickt. Darauf rechnet die Firma ohne Erstellung der Abrechnung gegenüber dem Kunden ab und hat in ihren AGB’s stehen, dass sie mit den Preisen abrechnen darf, wenn die Rechnungsstellung auch tatsächlich erfolgt. Die Rechnung wird aber erst viele Jahre später mit den dann geltenden (höheren) Preisen erstellt.

Das LG Ulm hat deutlich gemacht, das eine solche Regelung unwirksam ist.

Neue Google Rezension Vielen Dank.
20/01/2023

Neue Google Rezension Vielen Dank.

Vielen Dank an unsere Mandanten, die sich die Mühe machen eine Bewertung abzugeben. Wir freuen uns über jede Einzelne!  ...
17/11/2022

Vielen Dank an unsere Mandanten, die sich die Mühe machen eine Bewertung abzugeben. Wir freuen uns über jede Einzelne!

Das heutige Highlight ist wieder mal was Interessantes.Oft besteht das Problem, dass jemand dem Mandanten Geld schuldet ...
10/11/2022

Das heutige Highlight ist wieder mal was Interessantes.

Oft besteht das Problem, dass jemand dem Mandanten Geld schuldet und sich dann in die Insolvenz flüchtet. Da muss dann aber nicht Schluss sein. Nicht alle Forderungen werden von der Insolvenz umfasst. Zum Beispiel Schmerzensgeld, dass auf einer vorsätzlichen Körperverletzung beruht erlischt nicht mit einer Restschuldbefreiung. Aber der Gläubiger muss aktiv werden und sein Forderung als Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung anmelden. Ein Schritt der sehr oft übersehen wird.

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