06/01/2020
Lebens- und Rentenversicherungen - mehr Rendite durch Widerspruch bzw. Rücktritt
Lebens- und Rentenversicherungen bieten nur noch magere Renditen und sind darüberhinaus unflexibel. Das inzwischen lang andauernde niedrige Zinsniveau macht den Versicherungen zu schaffen. Es fällt ihnen immer schwerer überhaupt den Garantiezins zu erwirtschaften. Das bedeutet für Versicherungsnehmer nicht nur Gefahren sondern auch deutlich geringere Wertzuwächse. Eine Kündigung der Lebens- oder Rentenversicherung stellt aufgrund geringer Rückkaufwerte oft keine Lösung dar.
Ein Widerspruch bzw. Rücktritt vom Versicherungsvertrag kann dagegen für viele Versicherungsnehmer der bessere Ausweg sein.
Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, können in vielen Fällen auch heute noch nach einem Widerspruch oder Rücktritt rückabgewickelt werden, so entschied der BGH ( Urteil v. 07.05.2014, IV ZR 76/11 ), wenn der Versicherte nicht gesetzeskonform über sein Widerspruchsrecht/Rücktrittsrecht belehrt worden ist. Das trifft auf ca. 80 % aller zwischen 1994 und 2007 abgeschlossenen Lebens- und Rentenversicherungen zu.
Nach einem Widerspruch bzw. Rücktritt erhalten die Versicherten nicht nur einen Rückkaufwert erstattet, vielmehr haben sie Anspruch auf Rückerstattung des Gesamtbetrages aller Einzahlungen ( Beiträge ) ohne Abzug von Kosten und Gebühren. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung.
Dies gilt nicht nur für laufende Verträge sondern auch für Verträge, die bereits ausgelaufen sind oder bereits gekündigt wurden.
Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Harald Beuster
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Versicherungsfachmann