15/10/2018
HAUSTÜREN DÜRFEN NIEMALS ABGESCHLOSSEN WERDEN
Aus Angst vor unberechtigt eindringenden Personen werden Haustüren oft abgeschlossen. Aber das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses – und damit auch die Haustüre – ist Teil des Flucht- und Rettungsweges.
Die Landesbauordnung regelt, dass in jedem Gebäude ein erster Rettungsweg (Treppenhaus) von jeder Wohnung ins Freie führen muss.
Haustüren sind auch Notausgangstüren und müssen jederzeit von innen mit einem Griff ohne fremde Hilfsmittel, wie zum Beispiel dem Schlüssel, leicht zu öffnen sein.
DESHALB GILT:
HAUSTÜREN DÜRFEN AUS BRANDSCHUTZRECHTLICHEN GRÜNDEN NIEMALS VERSCHLOSSEN WERDEN
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